Glarus – GL
Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Glarus.
GL: Steuererklärung ab sofort papierlos möglich
Auch im Kanton Glarus kann die Steuererklärung ab sofort komplett elektronisch eingereicht werden. Auch Belege müssen nicht mehr per Post eingereicht werden. Die kantonale Steuerverwaltung lanciert dazu die Glarner Online-Steuererklärung «eTax.GL».
GL: Jetzt kommt die elektronische Steuererklärung
Die von der Landsgemeinde im September 2021 beschlossene Änderung des Steuergesetzes wird per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Dazu erlässt der Regierungsrat die Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung.
Abzug Säule 3a 2022
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2022 informiert. Die Höchstabzüge bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Erweiterte pauschale Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen
Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) setzt diese Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2022 in Kraft.
COVID-19-Praxis zu den Berufskosten Natürlicher Personen
Unselbständig Erwerbende können ihre Berufskosten (Fahrkosten, Mehrkosten für auswärtige Verpflegung, übrige Berufskosten) bei COVID-19-bedingtem Homeoffice und Benützung eines privaten Arbeitszimmers so geltend machen, wie wenn sie ohne COVID19-Massnahmen angefallen wären. Im Gegenzug sind Abzüge für Homeoffice–Kosten ausgeschlossen. Insbesondere werden die Berufskosten nicht um die Covid-19-beding
Berufskosten COVID-19-Praxis
Abzug Säule 3a 2021
Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2021 - erneut keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2020 - erneut keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr
Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2020
Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2020 (wie auch schon in den vergangenen Jahren) keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2020
Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter- N1/2007 für Selbstständigerwerbende,
- N2/2007 für Arbeitnehmende und
- NL1/2007 für die Land- und Forstwirtschaft.
Kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression im Steuerjahr 2020
Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Beieinem negativen Teuerungsverlauf ist ein Ausgleich ausgeschlossen.Die Folgen der kalten Progression wurden letztmals für das Steuerjahr 2012 angepasst (massgebender Indexstand vom 30. Juni 2011 = 161.9 Punkte, Basis Dez. 1982 = 100). Am 30. Juni 2019 betrug der für den Ausgleich der Folgen der kalten Progression massgebende Indexstand 160.9 Punkte. Da dieser um 1.0 Indexpunkte tiefer ist als beim letzten Ausgleich für das Steuerjahr 2012, erübrigt sich mangels Teuerung eine Anpassung der Tarife und Abzüge für das Steuerjahr 2020.Quelle: Rundschreiben 2-173-D-2019-d der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV vom 07.08.2019.
Steuerbelastung in der Schweiz 2018
Die ESTV hat die Steuerbelastung für die natürlichen und juristischen Personen in den Kantonshauptorten in der Publikation «Steuerbelastung in der Schweiz, Kantonshauptorte – Kantonsziffern 2018» veröffentlicht.