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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Steuerbelastung

Steuerbelastung in der Schweiz 2015 - Tax Freedom Days

27.07.2016
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Steuerbelastung in den Kantonshauptorten und Gemeinden für das Jahr 2015 berechnet. Die Zahlen sind in der Publikation «Steuerbelastung in der Schweiz, Kantonshauptorte – Kantonsziffern 2015» veröffentlicht. Erstmals seit 2011 hat die ESTV die Steuerbelastung auch wieder in «Tax Freedom Days» umgerechnet. Daraus ist ersichtlich, wie lange jemand arbeiten muss, um alle Steuern auf Bund-, Kantons- und Gemeindeebene zu bezahlen.Die von der ESTV herausgegebene Publikation weist die unterschiedliche Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in ihrer ganzen Vielfalt aus. Die Steuerbelastung wurde berechnet für:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
  • Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
  • Erbschaftssteuern
Die Höhe der Steuerbelastung lässt sich auf verschiedene Arten darstellen. Als Prozentzahl, kartografisch, oder als Anzahl Tage, die jemand arbeiten muss, um seine Steuern zu bezahlen. Die publizierten Darstellungen zeigen:
  • Steuerbelastung in den Gemeinden
  • Kartografische und grafische Darstellung der Steuerbelastung in den Gemeinden
  • «Tax Freedom Days» für die Einkommensteuer von Bund, Kanton und Gemeinde
  • Der Steuerrechner der ESTV

Zu den einzelnen Publikationen

  • Die Publikation «Steuerbelastung in der Schweiz, Natürliche Personen nach Gemeinden 2015» hat die ESTV bereits im Mai veröffentlicht. Diese Publikation weist die innerkantonalen Steuerbelastungsunterschiede bei der Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen detailliert für alle Gemeinden in der Schweiz aus.
  • Die thematischen Karten zur Steuerbelastung in der Schweiz zeigen die Steuerbelastung in allen Schweizer Gemeinden für verschiedene Einkommenskategorien für ausgewählte Steuersubjekte. Zu beachten ist, dass die direkte Bundessteuer bei der auf den Karten gezeigten Steuerbelastung mit einbezogen ist.
  • Die grafische Darstellung hebt die kantonalen Unterschiede in der Steuerbelastung hervor und präsentiert einige statistische Angaben zur Steuerbelastung.
  • Der «Tax Freedom Day» für die Einkommenssteuer (Bund-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer) ist eine bildhafte Darstellung «des ersten Tages im Jahr, ab dem die Steuerpflichtigen nicht mehr zur Entrichtung der Steuern Geld verdienen».
  • Der Steuerrechner der ESTV ermöglicht online eine aktuelle Betrachtung der individuellen Steuerbelastung.

ZH - Einkommensverteilung ähnlich wie 1991

16.12.2013
In einer neuen Studie hat das Statistische Amt des Kantons Zürich untersucht, wie sich die Verteilung der Einkommen im Kanton Zürich seit 1991 entwickelt hat. Als Datengrundlage diente das steuerbare Einkommen sämtlicher Haushalte. Das Fazit: Die steuerbaren Einkommen waren im Kanton Zürich 2010 ähnlich auf die Haushalte verteilt wie zu Beginn der 1990er Jahre. Dazwischen gab es allerdings Jahre, in denen die Ungleichheit ab- und anschliessend wieder zunahm. Die steuerliche Belastung steigt mit wachsendem Einkommen stark an. Nach Abzug der Steuern sind die Einkommensunterschiede darum geringer.

Zuerst Rückgang, dann Zunahme der Ungleichheit

2010 erzielte die schlechter verdienende Hälfte der Haushalte 20 Prozent des gesamten, im Kanton Zürich anfallenden Einkommens. Entsprechend kam die andere Hälfte auf 80 Prozent des Gesamteinkommens. Auch in den Jahren 1991 und 1995 hatte die schlechter gestellte Hälfte der Haushalte einen Anteil von 20 Prozent am Total der steuerbaren Einkommen. 2002 waren es dagegen 22 Prozent. Die Ungleichheit nahm also nach 1995 ab. Dies zeigt auch die Entwicklung verschiedener Indikatoren, die das ganze Spektrum der Einkommen berücksichtigen und unterschiedlich gewichten. Nach 2004 nahm die Ungleichheit dann wieder zu und erreichte vier Jahre später fast wieder das Niveau von 1991. In den letzten Jahren ist kein klarer Trend erkennbar.

