EFD passt Steuertarife an Teuerung an
Zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression passt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer an. Die neuesten Änderungen betreffen das Steuerjahr 2026.
Zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression passt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer an. Die neuesten Änderungen betreffen das Steuerjahr 2026.
Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern, -abgaben und -sanktionen an das gesunkene Zinsniveau an. Ab 2026 gilt grundsätzlich ein Verzugs- und Vergütungszinssatz von 4,0 Prozent. Einzig der Vergütungszinssatz auf freiwilligen Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer beträgt 0,0 Prozent.
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften am 28. September 2025 anzunehmen. Die Vorlage ist die Voraussetzung für eine umfassende Reform der Wohneigentumsbesteuerung in der Schweiz, mit der auch der Eigenmietwert abgeschafft werden soll. An der Medienkonferenz vom 15. August 2025 legte Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter die Argumente von Bundesrat und Parlament für die Annahme der Vorlage dar.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. August 2025 die Vernehmlassung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit acht weiteren Staaten eröffnet. Das Inkrafttreten des AIA mit diesen Partnerstaaten ist per 1. Januar 2027 vorgesehen, ein erster Datenaustausch soll 2028 erfolgen. Mit der Erweiterung ihres AIA-Netzwerks bekräftigt die Schweiz ihr Engagement zur Einhaltung der internationalen Standards. Die Vernehmlassung dauert bis am 14. November 2025.
Der Mehrwertsteuersondersatz von 3,8 Prozent für die Hotellerie und Parahotellerie soll weitere acht Jahre fortgeführt werden. An seiner Sitzung vom 13. August 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung eröffnet. Damit setzt er eine vom Parlament überwiesene Motion um.
Die Kantonale Steuerverwaltung (KSTV) schaltet ihre ersten Online-Dienstleistungen für natürliche Personen auf dem virtuellen Schalter des Kantons Freiburg auf. Künftig können die steuerpflichtigen Personen ihre Steuerunterlagen online herunterladen, ihre Bankdaten ändern sowie ihren Zahlungsstand und ihre Zahlungsreferenzen für Akontozahlungen und Nachzahlungen abfragen.
Gefälschte E-Mails
Mit einem breit abgestützten Massnahmenpaket will die Standeskommission die Weichen für eine nachhaltige Stabilisierung der Kantonsfinanzen stellen. Ziel ist es, das strukturelle Defizit bis 2029 zu beseitigen und das Investitionsvolumen deutlich zu senken. Erste Massnahmen sollen bereits ab dem Budget 2026 wirksam werden.
Präsentationen der KSTV und Hr. Denis Boivin im Rahmen des Seminars vom 23. Januar 2025, das gemeinsam von EXPERTsuisse, Sektion Freiburg, Fiduciaire|Suisse und OREF, Section Fribourg, organisiert wurde.
Der Kanton Nidwalden führt ab 1. Februar 2025 die Online Abrechnung für die Quellensteuer ein.
