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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern 2023

15.03.2022

Der Staatsrat gibt den Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern (DStG) in die Vernehmlassung. Mit dieser Revision soll das kantonale Recht an die Änderungen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, (StHG; SR 642.14), die die Revision des Aktienrechts betreffen, angepasst werden. Mit dieser Revision werden auch di Motionen Schneuwly/Dafflon 2021-GC-91 und Collomb/Defferrard 2021-GC-128 sowie der Bericht des Staatsrats vom 8. März 2022 zum Ausgleich der Folgender kalten Progression umgesetzt. Sie regelt schliesslich die Aufhebung der Ausgleichszinsen und geht näher auf die Frage der in Nachsteuerverfahren anwendbaren Zinsen ein. Dieser erläuternde Bericht befasst sich auch mit der Frage der von der OECD vorgesehenen Mindeststeuer, vorerst ohne Gesetzesänderungsvorschläge. Die Vernehmlassung läuft bis 17. Juni 2022.

FR

FR: Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern

15.03.2022

Der Staatsrat des Kantons Fribourg gibt den Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern (DStG) in die Vernehmlassung. Mit dieser Revision soll das kantonale Recht an die Änderungen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, (StHG; SR 642.14), die die Revision des Aktienrechts betreffen, angepasst werden.

FR

AR: Steuerkraft 2021 der Ausserrhoder Gemeinden

11.03.2022

Die Statistik der Steuerkraft 2021 des Kantons Appenzell Ausserrhoden liegt vor. Im Mittel aller Ausserrhoder Gemeinden beträgt die Steuerkraft 1'095 Franken. Sie hat gegenüber dem Vorjahr um 7 Prozent zugenommen. Diese Zunahme liegt in erster Linie an der trotz Corona-Pandemie sehr positiven Entwicklung der Steuererträge sowohl bei den natürlichen als auch den juristischen Personen.

AR

LU: Steuerbarkeit von Versicherungsleistungen der Gebäudeversicherung im Zusammenhang mit den Unwetterschäden 2021

10.03.2022

Mehrere, teils ergiebige Unwetter mit Hagel und Hochwasser haben im Sommer 2021 unzähligen Eigentümerinnen und Eigentümern von Liegenschaften im Kanton Luzern erhebliche Schäden verursacht. Aufgrund der Covid 19-Pandemie, Überlastung von Baufirmen, Handwerkern und Lieferungsverzögerungen von Baumaterialien konnten nicht alle Schäden umgehend behoben werden. Die Gebäudeversicherung Luzern (GVL) hat an ihre Versicherten teilweise bereits 2021 Akonto-Zahlungen im Umfang von 60 – 80% der geschätzten Schadensumme ausgerichtet. Die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern hat Informationen über die Steuerfolgen 2021 ff. veröffentlicht.

LU

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung

10.03.2022

Der Bundesrat will das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft in der Schweiz mit einer Verfassungsnorm und mit Übergangsbestimmungen etappenweise umsetzen. Es kommt mit anderen Worten nach dem Willen des Bundesrates zu einer Volksabstimmung über das Projekt als solches.

Kanton Luzern führt neue Schatzungsmethode für Kataster- und Eigenmietwerte ein

10.03.2022

Seit dem 1. Januar 2022 werden im Kanton Luzern Katasterschatzungen nach einer einfacheren und transparenteren Methode erstellt. Bis 2026 erhalten alle Grundstücke im Kanton eine neue Schatzung. Die neu gestalteten Schatzungsanzeigen haben dabei nur noch informativen Charakter, ein allfälliges Rechtsmittel ist im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für die Einkommens- und Vermögenssteuern zu ergreifen. Die Dienststelle Steuern stellt auf ihrer Webseite umfassende Informationsangebote zur Verfügung.

LU

Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Liechtenstein

01.03.2022
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF meldet die Kündigung der Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Liechtenstein vom 20./22. Oktober 2020 über die Auswirkungen von Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 auf die Behandlung von Grenzpendlern unter dem DBA. Die Kündigung der Verständigungsvereinbarung erfolgt mit Wirkung auf den 31. März 2022. Die Verständigungsvereinbarung ist daher auf die Besteuerung von Sachverhalte ab dem 1. April 2022 nicht mehr anwendbar.