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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Direkte Bundessteuer

Hier finden Sie Aktuelle News zur direkten Bundessteuer.

MWST auf Billag-Gebühren - Bundesrat will CHF 50 pro Haushalt zurückzahlen

17.04.2019

50 Franken für jeden Haushalt: Das schlägt der Bundesrat in seinem Entwurf zum neuen Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen vor. Die Gutschrift soll auf einer Rechnung der Erhebungsstelle Serafe erfolgen. Das Bundesgericht hatte in zwei Leiturteilen festgehalten, dass auf den Empfangsgebühren keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf und der Bund die zwischen 2010 und 2015 erhobenen Steuern zurückbezahlen muss. Der Bundesrat hat am 17. April 2019 die Vernehmlassung eröffnet, die interessierten Kreise können bis zum 5. August 2019 zur Vorlage Stellung nehmen.

Steuerreform/AHV-Finanzierung (STAF) - Vernehmlassung zu Verordnungen eröffnet

10.04.2019

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. April 2019 Verordnungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in die Vernehmlassung geschickt. Unter der Voraussetzung, dass die STAF-Vorlage an der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 angenommen wird, sollen die Verordnungen zusammen mit dem Gesetz auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 17. Juli 2019.

Abzug dritte Säule 2019

18.10.2018
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-164-D-2018-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2019 informiert.

Abzug dritte Säule a im Steuerjahr 2019

Der Abzug Säule 3a 2019 ist:
  • Abzug Säule 3a 2019 für Steuerpflichtige mit 2. Säule: CHF 6'826.-
  • Abzug Säule 3a 2019 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: CHF 34'128.-
Der Abzug Säule 3a im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge wurde also etwas nach oben angepasst. Der obere Grenzbetrag wurde von CHF 84'600.- auf CHF 85'320.- erhöht. Wie immer bilden die Höchstabzüge gleichzeitig die obere Limite für die Einzahlung, wobei Aufrundungen bei der Einzahlung nicht zulässig sind.
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Vergütungszins / Verzugszins 2019

Weiter informierte die ESTV über die Vergütungs- und Verzugszinssätze bei der direkten Bundessteuer. Diese bleiben unverändert bei:
  • für Vorauszahlungen: 0%
  • für den Verzugszins und Rückerstattungszins: 3.0%
Direkt zum Rundschreiben

Spesen im Lichte des Steuer- und Arbeitsrechts

20.08.2018
Spesen sind durch den Arbeitgeber im Lohnausweis zu deklarieren. Da der Lohnausweis eine Urkunde ist, stellt eine unkorrekte Deklaration durch den Arbeitgeber eine strafbare Falschbeurkundung dar. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie allfällige Spesen zu vergüten und zu deklarieren sind. Kaum ein anderes Thema verknüpft Arbeitsrecht und Steuerrecht derart intensiv wie die Spesen. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die aktuelle Situation mit einem Exkurs zum Spesenreglement.

Arbeitsrechtlicher Spesenbegriff

Gemäss den Bestimmungen des Arbeitsrechts hat der Arbeitnehmer sämtliche die dem Arbeitnehmer während der Ausführung der Arbeit notwendigerweise entstandenen, geschäftlich bedingten Auslagen zu ersetzen. Dieser Ersatz ist zwingend. Die Spesen können dabei nach tatsächlichem Aufwand gemäss Belegen oder als Pauschale vergütet werden.Fallen die Auslagen vor oder nach der eigentlichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers an, stellen deren Ersatz keine Spesen im arbeitsrechtlichen Sinn dar. Ebenfalls nicht unter den Spesenbegriff fallen Spesenpauschalen, welche regelmässig über den effektiven Spesen liegen. Diese haben Lohncharakter und sind somit sozialabgabepflichtig.

Effektive Spesenvergütungen

Werden die Spesen "effektiv" vergütet, hat der Arbeitnehmer pro Spesenereignis einen Beleg beizubringen. Dabei gilt es gewisse Höchstwerte zu beachten. Werden diese eingehalten, müssen die Spesen auf dem Lohnausweis nicht gesondert ausgewiesen werden. Einen Sonderfall bilden die gemischt genutzten Geschäftsfahrzeuge. Diese sind mit 0.8% des Kaufpreises (pro Monat) in Ziffer 2.2 des Lohnausweises zu erfassen. Zudem ist das Feld "F" anzukreuzen, sofern die Kilometer nicht mit mindestens 70 Rp. entschädigt werden.

