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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort DBA

DBA Frankreich - Bundesrat gibt grünes Licht für neue Erbschaftsregelung

03.07.2013
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung grünes Licht für die Unterzeichnung des neuen französisch-schweizerischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern gegeben. Der Entwurf wurde auf Antrag der Schweiz geändert. Das Abkommen wird erst anlässlich der Unterzeichnung veröffentlicht werden.

Wichtigste Neuerungen im neuen DBA mit Frankreich

Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass Frankreich auf seinem Gebiet wohnhafte Erben und Vermächtnisnehmer besteuern kann, eine in der Schweiz bezahlte Erbschaftssteuer aber anrechnet. Damit bewahrt die Schweiz ihr primäres Besteuerungsrecht, und ihre Steuerhoheit wird nicht tangiert. Ausserdem führt das Abkommen Steuertransparenz für Immobiliengesellschaften ein: indirekt gehaltene Immobilien sind künftig am Ort der gelegenen Sache steuerbar.

Zustandekommen auf Druck Frankreichs

Das bisherige Abkommen stammt aus dem Jahr 1953 und wurde seither nicht revidiert. 2011 teilte Frankreich der Schweiz mit, dessen Kündigung zu erwägen, da es seiner Abkommenspolitik nicht mehr entspreche. Nach Ansicht der Schweiz war eine Revision einem vertragslosen Zustand vorzuziehen. Denn das Abkommen gewährleistet Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen und vermeidet die Gefahr von Doppelbesteuerungen.Im Juli 2012 wurde ein erster Abkommensentwurf paraphiert und in die Anhörung gegeben. Aufgrund der negativen Reaktionen einiger Kantone und einiger betroffener Kreise beantragte die Schweiz eine Nachbesserung des Entwurfs. In den anschliessenden Gesprächen wurde eine günstigere Regelung in den drei folgenden Punkten erzielt:
  • Erben und Vermächtnisnehmer eines Erblassers mit Wohnsitz in der Schweiz müssen mindestens acht der zehn Jahre vor dem Empfang in Frankreich wohnhaft gewesen sein, damit Frankreich sein Besteuerungsrecht ausüben kann
  • Immobilien, die indirekt über eine Gesellschaft gehalten werden, werden am Ort der gelegenen Sache besteuert. Diese Besteuerung ist aber nur zulässig, wenn der Erblasser bzw. dessen Familie die Gesellschaft mindestens zur Hälfte besitzen und wenn der Wert der Immobilien mehr als einen Drittel der gesamten Aktiven dieser Gesellschaft ausmacht
  • Das Abkommen tritt in Kraft, nachdem es vom Parlament genehmigt worden und die Frist für das fakultative Referendum abgelaufen ist. Ursprünglich war die Anwendung des neuen Abkommens ab 1.Januar 2014 vorgesehen.
Die Unterzeichnung des Abkommens soll die Weiterführung des strukturierten Dialogs über die hängigen Finanz- und Steuerfragen zwischen den beiden Staaten ermöglichen: Amtshilfe in Steuersachen, Regularisierung unversteuerter Vermögenswerte, Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung) und Flughafen Basel-Mülhausen.

DBA Slowenien, Turkmenistan, Tschechien, Bulgarien, Peru

26.11.2012
Der Bundesrat hat am 21.11. die Botschaften zu fünf DBA veröffentlicht, die allesamt Bestimmungen zur Amtshilfe nach dem OECD-Musterabkommen enthalten. Es handelt sich um die Abkommen mit Slowenien, Turkmenistan, der Tschechischen Republik, Bulgarien und Peru.Unten finden Sie Links zu den jeweiligen Botschaften betreffend die neuen DBA.