Ungleiche Steuerbelastung der Haushalte

Nicht nur das Einkommen, sondern auch die Steuerlast ist ungleich verteilt. Haushalte mit hohen Einkommen zahlen wegen der Steuerprogression viel Geld in die Staatskasse. So sorgt jenes Zehntel der Zürcher Haushalte mit den höchsten Einkommen für mehr als die Hälfte des Steuerertrags. Dies war seit 1991 stets der Fall. Allerdings war der Beitrag des reichsten Zehntels in den Jahren, in denen die Einkommensunterschiede weniger gross waren, etwas geringer als sonst.

Steuern reduzieren die Ungleichheit

Das Steuersystem ist so konzipiert, dass es eine ausgleichende Wirkung auf die Einkommensunterschiede hat. Betrachtet man den Teil der Einkommen, der nach Bezahlung der Steuern in der Kasse der Haushalte bleibt, verringert sich die Ungleichheit der Einkommensverteilung. Dann kam die schlechter verdienende Hälfte der Haushalte sowohl 1991 als auch 2010 auf einen Anteil am Gesamteinkommen von 22 Prozent. Es handelt sich hier um die Einkommen nach Steuern, die miteinander verglichen werden. In den Jahren, als die Einkommen am gleichmässigsten verteilt waren, betrug der entsprechende Anteil der Einkommen nach Steuern 24 Prozent.

Weitere Informationen zum Thema


Quelle: Medienmitteilung des Kantons Zürich vom 13.12.2013

Index der Steuerausschöpfung 2014 in den Kantonen

11.12.2013
Das EFD hat den neuen Steuerausschöpfungsindex 2014 veröffentlicht. Als Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton zeigt der nunmehr bereits zum fünften Mal publizierte Index, wie stark die Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet werden.

Steuerbelastung in den allermeisten Kantonen konstant oder sogar tiefer

Im Schweizer Durchschnitt werden 26,7% des Ressourcenpotenzials 2014 durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden ausgeschöpft. Dieser Durchschnitt berechnet sich aus der Summe der kantonalen Indizes, gewichtet mit ihrem jeweiligen Anteil am gesamten Ressourcenpotenzial der Schweiz. Die Belastung konnte in 17 Kantonen gesenkt werden, wenn auch der Rückgang in etlichen Kantonen im Vergleich zu früheren Jahren gering war.

SH - Studie zur Steuerbelastung

15.08.2013
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen legte kürzlich dem Parlament die mit dem erheblich erklärten Postulat "Bürger und KMUs von Abgaben und Gebühren entlasten" verlangte Studie über die aktuelle Gebühren- und Abgabenbelastung im Kanton Schaffhausen vor.

Effektive Zunahme der Belastung

Mit dem Postulat war der Auftrag zu erfüllen, nach wissenschaftlichen Methoden die «Abgabenbelastung» zu messen und die Entwicklung in den letzten 15 Jahren der Abgabenbelastung aufzuzeigen. Der Auftrag wurde mit der Vermutung begründet, die Gesamtbelastung sei in den letzten Jahren eher gestiegen. Diese Vermutung wird durch die Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften bestätigt. Die Abgabenbelastung betrug 1996 noch rund 35 Prozent des BIP und stieg bis 2010 auf rund 37 Prozent des BIP. Wird die Entwicklung der Abgabenbelastung nach Empfänger – und damit auch nach der Körperschaft beziehungsweise Sozialversicherung, welche die Entwicklung allenfalls beeinflussen kann – detailliert, so zeigt sich, dass sich im Untersuchungszeitraum die an den Kanton und die Gemeinden geleisteten Abgaben in Prozent des BIP seit 1996 von rund 12 Prozent auf 10 Prozent reduziert haben. Die Zunahme der Abgabenbelastung wird in der Studie auf die Zunahme der Zahlungen an die (nicht staatlichen) Sozialversicherungen sowie die Fiskalzahlungen an den Bund zurückgeführt. Die Beiträge an die staatlichen Sozialversicherungen entwickelten sich ungefähr im Gleichschritt zum BIP.Die Abgaben an den Kanton und die Gemeinden weisen zwischen 1996 und 2010 (zu Preisen von 2010) auch in absoluten Zahlen mit knapp 7'443 Franken (1996) zu 7'686 Franken (2010) pro Kopf ein geringes Wachstum aus. Es gibt somit aufgrund dieser Zahlen keine Evidenz, wonach durch verursachergerechte Gebühren der vom Kanton und von den Gemeinden beeinflussbare Teil der Staatsquote insgesamt angewachsen wäre.

