Steuerseminare MWST-Seminare MWST-Rechner Eidg. Steuerverwaltung EStV

www.steuerinformationen.ch

Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Motorfahrzeugsteuer

LU - Autosteuer: Begünstigung ökologischer Fahrzeuge ab 2012

21.09.2010
Der Kanton Luzern will Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotoren, welche die Umwelt schonen, bereits ab 2012 steuerlich stärker begünstigen. Der Regierungsrat hat einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Er wird sie nun dem Kantonsrat unterbreiten.

Bemessung nach Hubraum und Motorleistung statt nach Steuer-PS

Die Fahrzeugsteuern sollen umweltgerechter gestaltet werden. Schwerpunkt der Revision ist die Bemessung der Steuer für Personenwagen nach einem Mischtarif von Hubraum und Motorleistung. Damit werden gemäss Ansicht des Regierungsrates Energieeffizienz und Umweltbelastung besser abgebildet als mit der heutigen Bemessung nach Steuer-PS.
Zahlen Sie zu viel für Ihre Autoversicherung? Machen Sie den Quervergleich...

Bei grösseren Fahrzeugen Bemessung nach Gesamtgewicht

Grössere Fahrzeuge wie Kleinbusse, Gesellschaftswagen und schwere Motorwagen sollen künftig nach dem Gesamtgewicht und nicht mehr nach der Zahl der Sitzplätze besteuert werden. Das Gesamtgewicht spielt eine massgebliche Rolle für Treibstoffverbrauch und Schadstoffausstoss.

Steuerbefreiung/Steuererleichterungen für die Umweltfreundlichsten Autos und schweren Motorwagen

Das Bonus-Malus-System bleibt bestehen, wurde aber überarbeitet. Personenwagen, die gemäss Energieetikette des Bundes der besten Kategorie angehören und weniger als 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen, sollen für vier Jahre steuerbefreit werden. Neu soll das Bonus-Malus-System auch für schwere Motorfahrzeuge zur Anwendung kommen. Schwere Motorwagen, die die beste Euro-Norm erfüllen, sollen von einer Steuerreduktion von 50 Prozent profitieren. Der Einnahmenausfall wird kompensiert durch Zuschläge auf Autos und Lastwagen mit starker Umweltbelastung.Motorräder, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit Elektromotoren sowie Landwirtschaftsfahrzeuge mit Partikelfiltern sollen von der Steuer befreit werden.Personenwagen mit Elektro-, Gas-, Wasserstoff-, Brennstoffzellen- oder Hybridantrieb sollen wie bis anhin ebenfalls steuerlich begünstigt werden.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Luzern</i>

BE - Autosteuer: Steuererleicherungen aufgeschoben

04.06.2010
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat per 1. Januar 2011 eine Änderung des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge beschlossen. Mit einer Lenkungsabgabe sollte erreicht werden, dass langfristig möglichst viele Autobesitzer im Kanton Bern umweltfreundliche Fahrzeuge besitzen. Besitzer von besonders energieeffizienten Neuwagen sollten steuerlich begünstigt werden. Dagegen sollten ineffiziente Fahrzeuge mit einem Zuschlag belastet werden. In der Folge wurde das Referendum erhoben.Die Berner Bevölkerung wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2011 über die Gesetzesänderung und über einen Volksvorschlag abstimmen. Die Inkraftsetzung der neuen Vorschriften kann somit frühestens per 1. Januar 2012 erfolgen. Die in der Gesetzesänderung vorgesehene Übergangsbestimmung für umweltschonende Fahrzeuge, die ab 1. August 2010 in Verkehr gesetzt werden, wird damit ungültig. Käuferinnen und Käufer von Neufahrzeugen im Jahr 2010 können somit nicht von den vorgesehenen Steuererleichterungen profitieren.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern

BE - Autosteuer: Volksvorschlag ist zustandegekommen

07.05.2010
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat gestern bekanntgegeben, dass der Volksvorschlag zum Gesetz über die Besteuerung der Motorfahrzeuge im Kanton Bern zustande gekommen ist. Mit dem Volksvorschlag will das Komitee für eine gerechte Strassenverkehrssteuer im Kanton Bern um Hannes Flückiger erreichen, dass die Fahrzeugsteuern um rund einen Drittel gesenkt werden.