Weitere Informationen

DBA Vereinigte arabische Emirate

08.11.2012
Das neue DBA zwischen der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten auf dem Gebiet der Einkommensbesteuerung ist in Kraft getreten. Es enthält eine Amtshilfeklausel gemäss dem OECD-Musterabkommen.Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und die Vereinigten Arabischen Emirate insbesondere vereinbart, dass keine Quellensteuer mehr erhoben wird auf Dividendenzahlungen an den anderen Vertragsstaat oder an staatliche Einrichtungen (insbesondere an Staatsfonds) sowie an Vorsorgeeinrichtungen.Auf Dividenden, die an Gesellschaften mit einer Beteiligung von mindestens 10% an der ausschüttenden Gesellschaft und 15% in den andern Fällen gezahlt werden, wird eine Residualsteuer von 5% erhoben. Die Zinsen und Lizenzgebühren werden nur im Ansässigkeitsstaat versteuert.Das Abkommen ist am 21. Oktober 2012 in Kraft getreten und findet Anwendung hinsichtlich der an der Quelle erhobenen Steuern ab dem 1. Januar 2012 und hinsichtlich der übrigen Steuern ab dem 1. Januar 2013. Es handelt sich um ein Erstabkommen.

Weitere Informationen zum DBA Schweiz – Vereinigte arabische Emirate

VS - Staatsrat gegen Ratifizierung des DBA Frankreich

24.08.2012
Der Walliser Staatsrat lehnt die Ratifizierung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaftssteuern zwischen der Schweiz und Frankreich ab, wie er in einer Pressemitteilung mitteilt. Er verlangt vom Bundesrat die Neuverhandlung des Abkommens.Der Kanton ist der Meinung, dass das exklusive Besteuerungsrecht des mobilen Vermögens dem Staat des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen vorbehalten sein soll; desgleichen soll der Ansässigkeitsstaat die Besteuerung der Liegenschaften vornehmen können.

Die Pressemitteilung des Walliser Staatsrates zum DBA Frankreich im Volltext

Am 5. Juli 2012 wurde ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaftssteuern zwischen Frankreich und der Schweiz ausgehandelt. Der Staatsrat des Kantons Wallis hat an seiner Sitzung vom 22. August 2012 entschieden, sich gegen die Ratifizierung des Abkommens in den parlamentarischen Kammern in Bern auszusprechen. Er verlangt vom Bundesrat eine Neuverhandlung.Frankreich will die Gesamtheit der Vermögenswerte (Liegenschaften und mobiles Vermögen) einer zuletzt in der Schweiz wohnhaften Person bei den in Frankreich wohnhaften Erben und Begünstigten besteuern. Die neue Vereinbarung widerspricht auf fundamentaler Art und Weise den Prinzipen des OECD Musterabkommens und des 1953 abgeschlossenen Abkommens zwischen der Schweiz und Frankreich, welches die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Erbschaftssteuern zum Ziel hat.Die Aufhebung des Besteuerungsrechtes für den Staat des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen für mobile Vermögenswerte und des Grundsatzes der Besteuerung des Ansässigkeitsstaates für Liegenschaften hätte sehr negative Folgen für die Schweiz im Allgemeinen und für das Wallis im Besonderen.Die neue Vereinbarung mindert die Attraktivität der Schweiz. Bund, Kanton und Gemeinden hätten immense Steuerausfälle bei den Einkommens- und Vermögenssteuern zu beklagen.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Wallis

DBA Singapur

03.08.2012
Das neue DBA zwischen der Schweiz und Singapur ist am 1. August 2012 in Kraft getreten. Es löst das alte Abkommen aus dem Jahr 1975 ab. Das neue DBA enthält eine Amtshilfeklausel gemäss dem OECD-Musterabkommen.Nebst der Amtshilfeklausel gemäss internationalem Standard haben die Schweiz und Singapur eine Reihe von Verbesserungen insbesondere bei der Quellenbesteuerung von Dividendenzahlungen vereinbart.Die Bestimmungen des neuen Abkommens finden grundsätzlich ab dem 1. Januar 2013 Anwendung.

Weitere Informationen zum DBA Singapur

DBA Rumänien und DBA Republik Südkorea sind in Kraft getreten

30.07.2012
Die Änderungsprotokolle zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Rumänien sowie zwischen der Schweiz und Südkorea sind in Kraft getreten. Sie enthalten eine Amtshilfeklausel gemäss international gültigem OECD-Standard.Nebst einer Amtshilfeklausel gemäss internationalem Standard haben die Schweiz und Rumänien beziehungsweise die Schweiz und Südkorea insbesondere eine Reihe von Verbesserungen bei der Quellenbesteuerung von Dividendenzahlungen und Zinsen vereinbart.Das Protokoll mit Südkorea ist nach dem Austausch der diplomatischen Noten am 25. Juli 2012 in Kraft getreten, das Protokoll mit Rumänien am 6. Juli 2012.Die Bestimmungen beider Änderungsprotokolle finden grundsätzlich ab dem 1. Januar 2013 Anwendung.

