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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Wallis – Valais – VS

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Wallis.

Index der Steuerausschöpfung 2014 in den Kantonen

11.12.2013
Das EFD hat den neuen Steuerausschöpfungsindex 2014 veröffentlicht. Als Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton zeigt der nunmehr bereits zum fünften Mal publizierte Index, wie stark die Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet werden.

Steuerbelastung in den allermeisten Kantonen konstant oder sogar tiefer

Im Schweizer Durchschnitt werden 26,7% des Ressourcenpotenzials 2014 durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden ausgeschöpft. Dieser Durchschnitt berechnet sich aus der Summe der kantonalen Indizes, gewichtet mit ihrem jeweiligen Anteil am gesamten Ressourcenpotenzial der Schweiz. Die Belastung konnte in 17 Kantonen gesenkt werden, wenn auch der Rückgang in etlichen Kantonen im Vergleich zu früheren Jahren gering war.

Steuerrechner 2013

25.11.2013
Hier finden Sie die von der ESTV veröffentlichten Steuerrechner NP für alle Kantone und die dBSt.
Zürich (2013)Bern (2013)
Luzern (2013)Uri (2013)
Schwyz (2013)Obwalden (2013)
Nidwalden (2013)Glarus (2013)
Zug (2013)Freiburg (2013)
Solothurn (2013)Basel-Stadt (2013)
Basel-Land (2013)Schaffhausen (2013)
Appenzell A.Rh. (2013)Appenzell I.Rh. (2013)
St. Gallen (2013)Graubünden (2013)
Aargau (2013)Thurgau (2013)
Tessin (2013)Waadt (2013)
Wallis (2013)Neuenburg (2013)
Genf (2013)Jura (2013)
Direkte Bundessteuer (2013)
Erklärungen der ESTV zum Vorgehen der Steuerverwaltung und zu den Berechnungen finden Sie hier.
Quelle: EStV

Abzug dritte Säule 2014

31.10.2013
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-112-D-2013-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2014 informiert.

Abzug dritte Säule a im Steuerjahr 2014

Der Abzug Säule 3a 2014 ist:
  • Abzug Säule 3a 2014 für Steuerpflichtige mit 2. Säule: Fr. 6'739.-
  • Abzug Säule 3a 2014 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: Fr. 33'696.-
Der Abzug Säule 3a im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge bleibt also für das Steuerjahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Wie immer bilden diese Höchstabzüge gleichzeitig die obere Limite für die Einzahlung, wobei Aufrundungen bei der Einzahlung nicht zulässig sind.
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Vergütungszins / Verzugszins 2014

Weiter informierte die ESTV über die Vergütungs- und Verzugszinssätze bei der direkten Bundessteuer. Auch die Zinssätze bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert:
  • für Vorauszahlungen: 0.25%
  • für den Verzugszins und Rückerstattungszins: 3.0%
Direkt zum Rundschreiben

Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2014 - keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr

26.08.2013
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2014

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2014 (wie auch schon in den vergangenen Jahren) keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.

Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2014

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter

Kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression im Steuerjahr 2014

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Bei einem negativen Teuerungsverlauf ist ein Ausgleich ausgeschlossen. Dies war bereits für das Steu-erjahr 2013 der Fall. Massgebend bleibt somit der Indexstand vom 30. Juni 2011 = 161.9 Punkte (Basis Dez. 1982 = 100). Der Indexstand per 30. Juni 2013 beträgt 160.0 Punkte, was einem Rückgang von 1.2 Prozent entspricht.Aufgrund der negativen Teuerung erfolgt somit für das Steuerjahr 2014 kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression.