Beeinflussung nur teilweise möglich

Mit dem Postulat werden gestützt auf die Analyse Vorschläge zur Senkung von Abgaben und Gebühren erwartet. Von den in der Studie festgestellten Abgaben lässt sich nur rund ein Siebtel der gesamten Abgabenlast formell durch den Kanton beeinflussen. Materiell engen sich die Möglichkeiten noch weiter ein, weil zahlreiche der vom Kanton zu erfüllenden Aufgaben durch das Bundesrecht beziehungsweise das übergeordnete Recht ganz oder teilweise vorgegeben sind. Die Möglichkeiten zur substanziellen Entlastung sind damit für den Kanton beschränkt. Das gilt sinngemäss auch für die Gemeinden. Aufgrund der aktuellen Finanzlage des Kantons sieht der Regierungsrat zur Zeit keine Möglichkeiten, die Abgaben und Gebühren zu senken oder ein entsprechendes Programm vorzulegen. Im Vordergrund steht die verfassungsmässige Pflicht, den Staatshaushalt ausgeglichen zu gestalten.

Weitere Informationen zum Thema

Steuerbelastung 2012 in den Hauptorten der Kantone

15.08.2013
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat kürzlich die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2012 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2012 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in Form von Steuerbelastungstabellen in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder
Die unterschiedliche Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern wird in ihrer ganzen Vielfalt ausgewiesen, also für:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
  • Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
  • Motorfahrzeugsteuern
  • Erbschaftssteuern
 

Zu den Steuerbelastungstabellen

«Tax Freedom Day» 2011 für die Einkommensteuer von Bund, Kanton und Gemeinde

08.02.2013
Die ESTV hat erstmals den Kalender der «Tax Freedom Days» der Steuerpflichtigen aller Schweizer Gemeinden für die Einkommensteuer (Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer) veröffentlicht. Der «Tax Freedom Day» ist eine bildhafte Darstellung «des ersten Tages im Jahr, ab dem die Steuerpflichtigen nicht mehr zur Entrichtung der Steuern Geld verdienen». Die Anzahl der durch die Steuern «abgedeckten» Tage wird für verschiedene Bruttoeinkommen berechnet.Bei den Steuerpflichtigen wird unterschieden zwischen:
  • ledigen Steuerpflichtigen ohne unterhaltsberechtigte Kinder, mit unselbständiger Erwerbstätigkeit
  • verheirateten Steuerpflichtigen ohne unterhaltsberechtigte Kinder, von denen ein Ehegatte eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt
  • verheirateten Steuerpflichtigen mit 2 unterhaltsberechtigten Kindern, von denen ein Ehegatte einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgeht
  • Ehepaaren ohne unterhaltspflichtige Kinder, die eine Altersrente beziehen.
Errechnet wird der «Tax Freedom Day», indem das Total der Einkommenssteuern der natürlichen Personen (Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern) durch 365 (Anzahl Kalendertage) geteilt wird. Die Einkommenssteuern werden auf der Grundlage der Steuerbelastungsstatistik 2011 der natürlichen Personen ermittelt1. Diese Statistik unterstellt, dass die steuerpflichtige Person den Pauschalabzug für die Berufsauslagen von der Besteuerungsgrundlage abzieht und dass das Arbeitseinkommen oder die Rente die einzige Einkommensquelle des Haushaltes ist.So hat beispielsweise ein im Kantonshauptort wohnendes Ehepaar ohne Kinder, von dem ein Ehegatte eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt und ein Bruttoeinkommen von 100'000 Franken pro Jahr erzielt, seine Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in Zug nach 15 Tagen, in Schwyz nach 25 Tagen, in Appenzell nach 31 Tagen, in Genf und Stans nach 32 Tagen, aber in Lausanne und Delémont erst nach 49 und in Neuenburg sogar erst nach 53 Tagen «abgearbeitet». Mit Zählbeginn ab 1. Januar 2011 werden diese Werte in einen Kalender eingetragen und mit dem Namen des Kantonshauptortes und dem Kantonswappen versehen.

Tax Freedom Day – Beträchtliche kantonale Unterschiede

Der «Tax Freedom Day» weicht nicht nur von einem Kantonshauptort zum anderen beträchtlich ab, sondern weist auch unter den Gemeinden ein- und desselben Kantons Unterschiede auf. Im Kanton Schwyz zum Beispiel hat ein Ehepaar ohne Kinder mit einem Bruttoeinkommen von 100'000 Franken seine Steuern in Wollerau nach 16 Tagen, in Morschach aber erst nach 29 Tagen «bezahlt». In den hierbei publizierten Excel-Dateien können die Interessierten die «Tax Freedom Days» der einzelnen Gemeinden miteinander vergleichen.Die berechnete Anzahl Tage berücksichtigt allerdings bloss den Kostenaspekt der Steuern für die Steuerpflichtigen. Er sagt nichts über die Dienstleistungen aus, die ihnen für ihr Geld geboten werden.

Tax Freedom Day – Unterschiede zur Begründerin der Methode

Die Berechnungsmethode der ESTV unterscheidet sich grundlegend von derjenigen der Begründerin des «Tax Freedom Day»-Konzepts, der Prüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC): Die PwC teilt das Verhältnis zwischen Bruttoinlandprodukt und Summe aller Einnahmen aus Steuern und Entgelten (inkl. Kausalabgaben, wie obligatorische Krankenversicherungsprämien und Sozialversicherungsabgaben) durch 365, und zwar unabhängig davon, ob diese Einnahmen aus der Steuerveranlagung von Haushalten oder Unternehmen, aus der Einkommens- oder Vermögensbesteuerung, aus den direkten oder indirekten Steuern (z.B. der MWST), aus der Besteuerung der niedrigen oder hohen Einkommen sowie aus der Besteuerung von Einzelpersonen oder Ehepaaren stammen.

Tax Freedom Day – Mehr Informationen zum Thema

Index der Steuerausschöpfung 2013 in den Kantonen

04.12.2012
Das EFD hat den neuen Steuerausschöpfungsindex 2013 veröffentlicht. Als Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton zeigt der nunmehr bereits zum vierten Mal publizierte Index, wie stark die Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet werden.

Steuerbelastung in meisten Kantonen tiefer als im Vorjahr - Anstieg in Zürich

Der Steuerausschöpfungsindex 2013 zeigt, dass im Schweizer Durchschnitt 26,7% der Wirtschaftskraft der Kantone und Gemeinden durch Fiskalabgaben belastet werden. Dabei konnte die Steuerbelastung  in 18 Kantonen teilweise deutlich gesenkt werden. Die höchsten Rückgänge punkto Steuerbelastung verzeichnen gemäss Steuerausschöpfungsindex 2013 die Kantone Uri, Graubünden und St. Gallen.In acht Kantonen wurde die Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials hingegen ausgeweitet, d.h. die Steuerbelastung stieg – am meisten in den Kantonen Jura und Zürich.

Kantonale Unterschiede punkto Steuerbelastung recht konstant

Über die gesamte Schweiz betrachtet blieb die steuerliche Ausschöpfung im Vergleich zum letzten Referenzjahr 2012 (26,8%) praktisch konstant. An den kantonalen Belastungsunterschieden hat sich wenig verändert. Nach wie vor liegen die Zentralschweizer Kantone Nidwalden, Zug und Schwyz deutlich unter dem gesamtschweizerischen Wert. Dabei wurde Zug zum ersten Mal seit dem ersten Referenzjahr 2008 vom Spitzenplatz verdrängt.

Steuerbelastungsindex 2013

Steuerbelastung 2011 in den Hauptorten der Kantone

28.06.2012
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat heute die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht. Gleichzeitig wurden thematische Karten und Grafiken veröffentlicht, welche die Steuerbelastung für natürliche Personen in allen Gemeinden der Schweiz zeigen und vergleichen.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2011 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2011 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in Form von Steuerbelastungstabellen in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder
Die unterschiedliche Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern wird in ihrer ganzen Vielfalt ausgewiese, also für:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
  • Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
  • Motorfahrzeugsteuern
  • Erbschaftssteuern
 

Zu den Steuerbelastungstabellen

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TG - Steuerfuss 2012 bleibt in der Mehrheit der Gemeinden unverändert, Steuerkraft sinkt

20.06.2012
Die Politischen Gemeinden des Kantons Thurgau liessen für das Jahr 2012 ihre Steuerfüsse mehrheitlich unverändert, dies zeigt die steuerstatistische Erhebung «Staatssteuerertrag 2011, Gesamtsteuerfüsse 2012» des statistischen Amtes des Kantons Thurgau. Unter Einbezug von Schul- und Kirchensteuern werden die Steuerpflichtigen aber dennoch in etwa 50 Gemeinden entlastet. Die Steuerkraft pro Einwohnerin oder Einwohner ist im Jahr 2011 zurückgegangen.

Die Entwicklungen im Überblick

Nach den zahlreichen Senkungen der Gemeindesteuerfüsse in den vergangenen Jahren blieben diese im Jahr 2012 mehrheitlich unverändert. Rund 60 der 80 Thurgauer Gemeinden hielten an ihren Gemeindesteuerfüssen vom Vorjahr fest. Zu meist geringen Herabstufungen kam es aber dennoch in 18 Gemeinden, u.a. in Frauenfeld, Bischofszell und Sirnach. Lediglich Schönholzerswilen nahm den Gemeindesteuerfuss vergleichsweise kräftig zurück (-10 Prozentpunkte). Bürglen hat als einzige Gemeinde den Gemeindesteuerfuss leicht erhöht.Der durchschnittliche Steuerfuss aller Thurgauer Gemeinden sinkt bereits seit über zehn Jahren kontinuierlich, zuletzt aber nur noch um 0,6 Prozentpunkte. In den vergangenen vier Jahren sank der Gemeindesteuerfuss wesentlich dynamischer. Heute liegt der Gemeindesteuerfuss bei rund 59 Prozent (nach Einwohnerzahl der Gemeinden gewichtet). Dank niedrigerer Schul- und Kirchensteuerfüssen ist der Gesamtsteuerfuss aber dennoch verbreitet gerutscht: für evangelische Steuerpflichtige in 51 Politischen Gemeinden und für katholische Steuerpflichtige in 54 Gemeinden. Juristische Personen profitieren ebenfalls in 54 Gemeinden von tieferen Gesamtsteuerfüssen. Die evangelischen Steuerpflichtigen werden am stärksten in den Gemeinden Schönholzerswilen, Ermatingen, Sommeri und Hefenhofen entlastet, die katholischen in Herdern, Hüttwilen und Uesslingen-Buch.Wie schon seit Jahren lebt es sich in Bottighofen am steuergünstigsten. Sehr tiefe Ansätze haben aber auch die Gemeinden Salenstein und Ermatingen (Gesamtsteuerfuss von unter 250 %). Die typische Thurgauer Gemeinde hat einen Gesamtsteuerfuss von 291 Prozent. Vergleichsweise hohe Gesamtsteuerfüsse haben hingegen Birwinken, Raperswilen, Arbon, Pfyn, Salmsach, Hohentannen und Fischingen (je nach Religionszugehörigkeit 316 % oder höher). Die Gemeinden mit einer hohen Steuerbelastung haben meistens eine tiefe Pro-Kopf-Steuerkraft und umgekehrt.Im Jahr 2011 ist die Steuerkraft pro Einwohnerin oder Einwohner im Thurgau auf 1807 Franken zurückgegangen. Dies sind fast 40 Franken pro Kopf weniger als im Vorjahr. Der Rückgang ist auf die Steuergesetzrevision und das kräftige Bevölkerungswachstum zurückzuführen. Die Gesetzesrevision senkte unter anderem die Einkommenssteuertarife und führte das Ehegattenvollsplitting ein. Der Staatssteuerertrag sank 2011 auf rund 530 Millionen Franken, rund 6 Millionen Franken oder 1,1 Prozent weniger als im Vorjahr.

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Einfluss der Besteuerung auf Arbeits-, Wohnsitz- oder Standortwahl

12.06.2012
Die ESTV hat heute einen Bericht über den Einfluss der Besteuerung auf die Arbeits- und Wohnsitzwahl der Haushalte sowie auf die Standortentscheidungen der Unternehmen veröffentlicht. Neben der Fragestellung, wie mobil Unternehmen und Haushalte sind und wie sensitiv sie auf steuerliche Anreize reagieren, geht der Bericht auch auf die mit der Mobilität verbundenen Sekundärwirkungen ein.Der Bericht beleuchtet in diesem Zusammenhang etwa die folgenden Fragen:
  • Welche Einflüsse haben Steuerbelastungsunterschiede auf die wirtschaftliche Entwicklung?
  • Welche Einflüsse haben Steuerbelastungsunterschiede auf Preise (Löhne, Boden- und Immobilienpreise)
  • Welche Einflüsse haben Steuerbelastungsunterschiede auf die soziale Kohäsion?

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