Inhalt des Vorschlages für tiefere Motorfahrzeugsteuern im Überblick

Der Volksvorschlag sieht gegenüber dem im November 2009 verabschiedeten Gesetz folgende grundsätzliche Änderungen vor:
  • Eine generelle Reduktion der Strassenverkehrssteuer um ca. einen Drittel,
  • Steuerliche Begünstigungen von Fahrzeugen der Effizienzkategorien A und B um 40 resp. 20%
  • Kein Steuerzuschlag für Fahrzeuge der anderen Effizienzkategorien
  • Kein Steuerzuschlag für ältere Fahrzeuge

Zahlen Sie zu viel für Ihre Autoversicherung? Machen Sie den Quervergleich...

Vorgeschlagener Gesetzestext für das Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge BSFG

Die Initianten verlangen im nun zustandegekommenen Volksvorschlag, dass dem Beschluss des Grossen Rates des Kantons Bern vom 19.11.2009 (Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge (BSFG)) der folgende Volksvorschlag gegenüber gestellt wird:Titel und Ingress:Text gemäss Grossratsbeschluss vom 19. 11. 2009, publiziert im Amtsblatt des Kantons Bern Nr. 51 vom 16. Dezember 2009.Ziffer I. Art. 6, Art. 12d (neu), Art. 14, Art. 19a (neu), Art. 19b (neu), Art. 21, Ziffer II.: Text gemäss Grossratsbeschluss vom 19.11.2009, publiziert im Amtsblatt des Kantons Bern Nr. 51 vom 16.12.2009.Art. 51-3 Unverändert4 Neben der Normalsteuer können zur Förderung eines verbrauchs-, energie- und emissionseffizienten Motorfahrzeugbestandes Vergünstigungen ausgerichtet werden.Art. 71 „0,36 Franken je Kilogramm“ wird ersetzt durch „0,24 Franken je Kilogramm“2 UnverändertArt. 81 „0,36 Franken je Kilogramm“ wird ersetzt durch „0,24 Franken je Kilogramm“2 bis 5 UnverändertArt. 9Für ein Kleinmotorrad oder Motorrad beträgt die Grundsteuer für die ersten 1000 Kilogramm 0,24 Franken je Kilogramm.Art. 101 „0,18 Franken je Kilogramm“ wird ersetzt durch „0,12 Franken je Kilogramm“2 bis 4 UnverändertArt. 111 „0,18 Franken je Kilogramm“ wird ersetzt durch „0,12 Franken je Kilogramm“2 UnverändertArt. 12 Normalsteuer für die Verwendung eines KollektivfahrzeugausweisesBei Verwendung eines Kollektivfahrzeugausweises mit Händlerschildern wird folgende Normalsteuer erhoben:a 500 Franken für Motorwagen,b 250 Franken für alle übrigen Fahrzeugarten.Art. 12a (neu)1 Besonders verbrauchs-, energie- und emissionseffiziente Fahrzeuge werden steuerlich begünstigt.2 Grundlage für die Festlegung der massgeblichen Verbrauchs-, Energie- und Emissionseffizienz (Effizienzkategorien) bildet das Effizienzbewertungssystem des Bundes.3 Die ab dem 1. Januar 2011 erstmals in Verkehr gesetzten Fahrzeuge werden wie folgt begünstigt (Prozent der Normalsteuer):
  • Effizienzkategorie A Steuerermässigung 40 Prozent
  • Effizienzkategorie B Steuerermässigung 20 Prozent
4 Die Vergünstigung für Fahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Batterieantrieb beträgt 60 Prozent der Normalsteuer.5 Die Steuerermässigungen werden für das laufende Jahr und 3 folgende Jahre nach 1. Inverkehrsetzung gewährt.Art. 12b (neu)1 Für Fahrzeuge, die nach dem Effizienzbewertungssystem des Bundes nicht eindeutig Effizienzkategorie A oder B sind (z.B. Direktimport, mehrere Varianten auf der Typengenehmigung), hat die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter die Beurteilungsgrundlagen beizubringen, die es ohne weiteren Mess- und Prüfaufwand ermöglichen, das Fahrzeug einer eindeutigen Effizienzkategorie zuzuordnen.2 Wird nach der Inverkehrsetzung der Nachweis erbracht, dass das Fahrzeug einer besseren Effizienzkategorie zuzuordnen ist, wird die Steuer ab dem Zeitpunkt der Inverkehrsetzung, längstens aber ab Beginn der laufenden Steuerperiode, neu berechnet. Zu viel bezahlte Beträge werden gutgeschrieben.Art. 12c (neu)1 Für Fahrzeuge, die nach dem Effizienzbewertungssystem des Bundes keiner Effizienzkategorie zugeordnet sind, kann der Regierungsrat durch Verordnung Vergünstigungen gemäss Artikel 12a festlegen, wenn a sie nach der Typengenehmigung als besonders verbrauchs-, energie- und emissionseffizient zu betrachten sind und b aufgrund ihrer technischen Eigenheiten nicht zu erwarten ist, dass sie in das Effizienzbewertungssystem des Bundes einbezogen werden.2 Die Vergünstigung für Fahrzeuge nach Absatz 1 beträgt 20 bis 40 Prozent der Normalsteuer.