Steuerbelastung 2012 in den Hauptorten der Kantone

15.08.2013
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat kürzlich die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2012 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2012 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in Form von Steuerbelastungstabellen in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder
Die unterschiedliche Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern wird in ihrer ganzen Vielfalt ausgewiesen, also für:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
  • Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
  • Motorfahrzeugsteuern
  • Erbschaftssteuern
 

Zu den Steuerbelastungstabellen

VS - Regierungsrat setzt neues Gesetz über die Handänderungssteuer HG auf den 1.1.2013 in Kraft

10.12.2012
Der Regierungsrat des Kantons Wallis setzt das neue Gesetz über die Handänderungssteuer vom 15. März 2012 auf den 1. Januar 2013 in Kraft. Das neue Gesetz ersetzt das Stempelgesetz aus dem Jahre 1953.

Wesentliche Änderungen mit dem neuen Gesetz über die Handänderungssteuer HG

Die wesentlichen Änderungen lassen sich (Wertungen gemäss Medienmitteilung des Kantons Wallis!) wie folgt auflisten:
  • Reduktion des Steuersatzes um 50 % der verhältnismässigen Steuer für Pfandrechtsurkunden;
  • «Gerechtere» Abstufung der Steuersätze der verhältnismässigen Steuer für Handänderungsurkunden;
  • Steuerbefreiung für Rechtsgeschäfte auf Eigentumsübertragungen in gerader Linie zwischen Ehegatten, eingetragenen Partnern, einschliesslich solcher zur Auflösung des Güterstands oder der eingetragenen Partnerschaft;
  • Legaldefinition der Immobiliengesellschaften;
  • Regelung des Veranlagungs- und Bezugsverfahrens mit Festlegung der Verjährungsfristen;
  • Gemeinden erhalten die Möglichkeit, fakultativ für die auf ihrem Gebiet gelegenen Grundstücke eine Zusatzabgabe auf die Handänderungssteuer zu erheben, deren Höhe allerdings 50 % der kantonalen Handänderungssteuer nicht übersteigen darf.

Weitere Informationen zum neuen Handänderungssteuergesetz HG

Index der Steuerausschöpfung 2013 in den Kantonen

04.12.2012
Das EFD hat den neuen Steuerausschöpfungsindex 2013 veröffentlicht. Als Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton zeigt der nunmehr bereits zum vierten Mal publizierte Index, wie stark die Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet werden.

Steuerbelastung in meisten Kantonen tiefer als im Vorjahr - Anstieg in Zürich

Der Steuerausschöpfungsindex 2013 zeigt, dass im Schweizer Durchschnitt 26,7% der Wirtschaftskraft der Kantone und Gemeinden durch Fiskalabgaben belastet werden. Dabei konnte die Steuerbelastung  in 18 Kantonen teilweise deutlich gesenkt werden. Die höchsten Rückgänge punkto Steuerbelastung verzeichnen gemäss Steuerausschöpfungsindex 2013 die Kantone Uri, Graubünden und St. Gallen.In acht Kantonen wurde die Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials hingegen ausgeweitet, d.h. die Steuerbelastung stieg – am meisten in den Kantonen Jura und Zürich.

Kantonale Unterschiede punkto Steuerbelastung recht konstant

Über die gesamte Schweiz betrachtet blieb die steuerliche Ausschöpfung im Vergleich zum letzten Referenzjahr 2012 (26,8%) praktisch konstant. An den kantonalen Belastungsunterschieden hat sich wenig verändert. Nach wie vor liegen die Zentralschweizer Kantone Nidwalden, Zug und Schwyz deutlich unter dem gesamtschweizerischen Wert. Dabei wurde Zug zum ersten Mal seit dem ersten Referenzjahr 2008 vom Spitzenplatz verdrängt.

