Kein Antrag zur Grundstückgewinnsteuer
Zur Sicherung der Finanzierung künftiger Infrastrukturprojekte schlug der Regierungsrat im Frühling vor, den Kanton an den Erträgen der Grundstückgewinnsteuer zu beteiligen. Der Vorschlag stiess in der Vernehmlassung auf breite Ablehnung, weshalb der Regierungsrat auf einen Antrag zur Änderung des Steuergesetzes verzichtet.