Nächste Schritte

Der Regierungsrat wird den Volksvorschlag dem Grossen Rat vorlegen und einen Abstimmungstermin festlegen. Der Grosse Rat wird darüber befinden, ob er die Vorlage dem Volk zur Annahme oder Ablehnung empfiehlt.

BE - Motorfahrzeugsteuer: Einschränkung der Befreiung behinderter Menschen

30.04.2010
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Bestimmungen für die Befreiung von behinderten Menschen von der Motorfahrzeugsteuer überarbeitet. Er hat die entsprechende Verordnung per 1. Januar 2011 dem Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung angepasst, das auf den gleichen Zeitpunkt in Kraft tritt.Bisher haben im Kanton Bern alle behinderten Menschen, die eine Hilflosenentschädigung erhalten, Anspruch auf eine Befreiung von der Motorfahrzeugsteuer. Weil das Bundesgesetz den Empfängerkreis für die Hilflosenentschädigung massgeblich erweitert, soll neu ausschlaggebend sein, weshalb jemand eine Hilflosenentschädigung bezieht.
Zahlen Sie zu viel für Ihre Autoversicherung? Machen Sie den Quervergleich...
Ein Erlass der Motorfahrzeugsteuer soll zukünftig nur Menschen gewährt werden, die wegen ihrer Behinderung ohne Auto
  • praktisch vom Alltagsleben ausgeschlossen wären oder
  • bei gesellschaftlichen Kontakten stark eingeschränkt würden.

Quelle: Regierungsrat des Kantons BernType your text here

ZH – Motorfahrzeugsteuern – Gesetz verabschiedet

23.04.2010
Besonders energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge sollen im Kanton Zürich künftig von einem befristeten Steuerrabatt profitieren können. Der Regierungsrat hat gestern die entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet, die der Forderung nach einer verursachergerechteren Besteuerung der Strassenfahrzeuge (Motorfahrzeuge und Anhänger) besser Rechnung tragen soll.

