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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Italien

Bundesrat schafft nationale Grundlage zur Besteuerung der Telearbeit von Grenzgängerinnen und Grenzgängern – Botschaft

29.02.2024

Der Bundesrat hat die Botschaft über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis verabschiedet. Damit soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch dann zu besteuern, wenn sie Telearbeit im Ausland verrichten. Mit Frankreich und Italien gibt es bereits zwei konkrete Anwendungsfälle.

DBA Italien: Verständigungsvereinbarung zur Telearbeit 2024-2025

27.11.2023

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF meldet, dass, wie in der am 10. November 2023 von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Finanzminister Giancarlo Giorgetti unterzeichneten Erklärung vorgesehen, die zuständigen Behörden der Schweiz und Italiens in einer befristeten Verständigungsregelung vereinbart haben, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger ab dem 1. Januar 2024 maximal 25 % ihrer unselbstständigen Erwerbstätigkeit als Telearbeit von ihrem Wohnsitz im Wohnsitzstaat aus ausüben können, ohne dass dies zu einer Änderung des Grenzgängerstatus führt.

DBA Italien: Verständigungsvereinbarung zur Telearbeit 2023

27.11.2023

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF meldet, dass, wie in der am 10. November 2023 von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Finanzminister Giancarlo Giorgetti unterzeichneten Erklärung vorgesehen, die zuständigen Behörden der Schweiz und Italiens in einer befristeten Verständigungsregelung vereinbart haben, dass zwischen dem 1. Februar 2023 und dem 31. Dezember 2023 Telearbeit bis zu 40 % der Arbeitszeit möglich ist, ohne dass es zu einer internationalen Aufteilung der Steuerrechte oder einer Änderung des Status der Grenzgängerinnen und Grenzgänger kommt.

Schweiz und Italien vereinbaren dauerhafte Steuerregeln für das Homeoffice

09.11.2023

Ab dem 1. Januar 2024 haben gemäss einer Erklärung der Schweiz und Italiensg alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Sinne des im Dezember 2020 unterzeichneten Grenzgängerabkommens die Möglichkeit, bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten. Diese bleibt ohne Auswirkungen auf den Staat, der die Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit besteuern darf und auf den Status als Grenzgänger.

DBA Italien: Grenzgängerabkommen mit Italien ist in Kraft getreten

18.07.2023

Das Abkommen über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Italien sind am 17. Juli 2023 in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen sind ab dem 1. Januar 2024 anwendbar. Das neue Grenzgängerabkommen ersetzt die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 1974. Es verbessert die aktuelle Regelung der Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern deutlich und trägt zum Erhalt der guten bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern bei.

Grenzgänger Italien – Bundesrat verabschiedet Botschaft zum neuen Grenzgängerabkommen

10.08.2021

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. August 2021 die Botschaft zum neuen Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien verabschiedet. Das neue Abkommen war im Dezember 2020 unterzeichnet worden. Nach jahrelangen Verhandlungen sei es – so der Bundesrat – gelungen, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Die Schweiz und Italien unterzeichnen ein neues Grenzgängerabkommen

22.12.2020

Die Schweiz und Italien haben am 23. Dezember 2020 in Rom ein neues Abkommen über die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern sowie ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. Das neue Abkommen ersetzt das bisherige Abkommen aus dem Jahr 1974. Es verbessert die aktuelle Regelung der Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern deutlich und trägt zum Erhalt der guten bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern bei.

DBA Italien - Änderungsprotokoll in Kraft

28.07.2016
Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Italien ist nach Abschluss der Ratifikationsverfahren in beiden Ländern am 13. Juli 2016 in Kraft getreten. Damit erfüllt das Doppelbesteuerungsabkommen den aktuellen internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage.Die Schweiz und Italien haben am 23. Februar 2015 ein Änderungsprotokoll zum Abkommen von 1976 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung einiger anderer Fragen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Mit der Änderung wird der internationale Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage in das DBA aufgenommen.Die neue Bestimmung zum Informationsaustausch auf Anfrage ist ab Inkrafttreten des Änderungsprotokolls per 13. Juli 2016 für Sachverhalte ab dem Tag der Unterzeichnung am 23. Februar 2015 anwendbar.

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