Steuerbelastungsindex 2013

VS - Neuer Ökobonus ab 1.1.2013 in Kraft

30.11.2012
Die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (DSUS) des Kantons Wallis den neuen Ökobonus vorgestellt, welcher am 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt wird. Fahrzeughaltern mit umweltschonenden Autos, nach festgelegten Kriterien, ermöglicht dieser eine Reduktion von 70% der Fahrzeugsteuer.Ab dem 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2015 erhalten alle Personenwagen eine Steuerbefreiung von 70%, sofern sämtliche nachfolgend  aufgeführten Kriterien (kumulativ) erfüllt werden:
  • Energieetikette Kategorie A
  • Max. 115 g/km CO2-Ausstoss
  • Partikelfilter (natürlich nur) bei Dieselmotoren
Fahrzeuge die ausschliesslich mit einem Elektromotor angetrieben werden, profitieren ebenfalls vom Ökobonus. Die Vorsteherin des Departements für Sicherheit, Sozialwesen und Integration (DSSI), Esther Waeber-Kalbermatten, hat den neuen Ökobonus vorgestellt, welcher den aktuellen Ökobonus ersetzt.

Abzug Säule 3a 2013

19.10.2012
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-101-D-2012-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2013 informiert.

Abzug Säule 3a im Steuerjahr 2013

Der Abzug Säule 3a 2013 ist:
  • Abzug Säule 3a 2013 für Steuerpflichtige mit 2. Säule: Fr. 6'739.-
  • Abzug Säule 3a 2013 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: Fr. 33'696.-
Der Abzug Säule 3a im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge wird also für das Steuerjahr 2013 leicht angehoben. Wie immer bilden diese Höchstabzüge gleichzeitig die obere Limite für die Einzahlung, wobei Aufrundungen bei der Einzahlung nicht zulässig sind.
Besuchen Sie jetzt aktuelle Seminare und Refresher zu Sozialversicherungsthemen: BVG / AHV / UVG etc.
Weiter informierte die ESTV über die Vergütungs- und Verzugszinssätze bei der direkten Bundessteuer. Diese sinken im Vergleich zum Vorjahr deutlich:
  • für Vorauszahlungen: 0.25%
  • für den Verzugszins und Rückerstattungszins: 3.0%
Direkt zum Rundschreiben

VS - Staatsrat gegen Ratifizierung des DBA Frankreich

24.08.2012
Der Walliser Staatsrat lehnt die Ratifizierung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaftssteuern zwischen der Schweiz und Frankreich ab, wie er in einer Pressemitteilung mitteilt. Er verlangt vom Bundesrat die Neuverhandlung des Abkommens.Der Kanton ist der Meinung, dass das exklusive Besteuerungsrecht des mobilen Vermögens dem Staat des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen vorbehalten sein soll; desgleichen soll der Ansässigkeitsstaat die Besteuerung der Liegenschaften vornehmen können.

Die Pressemitteilung des Walliser Staatsrates zum DBA Frankreich im Volltext

Am 5. Juli 2012 wurde ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaftssteuern zwischen Frankreich und der Schweiz ausgehandelt. Der Staatsrat des Kantons Wallis hat an seiner Sitzung vom 22. August 2012 entschieden, sich gegen die Ratifizierung des Abkommens in den parlamentarischen Kammern in Bern auszusprechen. Er verlangt vom Bundesrat eine Neuverhandlung.Frankreich will die Gesamtheit der Vermögenswerte (Liegenschaften und mobiles Vermögen) einer zuletzt in der Schweiz wohnhaften Person bei den in Frankreich wohnhaften Erben und Begünstigten besteuern. Die neue Vereinbarung widerspricht auf fundamentaler Art und Weise den Prinzipen des OECD Musterabkommens und des 1953 abgeschlossenen Abkommens zwischen der Schweiz und Frankreich, welches die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Erbschaftssteuern zum Ziel hat.Die Aufhebung des Besteuerungsrechtes für den Staat des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen für mobile Vermögenswerte und des Grundsatzes der Besteuerung des Ansässigkeitsstaates für Liegenschaften hätte sehr negative Folgen für die Schweiz im Allgemeinen und für das Wallis im Besonderen.Die neue Vereinbarung mindert die Attraktivität der Schweiz. Bund, Kanton und Gemeinden hätten immense Steuerausfälle bei den Einkommens- und Vermögenssteuern zu beklagen.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Wallis