Neue Berechnungskriterien: Hubraum und Gesamtgewicht

Die Motorfahrzeugsteuern für leichte Motorwagen sollen nach dem Vorschlag des Regierungsrates neu nach Hubraum und Gesamtgewicht (bisher nur Hubraum) bemessen werden.
Zahlen Sie zu viel für Ihre Autoversicherung? Machen Sie den Quervergleich...

Steuerrabatt für energieeffiziente Fahrzeuge – Umweltetikette / Energieetikette

Neu ist ein Rabattsystem vorgesehen, das auf der vom Bund definierten Energieetikette bzw. der in Ausarbeitung befindlichen Umweltetikette beruht. Halterinnen und Halter von Fahrzeugen der beiden besten Kategorien gemäss Energie- bzw. Umweltetikette sollen ab der Erstinverkehrsetzung für das laufende und die drei folgenden Kalenderjahre von einem Steuerrabatt
  • von 80 Prozent (für die beste Kategorie) bzw.
  • von 50 Prozent (für die zweitbeste Kategorie)
profitieren. Aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses wurde auf eine befristete Steuerbefreiung verzichtet und stattdessen die Rabattdauer um ein Jahr verlängert.Die Energieetikette ist zurzeit erst für Personenwagen verfügbar. Der Bund will die Energietikette und später die Umweltetikette auf weitere Fahrzeugarten wie Lieferwagen, Motorräder usw. auszudehnen.

CO2-Ausstoss Zusatzkriterium für Steuerrabatt

Ebenfalls aufgrund der Forderungen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens wurde für die Rabattberechtigung ein zusätzliches Kriterium im Sinne einer CO2-Grenze – nämlich max. 140 g CO2-Ausstoss pro Kilometer – in die Gesetzesvorlage aufgenommen. So soll sichergestellt werden, dass nur verbrauchsarme Fahrzeuge in den Genuss eines Steuerrabattes gelangen können.Mit der Einführung eines Rabattsystems soll ein Anreiz zur Beschaffung eines energieeffizienten und emissionsarmen Fahrzeuges geschaffen werden.

Schwere Fahrzeuge, Motorräder, Fahrräder

Lastwagen, schwere Sattelschlepper und Gesellschaftswagen sollen neu einheitlich nach Gesamtgewicht und Abgaskategorie (Euronorm 0 bis Euronorm 5; Kategorienbildung analog der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe des Bundes LSVA) besteuert werden. Heute werden Lastwagen nach Nutzlast, schwere Sattelschlepper nach Pauschaltarif und Gesellschaftswagen (Car) nach Hubraum besteuert. Die saubereren Fahrzeuge profitieren von günstigeren Verkehrsabgaben als weniger saubere, gleich schwere Fahrzeuge, was ebenfalls einem Bonus gleichkommt.Motorräder sollen neu nach Hubraum und Abgaskategorie (bisher nur Hubraum) besteuert werden. Bei Anhängern an Motorwagen ist eine Besteuerung nach dem Gesamtgewicht vorgesehen (bisher Nutzlast). Diese Änderung trägt dem Verursacherprinzip ebenfalls wesentlich besser Rechnung.Fahrräder und deren Anhänger sowie Fahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Antrieb bleiben weiterhin abgabefrei. 

SH - Steuerbefreiung oder -entlastung für umweltfreundlichste Autos

19.01.2010
Regierungsrat des Kantons Schaffhausen will niedrigere Autosteuer für umweltfreundliche Autos.Der Regierungsrat plant, neue effiziente, verbrauchsarme und umweltfreundliche Autos mit einem Bonus von der Strassenverkehrssteuer zu befreien oder zu entlasten. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zur Teilrevision des Gesetzes über die Strassenverkehrssteuern zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

Steuerbefreiung für die umweltfreundlichsten Autos, Steuerentlastung für Autos mit Energieetikette B

Für Autos mit der Energieetikette A ist in den ersten drei Jahren ab erster Inverkehrsetzung eine vollständige Steuerbefreiung und für Autos mit der Energieetikette B eine Steuerentlastung um 50 % vorgesehen.