Pauschale Spesenvergütungen

Pauschale Spesenvergütungen sind Entschädigungen, die ungeachtet ihrer effektiven Anzahl und Höhe der Kosten pro Spesenereignis für einen bestimmten Zeitraum pauschal vergütet werden. Arbeitsrechtlich steht Pauschalspesen nichts entgegen.

Exkurs: genehmigtes Spesenreglement

Steuern

Die Ausarbeitung eines Spesenreglements ist insbesondere in jenen Fällen sinnvoll, in denen der Nachweis der effektiven Spesen für das Unternehmen einen unverhältnismässigen Aufwand darstellt. Das trifft regelmässig auf die Spesensituation bei Kader- oder Aussendienstmitarbeitern zu. Bei der Ausarbeitung eines Spesenreglements sind jedoch gewisse Parameter zu beachten. Massgebend sind auch hier die geschäftsmässig begründeten Spesen.Der Teilnehmerkreis bei Pauschalspesen muss klar definiert sein. Die Pauschalspesen stellen eine vereinfachte Abrechnung von Kleinauslagen dar. Letztere dürfen somit nicht mehr geltend gemacht werden. Als "Kleinspesen" gelten grundsätzlich Auslagen unter CHF 50.00. Dabei werden kumulierte Spesenbelege (z.B. Mehrfahrtenkarten) für die Bestimmung des Grenzwertes in ihre Einzelleistungen aufgeteilt (je Fahrt als 1 Spesenereignis).Spesenreglemente bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Genehmigung durch die Steuerverwaltung am Sitz der Arbeitgeberin. Richtet das Unternehmen Pauschalspesen aus, so entfällt durch die Genehmigung die Pflicht zum Nachweis der Kleinauslagen. Werden hingegen Pauschalspesen ohne Genehmigung durch die zuständige Steuerbehörde ausgerichtet, sind unbedingt die Spesenbelege aufzubewahren, um die Spesenhöhe bei einer allfälligen Steuerkontrolle belegen zu können.

Arbeitsrecht

Werden Spesenreglemente bei laufenden Arbeitsverträgen eingeführt, ist Vorsicht geboten. Da dadurch die Leistungen des Arbeitgebers neu geregelt werden, stellt dies regelmässig eine zustimmungspflichtige Vertragsanpassung dar.

Fazit

Spesen sind ein sowohl für den Arbeitnehmer, als auch für den Arbeitgeber interessantes Entschädigungsinstrument. Dies nicht zuletzt auch in steuerlicher Hinsicht. Sie unterliegen deshalb klaren Anforderungen. Werden diese nicht eingehalten, verkehren sich die Vorteile schnell in teure, kaum zu korrigierende Nachteile für alle Parteien.
Quelle: GHR TaxPage August 2018. Die GHR TaxPage beinhaltet keine Rechts- oder Steuerberatung. Publikation mit freundlicher Genehmigung der GHR Rechtsanwälte AG, Bern Muri und Zürich, www.ghr.ch

Kreisschreiben Nr. 44 - Besteuerung nach dem Aufwand bei der direkten Bundessteuer

25.07.2018
Die EStV hat das neue Kreisschreiben Nr. 44 (KS 44) zur Besteuerung nach dem Aufwand bei der direkten Bundessteuer veröffentlicht.

Inhalt des neuen Kreisschreibens Nr. 44

Die Pauschalsteuer für vermögende Ausländer wird ab 2021 - dann endet die fünfjährige Übergangsfrist, die bei der Einführung der strengeren Regeln beschlossen worden war - weniger vorteilhaft resp. kann nur noch für einen kleineren Teil der bisher in den Genuss dieser Steuerbemessung kommenden Personen angewendet werden. Die Steuerverwaltung hat gestern das entsprechende Kreisschreiben Nr. 44 über die Anwendung der strengeren Regeln bei der Pauschalsteuer publiziert, die 2016 im Rahmen des Bundesgesetzes über die Besteuerung nach dem Aufwand in Kraft getreten sind.Damit können vermögende Ausländer, die in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, weiterhin nach den Lebenshaltungskosten statt nach Einkommen und Vermögen besteuert werden. Allerdings gelten seit 2016 strengere Regeln für die Berechnung der Bemessungsgrundlage. Neu gilt das Siebenfache des Mietzinses oder des Eigenmietwerts statt wie heute das Fünffache. Bei der direkten Bundessteuer gilt zusätzlich ein Mindestaufwand von 400 000 Franken. Die Kantone können zudem striktere Kriterien erlassen oder die Pauschalsteuer ganz verbieten.

Weitere Informationen zum KS 44


Quelle: Medienmitteilung der ESTV vom 25.07.2018