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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Mehrwertsteuer

Neue MWSTV 2010 in definitiver Fassung veröffentlicht

27.11.2009
Der Bundesrat hat heute die Verordnung zum neuen Mehrwertsteuergesetz verabschiedet. Sie tritt gleichzeitig mit dem neuen Gesetz auf den 1. Januar 2010 in Kraft.Die Verordnung ersetzt gemäss Einschätzung des Bundesrates einen wesentlichen Teil der heutigen Publikationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Mit diesem Schritt soll die Mehrwertsteuer weiter vereinfacht und die Transparenz sowie die Rechtssicherheit für die steuerpflichtigen Personen erhöht werdenZu den wichtigsten Neuerungen des totalrevidierten Mehrwertsteuergesetzes (nMWSTG) gehören eine flexiblere Ausgestaltung der Gruppenbesteuerung, die Ausweitung des Vorsteuerabzugsrechts für steuerpflichtige Unternehmen, die Einführung eines fiktiven Vorsteuerabzugs oder die Ausweitung der einfachen Abrechnung mit Saldosteuersätzen. Diese und weitere Neuerungen werden in der neuen Mehrwertsteuerverordnung präzisiert. Die Verordnung erklärt unter anderem den Vorsteuer­abzug auch bei vielen von der Steuer ausgenommenen Leistungen, die im Ausland erbracht werden, für zulässig. Sie präzisiert zudem den Anwendungsbereich des fiktiven Vorsteuerabzugs oder die Bemessungsgrundlage im Falle von Leistungen des Arbeitgebers an das Personal.Die Verordnung enthält weiter eine Definition von Subventionen, die im Einklang mit dem Subventionsgesetz steht. Die neuen Verordnungsbestimmungen sind wichtige Bestandteile einer vereinfachten und transparenteren Mehrwertsteuer. Die bisherige Verordnung wird per 31. Dezember 2009 aufgehoben.</p><p>Im Rahmen des Anhörungsverfahrens äusserte sich eine klare Mehrheit der Stellung nehmenden Kantone, Verbände und Parteien positiv zur neuen Verordnung. Die über 100 eingegangenen Stellungnahmen fanden nach Möglichkeit Berücksichtigung in der Verordnung.</p><p>Der erste Teil der Reform der MWST war vom Parlament im Juni 2009 verabschiedet worden. Der zweite Teil der Reform ist im Parlament noch hängig. Mit diesem zweiten Teil der Reform soll die MWST noch konsequenter vereinfacht werden. Je einfacher die MWST ausgestaltet ist, desto geringer fällt der administrative Aufwand für die rund 320'000 steuerpflichtigen Unternehmen aus. Dies beeinflusst das Wachstum unserer Volkswirtschaft  positiv.</p><p>Nicht zu verwechseln ist die Reform der MWST mit der Anhebung der MWST-Sätze für die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV). Am 27. September 2009 wurde die entsprechende Vorlage durch Volk und Stände angenommen. Die zeitlich befristete Erhöhung der Steuersätze tritt aufgrund eines Parlamentsbeschlusses vom Juni 2009 erst ein Jahr nach dem nMWSTG in Kraft, das heisst per 1. Januar 2011.</p><hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>

Der Eigenverbrauch nach neuem MWSTG 2010

12.11.2009
Am 1.1.2010 wird das neue MWSTG in Kraft treten. Das neue Gesetz regelt den Eigenverbrauch neu im Artikel 31. Nach diesem Artikel liegt Eigenverbrauch namentlich vor, wenn die steuerpflichtige Person aus ihrem Unternehmen Gegenstände oder Dienstleistungen dauernd oder vorübergehend entnimmt, sofern sie bei deren Bezug ganz oder teilweise den Vorsteuerabzug vorgenommen hat oder die Gegenstände oder Dienstleistungen im Rahmen des Meldeverfahrens nach Artikel 38 des neuen MWSTG bezogen hat.Zum Beitrag auf www.weka-treuhand.ch

MWST 2010 - Bezugssteuer und Abrechnung

27.10.2009
Die ESTV hat entwürfe von MWST-Infos zu den Themen «Bezugssteuer» und «Abrechnung» auf der Internetseite aufgeschaltet. Es handelt sich dabei um Publikationen, welche die ab dem 1. Januar 2010 geltenden Grundsätze der MWST beinhalten.Achtung: Es handelt sich erst um Entwürfe. Diese bleiben denn auch bloss bis zum 4. November 2009 auf der Internetseite der ESTV aufgeschaltet und werden durch definitive Broschüren ersetzt.MWST-Info zur Bezugssteuer (ENTWURF)MWST-Info zur MWST-Abrechnung (ENTWURF)

MWST-Reform - Einheitssatz soll doch kommen

14.10.2009

Der Bundesrat hat sich an seiner heutigen Sitzung noch einmal für eine radikale Vereinfachung der Mehrwertsteuer (MWST) ausgesprochen. Er unterstützt weiterhin die Einführung eines Einheitssatzes und die Abschaffung zahlreicher Steuerausnahmen. Da sich die Ausgangslage seit der Verabschiedung der Botschaft zur MWST-Reform geändert hat, schlägt der Bundesrat in einem Brief an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) vor, für den zweiten Teil der Reformvorlage eine Zusatzbotschaft vorzulegen.