Höhere Steuern für starke Autos

Die Steuerbefreiung wird durch eine Erhöhung der Fahrzeugsteuern für die hubraumstärksten Fahrzeuge finanziert.

Dauer der Befreiung oder Entlastung

Die vollständige Steuerbefreiung für die Effizienzkategorie A und die 50-prozentige Steuerreduktion für die Effizienzkategorie B gelten für maximal drei Jahre.

SH - Tiefere oder höhere Autosteuer - praktische Beispiele

  • Der Käufer eines Autos der besten Effizienzklasse (Energieetikette A) kann mit einem Fahrzeug mit einem Hubraum von 1'400 ccm auf diese Weise insgesamt maximal gut 600 Franken (dreimal Fr. 204.--) sparen,
  • bei einem Auto mit einem Hubraum von 2'000 ccm beträgt die Einsparung rund 800 Franken (dreimal Fr. 264.--),
  • bei einem Wagen mit einem Motorvolumen von 2'700 ccm beläuft sich der Bonus auf über 1'100 Franken (dreimal Fr. 376.--).
Umgekehrt steigen für Autos mit einem Hubraum von über drei Litern die Strassenverkehrssteuern mehr als 10 % an. Dies betrifft weniger als 5 % aller Fahrzeuge, die im Kanton Schaffhausen zugelassen sind. Für 19 von 20 Fahrzeugen verteuert sich die Strassenverkehrssteuer nicht oder nur geringfügig. Gleich hoch bleiben sie bei allen Fahrzeugen mit einem Hubraum bis 2'000 ccm, leicht teurer werden sie bei Personenwagen zwischen 2'000 und 3'000 ccm.Der Kanton Schaffhausen wird auch nach den geplanten Änderungen zu den Kantonen mit den günstigsten Strassenverkehrssteuern gehören.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Schaffhausen

BE - Verordnung zur Autosteuer verabschiedet

17.12.2009
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Verordnung zum Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge genehmigt.Mit dem revidierten Gesetz, das der Grosse Rat in der Novembersession 2009 verabschiedet hat, fördert der Kanton Bern energieeffiziente und schadstoffarme Fahrzeuge ab 2011 mit steuerlichen Anreizen. Die Verordnung regelt den Vollzug des Gesetzes. </p><hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>

BL - Verkehrssteuer wird am 01. Januar fällig

13.11.2009
Die Motorfahrzeugkontrolle verschickt die Verkehrssteuerrechnung neu bereits im November und nicht mehr wie bis anhin erst im Januar. Für die motorisierten Verkehrsteilnehmer bedeutet dies, dass die Verkehrssteuer 2010 bereits auf den 1. Januar 2010 fällig wird.Die gesetzliche Grundlage für das Erheben der Verkehrssteuer ist § 5, Abs. 3 des Verkehrsabgabegesetzes. Dort heisst es: "Die Verkehrssteuer ist in der Regel für ein Kalenderjahr im Voraus zu entrichten". Die Finanz- und Kirchendirektion (FKD) hat dem neuen Termin zugestimmt.
Quelle: Medienmitteilung Kanton Basel-Landschaft

JU - Regierung will mehr Umweltkriterien bei Autosteuer

03.11.2009
Die jurassische Regierung will bei der Motorfahrzeugsteuer mehr Umweltkriterien einbeziehen: Im Vernehmlassungsentwurf für eine Gesetzesrevision schlägt sie vor, die Steuer für Personenwagen nicht nur nach Gewicht, sondern auch nach der Motorenstärke zu berechnen.Der Treibstoffverbrauch und damit der Schadstoffausstoss stünden in proportionalem Verhältnis zu Gewicht und Kraft des Autos, begründet die Regierung den Vorschlag. Für die schadstoffärmsten Fahrzeuge soll laut einer Mitteilung vom Montag bei der ersten Inbetriebnahme ein Öko-Bonus von 300 Franken gewährt werden.Mit der Regelung liesse sich laut der Regierung das Steuervolumen insgesamt etwa gleich halten. Sie sei auch kompatibel mit den Regelungen der Nachbarkantone. Von geringeren Steuern profitieren könnten Inhaber schadstoffarmer Kleinwagen, derweil die Steuer für grosse und starke Autos bis zum Maximum von 1200 Franken steigen könnte.
Quelle: sda

