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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Abzuege

Kein Säule 3a-Abzug für Grenzgänger mit Wohnsitz in Graubünden und Arbeitsort in Liechtenstein

11.02.2026

Im September 2025 forderte die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) die Kantonale Steuerverwaltung auf, spätestens ab der Steuerperiode 2027 Beiträge an die Säule 3a von Grenzgängerinnen und Grenzgängern mit Arbeitsort im Fürstentum Liechtenstein nicht mehr zum Abzug zuzulassen und unsere Praxis zu dieser Thematik entsprechend anzupassen. Die ESTV begründet ihre Ansicht damit, dass für die Bildung einer Säule 3a die Unterstellung unter die AHV/IV-Pflicht in der Schweiz vorausgesetzt werde. Personen, die in der Schweiz wohnhaft seien und im Fürstentum Liechtenstein arbeiten, seien jedoch dort den Sozialversicherungen unterstellt, weshalb mangels Anschlusses an die eidgenössische AHV keine Einzahlungen in eine Säule 3a vorgenommen und diese daher steuerlich nicht zum Abzug gebracht werden können.

Entsprechend der Aufforderung der ESTV werden wir unsere Praxis anpassen und keinen Säule 3a-Abzug für Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Wohnsitz in Graubünden und Arbeitsort im Fürstentum Liechtenstein mehr zulassen, sofern für die entsprechende Erwerbstätigkeit keine AHV/IV-Pflicht in der Schweiz besteht. Die Praxisänderung gilt ab der Steuerperiode 2027.

GR

Steuererträge aus Selbstanzeigen weiterhin rückläufig

29.01.2026

Steuererträge aus Selbstanzeigen weiterhin rückläufig

Im vergangenen Jahr haben im Kanton Luzern 379 Personen eine Selbstanzeige eingereicht und bisher nicht versteuertes Einkommen oder Vermögen offengelegt. Die Steuererträge aus den erledigten Verfahren sind im Vergleich zu den Vorjahren weiterhin rückläufig.
LU

Erläuterungen Liegenschaftswerte im Kanton Basel-Landschaft

29.01.2026

Die Steuerverwaltung hat einen Abgleich der Daten zusammen mit dem Grundbuchamt und der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) vorgenommen und in ihre Systeme eingepflegt. Es ist daher möglich, dass Ihr aktuelles Liegenschaftsblatt im Vergleich zum Vorjahr leicht veränderte Werte aufzeigt.

BL

Steuererklärung 2025

27.01.2026

In den kommenden Tagen werden die Unterlagen für die Steuererklärung 2025 verschickt.Rund 96 Prozent der Steuerpflichtigen erhalten ausschliesslich die Zugangsdaten für eTax sowie ein Rückantwortkuvert. Ein vollständiger Papierversand mit Hauptbogen und zusätzlichen Formularen erfolgt nur noch an rund 4 Prozent der Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung bisher handschriftlich ausgefüllt und keine elektronische Lösung genutzt haben.

Auf eine gedruckte Wegleitung wird vollständig verzichtet. Diese steht neu ausschliesslich online zur Verfügung. Durch diese Massnahmen können jährlich rund eine Million Seiten Papier eingespart und die Druckkosten um rund 40’000 Franken reduziert werden.

Die Steuererklärung ist bis spätestens 31. März 2026 einzureichen. Falls mehr Zeit benötigt wird, kann die Frist kostenlos und unkompliziert online oder per E-Mail bis zum 31. Juli 2026 verlängert werden.

Das Steueramt empfiehlt, nicht nur die Steuererklärung online auszufüllen, sondern auch elektronisch über eTax einzureichen. Der Prozess ist nicht nur sicher, er minimiert auch Übertragungsfehler, da die Daten bereits elektronisch verfügbar sind und nicht zuerst eingescannt werden müssen. 

SO