Steuererleichterung von gegen 2 Milliarden

01.10.2009
Nach der Reform der Mehrwertsteuer haben die eidgenössischen Räte in der Herbstsession jetzt auch die beiden Vorlagen für den rascheren Ausgleich der Folgen der kalten Progression und die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern definitiv verabschiedet. Ehepaare profitieren zusätzlich von der Milderung der so genannten Heiratsstrafe.

Vorzeitiger Ausgleich der kalten Progression im Steuerjahr 2011

Im Steuerjahr 2011 werden die Folgen der kalten Progression vorzeitig ausgeglichen. Danach werden die Tarife und Abzüge jährlich an den Landesindex der Konsumentenpreise angepasst statt wie bisher erst bei einer Teuerung von 7 Prozent. Die Folgen der kalten Progression werden damit rascher und häufiger ausgeglichen als nach geltendem Recht. Die Massnahme dürfte bei der direkten Bundessteuer 2012 zu einer Entlastung der Steuerpflichtigen von rund 360 Millionen Franken führen.

Verbesserte Steuergerechtigkeit für Familien und Ehepaare

Ebenfalls in den Schlussabstimmungen der Herbstsession definitiv verabschiedet wurde das Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern. Durch den neuen Elterntarif wird der Steuerbetrag für Ehepaare und allein erziehende Personen um 250 Franken pro Kind reduziert. Für fremd betreute Kinder können künftig maximal je 10'000 Franken vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die heute bereits bestehenden kinderrelevanten Abzüge bleiben unverändert. Die Massnahmen dürften bei der direkten Bundessteuer bereits ab 2012 zu Entlastung der Steuerpflichtigen von bis zu 600 Millionen Franken führen.Bereits in Kraft sind die Sofortmassnahmen zur Milderung der Diskriminierung von Zweiverdiener-Ehepaaren gegenüber Zweiverdiener-Konkubinatspaaren. Die Abschaffung der so genannten Heiratsstrafe führt bei der direkten Bundessteuer 2010 zu Steuerentlastungen von insgesamt 650 Millionen Franken. Sofortmassnahmen und Familiensteuerreform zusammen werden die Familien voraussichtlich um über 1 Milliarde Franken entlasten.

Entlastungen durch Vereinfachungen bei der Mehrwertsteuer

Auch das komplett revidierte Mehrwertsteuergesetz führt ab Anfang 2010 zu Steuerentlastungen. Diese belaufen sich auf gegen 200 Millionen Franken jährlich.Ab 2010 führen zudem auch die Neuerungen aus der Unternehmenssteuerreform II, die in der Volksabstimmung vom Februar 2008 angenommen wurde, zu Entlastungen bei der direkten Bundessteuer von rund 60 bis 80 Millionen Franken.

Befristete Mehreinnahmen durch Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes ab 2011

Am 27. September haben Volk und Stände einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zugestimmt. Die Mehreinnahmen von rund 1,1 Milliarden Franken, die ab 2011 erwartet werden, fliessen indessen nicht in die allgemeine Bundeskasse, sondern sind für die Sanierung der Invalidenversicherung bestimmt. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist bis 2017 befristet. Sie relativiert den Entlastungseffekt der jüngsten Steuerreformen nur marginal. Die Mehrbelastung beträgt im Durchschnitt 0,17 Prozent des Haushalteinkommens.

Neues MWSTG – Wichtige Änderungen im Überblick

15.07.2009
In der Schlussabstimmung vom 11. Juni 2009 haben die Eidgenössischen Räte ein neues MWSTG gutgeheissen. Sofern nicht noch das Referendum ergriffen wird, wird das neue MWSTG bereits am 1. Januar 2010 in Kraft treten. Dieser Beitrag stellt im Sinne eines Überblickes Änderungen vor, welchen in der Praxis eine grössere Tragweite zukommen dürfte oder die möglicherweise im Hinblick auf das Inkrafttreten am 1. Januar Handlungsbedarf bei Schweizer Unternehmen zur Folge haben werden.