Weitere Informationen zu den DBA Republik Korea und Rumänien

DBA Malta

11.07.2012
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und der Republik Malta ist am 6. Juli in Kraft getreten. Es enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard nach dem OECD-Musterabkommen.

Wichtigste Bestimmungen im neuen DBA Malta im Überblick

Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und Malta insbesondere die folgenden Punkte vereinbart:
  • Dividenden- und Zinszahlungen zwischen verbundenen Gesellschaften mit einer Mindestbeteiligung von zehn Prozent am Kapital der zahlenden Gesellschaft werden von der Besteuerung an der Quelle befreit,
  • Lizenzgebühren sind quellensteuerbefreit.
Die Bestimmungen des Abkommens finden Anwendung ab dem 1. Januar 2013.

Weitere Informationen zum DBA Malta

DBA Portugal

25.06.2012
Die Schweiz und Portugal haben heute ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Es enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem OECD-Standard sowie einige Anpassungen des bestehenden Abkommens.

Der Inhalt des angepassten DBA Portugal im Überblick

Quellenbesteuerung von Dividenden

Nebst einer OECD-Amtshilfeklausel haben die Schweiz und Portugal unter anderem vereinbart, dass beide Staaten eine Quellensteuer von höchstens 15% auf dem Bruttobetrag der Dividenden erheben dürfen.Wenn jedoch eine Gesellschaft während mindestens zwei Jahren eine Beteiligung von mindestens 25% am Kapital der Dividenden zahlenden Gesellschaft hält, sind die Dividenden von der Quellensteuer befreit.Keine Quellensteuern sind ausserdem auf Dividenden an die Nationalbanken der beiden Staaten sowie an Vorsorgeeinrichtungen geschuldet.

Quellenbesteuerung von Zinsen und Lizenzgebühren

Ab dem 1. Juli 2013 sind – die Genehmigung des Abkommens durch die Parlamente natürlich vorausgesetzt – die Zinsen und Lizenzgebühren, die unter verbundenen Unternehmen (Beteiligung von 25 Prozent während mindestens 2 Jahren) bezahlt werden, nicht mehr quellensteuerpflichtig.

Weitere Informationen zum DBA Schweiz Portugal

 

DBA Türkei

08.05.2012
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und der Türkei ist in Kraft getreten. Es enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem OECD-Standard.Ursprünglich hatten die Schweiz und die Türkei bereits am 22. Mai 2008 ein DBA unterzeichnet. Dieses war jedoch nicht in Kraft getreten, da inzwischen die neue Amtshilfepolitik des Bundesrates beschlossen wurde. Nachdem das Abkommen in der Folge entsprechend angepasst und inzwischen von den Parlamenten beider Länder genehmigt worden ist, stand dem Inkrafttreten nichts mehr im Wege.Die Bestimmungen des Abkommens finden ab dem 1. Januar 2013 Anwendung.

Weitere Informationen zum DBA Türkei

DBA Irland

26.01.2012
Die Schweiz und Irland haben heute ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Es enthält eine aktuelle OECD-Amtshilfeklausel.

Änderung in der Besteuerung von Dividenden

Neben der erweiterten Amtshilfe haben die Schweiz und Irland im revidierten DBA unter anderem vereinbart, dass beide Staaten eine Quellensteuer von höchstens 15 Prozent auf dem Bruttobetrag der Dividenden erheben dürfen.Wenn jedoch eine Gesellschaft eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent am Kapital der dividendenzahlenden Gesellschaft hält, sind die Dividenden von der Quellensteuer befreit.Keine Quellensteuern sind ausserdem auf Dividenden an die Nationalbanken der beiden Staaten sowie an Vorsorgeeinrichtungen geschuldet.

Weitere Informationen zum neuen DBA Irland