BE - Autosteuer: Förderung ökologischer Fahrzeuge durch Steueranreize

23.10.2009
Der Kanton Bern will energieeffiziente und schadstoffarme Fahrzeuge ab 2011 mit steuerlichen Anreizen fördern. Die vorberatende Kommission des bernischen Grossen Rates schlägt für die zweite Lesung vor, auch umweltfreundliche Fahrzeuge zu fördern, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2010 erstmals in Verkehr gesetzt wurden. Eine Ausdehnung des Flottenrabatts lehnt sie ab.Mehrere parlamentarische Vorstösse haben den Regierungsrat veranlasst, eine Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge vorzuschlagen. Der Entwurf wurde vom Grossen Rat in der September-Session gut aufgenommen. Zudem wurde eine generelle Senkung der Motorfahrzeugsteuern um 5,6 Prozent ab dem Jahr 2011 beschlossen. Die grossrätliche Kommission hatte sich nun als Vorbereitung für die zweite Lesung mit zwei Problemstellungen zu befassen: mit einer Übergangsbestimmung für im Jahr 2010 erstmals in Verkehr gesetzte Personenwagen und mit der Regelung für den Flottenrabatt.

System der Autosteuer wird nicht geändert

Das heutige System mit der Besteuerung nach Gesamtgewicht wird beibehalten. Für Personenwagen mit Umwelt-Etikette A werden ab der ersten Inverkehrsetzung und für drei weitere Jahre Rabatte von 60-80 Prozent vorgesehen, für Personenwagen mit Umwelt-Etikette B Rabatte von 20-40 Prozent. Fahrzeuge mit Umwelt-Etikette F und G sowie über 20-jährige Personenwagen - ohne Veteranenfahrzeuge - sollen hingegen mit Zuschlägen belastet werden. Falls die nötigen Daten vorliegen, soll das System später auch auf Lieferwagen und Motorräder ausgedehnt werden. Der Vorschlag stützt sich auf die Vorarbeiten einer Expertenkommission und auf mehrere Gutachten, insbesondere der ETH Zürich. Die Revision wird auf den 1. Januar 2011 wirksam und soll für alle Fahrzeuge zur Anwendung gelangen, die nach der Inkraftsetzung des Gesetzes erstmals in Verkehr gesetzt werden.

Welche Autos sollen bei der Autosteuer künftig besser wegkommen?

Die grossrätliche Kommission schlägt nun vor, dass auch Personenwagen steuerlich begünstigt werden sollen, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2010 erstmals in Verkehr gesetzt werden. Der Rabatt soll allerdings nicht rückwirkend gewährt werden, sondern für die Jahre 2011 bis 2013. Auf den 1. August 2010 plant der Bund die Inkraftsetzung der Verordnung über die Umwelt-Etikette (Weiterentwicklung der heutigen Energie-Etikette).

Aufhebung für den Flottenrabatt gefordert

Das geltende Gesetz beinhaltet eine Regelung über den Flottenrabatt. So werden Halter von Fahrzeugflotten mit einem Rabatt von 10 Prozent belohnt, sofern sie jährlich mehr als 50'000 Franken Motorfahrzeugsteuern bezahlen. Die Kommission beantragt nun mehrheitlich, auf eine Ausdehnung dieses Flottenrabattes zu verzichten. Die Gesetzesrevision wird in der November-Session vom Grossen Rat in zweiter Lesung behandelt. Die Einführung ist auf den 1. Januar 2011 geplant.Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern