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Artikel mit Schlagwort Rückstellungen

SZ - Neuerungen 2014

16.01.2014
Die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Schwyz hat in den letzten Tagen diverse Informationen zu Neuerungen für 2014 publiziert. So wurde die Weisung betreffend Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rückstellungen und Rücklagen geändert. Ebenfalls neu: Die Verzugs- und Vergütungszinsen sowie Skontoabzüge sowie die Wegleitungen zur Steuererklärung für Selbständigerwerbende und Landwirte. Zusätzlich wurde ein Merkblatt mit weiteren wichtigen Hinweisen für dies Steuerpflichtigen erstelltDirekt zu den kürzlich publizierten neuen Dokumenten 2014 der Steuerverwaltung Schwyz gelangen Sie über die folgenden Links:

Steueroptimierung beim Jahresabschluss

25.11.2013
Wer Steuern optimieren und eine Steuereinsparung erreichen will, ist gut beraten, eine Steuerplanung mit langfristig ausgerichteten Massnahmen festzulegen. Da Steueroptimierungsmassnahmen häufig kurzfristig ausgerichtet sind und lediglich den unmittelbar bevorstehenden Jahresabschluss betreffen, ist eingehend zu überlegen, ob mit den ausgewählten Massnahmen Steuern eingespart oder lediglich aufgeschoben werden.

Maximale Abschreibungssätze

Damit eine Steueroptimierung im Jahresabschluss erreicht werden kann, steht den Unternehmen die Möglichkeit zur Verfügung, die maximalen Abschreibungssätze auf Investitionen und dem Anlagevermögen vorzunehmen. Diese Massnahme führt nur zu einem Aufschub der Steuerlast in die Zukunft, weshalb eine langfristig angelegte Abschreibungsstrategie zu empfehlen ist.

Wertberichtigungen

Auch ist es in der Schweiz hinsichtlich des Warenlagers möglich, den Steuerobolus zu optimieren. So sollte im Dezember das Warenlager gefüllt werden, da es sofort um einen Drittel abgeschrieben werden kann (sog. "Warendrittel"). Daneben gibt es noch weitere Positionen in der Jahresrechnung, bei denen pauschale Wertberichtigungen möglich sind: Bei Guthaben aus Lieferung und Leistung (Debitoren) wird auf Inlandforderungen regelmässig eine pauschale Wertberichtigung um 5-10% und bei Auslandforderungen um 10-15% zugelassen. Bei den angefangenen Arbeiten muss die Bewertung steuerlich mindestens zu den Herstellungskosten erfolgen.

Rückstellungen

Per Ende eines Geschäftsjahres können nicht bezogene Ferien und/oder Überzeit erfolgswirksam zurückgestellt werden. Diese Rückstellungen müssen jedoch jährlich angepasst werden.Bei genügender Liquidität ist es einem Unternehmen möglich, ein Mehrfaches des jährlichen Arbeitgeberbeitrags in die sogenannten Arbeitgeberbeitragsreserven der Personalvorsorgeeinrichtung einzuzahlen und diese Einzahlungen als Aufwand steuerlich in Abzug zu bringen. Bei schlechtem Geschäftsgang kann das Unternehmen von diesen Reserven profitieren, was jedoch negative steuerliche Auswirkungen zur Folge hat.Zudem können bei gewissen Unternehmen Garantierückstellungen vorgenommen werden.

Lohn und Dividende

Bei der Planung des Jahresabschlusses ist auch das Verhältnis von Lohn und Dividenden zu prüfen: Dank der privilegierten Besteuerung von Dividenden auf Ebene des Empfängers und den fehlenden Sozialabgaben kann die Dividendenausschüttung eine gute Ergänzung zum Lohn bilden.

Gesellschaftsstruktur und Substanz

Die Gesellschaftsstruktur kann einen erheblichen Faktor für eine langfristige Steuerplanung bilden. KMU werden oft in einer einzigen Gesellschaft geführt. Aufgrund guten Geschäftgangs haben viele KMU die Gewinne einbehalten und verfügen über Substanz, die für den Betrieb gar nicht nötig ist. Um die Haftung zu limitieren und die Steuern zu optimieren, müssen auch bei KMU Holding- oder Stammhausstrukturen geprüft werden. Sofern Lizenzen vergeben werden, kann die Auslagerung in eine sog. Lizenzbox (Gesellschaft mit Spezialsteuerstatus) äusserst interessant sein.

Gesellschaft und Immobilien

Oft werden die Immobilien privat gehalten und an die eigene Gesellschaft vermietet. In den meisten Fällen ist es jedoch sinnvoll, die Liegenschaft direkt im Unternehmen oder in einer separaten Immobiliengesellschaft zu halten.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Beim Erstellen des Jahresabschlusses müssen Steueroptimierungen gut überdenkt werden. Nicht jede Massnahme, die kurzfristig Steuerfranken einspart, bringt langfristig auch die gewünschten Effekte. Eine nachhaltige Optimierung ist nur durch eine strategische Steuerplanung möglich, welche am besten gemeinsam mit einem Steuerspezialisten definiert wird.
Quelle: GHR TaxPage November 2013. Die GHR TaxPage beinhaltet keine Rechts- oder Steuerberatung. Publikation mit freundlicher Genehmigung der GHR Rechtsanwälte AG, Bern Muri und Zürich, www.ghr.ch