MWST – Materielle Änderungen Oktober 2024
Die EStV hat materielle in Publikationen zum Mehrwertsteuergesetz veröffentlicht.
Die EStV hat materielle in Publikationen zum Mehrwertsteuergesetz veröffentlicht.
Der Artikel «Eidgenössische Verrechnungssteuer» aus dem Dossier Steuerinformationen ist aktualisiert worden. Dieser Text erläutert u.a. den Mechanismus für die Erhebung der Verrechnungssteuer sowie die Bedingungen für deren Rückerstattung.
Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2024 beträgt 170,3 Punkte, was gegenüber der letzten Anpassung einer Erhöhung von 1,3 Prozent entspricht. Demzufolge passt der Kanton die Einkommenstarife sowie die im Steuergesetz in Frankenbeträgen festgesetzten Abzüge der Einkommenssteuer auf das Steuerjahr 2025 hin an.
Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Damit wird die Grundlage geschaffen, um Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch dann besteuern zu können, wenn sie Telearbeit im Ausland verrichten.
Ab dem 1.1.2025 treten das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz, die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung und diverse weitere wichtige Änderungen in Kraft.
Die EStV hat Steuerstatistiken für das Jahr 2021 veröffentlicht.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das aktualisierte Kreisschreiben «Verdecktes Eigenkapital (Art. 65 DBG) bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften» publiziert.
An seiner Sitzung vom 9. Oktober 2024 hat der Bundesrat einen Postulatsbericht zur Finanzierung der AHV durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer verabschiedet. Der Bericht hält fest, dass die Schweiz bereits heute zwei Finanztransaktionssteuern kennt und mit diesen höhere Steuererträge erzielt als europäische Vergleichsländer. Er kommt zudem zum Schluss, dass Finanztransaktionssteuern im Vergleich zu anderen Steuern schlechter abschneiden und deren zusätzliches Einnahmenpotenzial beschränkt ist. Aus Sicht des Bundesrats eignen sie sich daher nicht für eine stabile Finanzierung der AHV.
Die EStV hat eine kurze Zusammenfassung des Urteils zur Behandlung von Steuern in der Kostenbasis einer Kostenaufschlagsmethode veröffentlicht, zusammen mit einer Stellungnahme.
Das kantonale Steueramt des Kantons Zürich hat einen Praxishinweis zu Teilbezügen des Vorsorgeguthabens in Kapitalform bei Teilpensionierungen erlassen. Zudem wurden weitere Erlasse in das Steuerbuch aufgenommen.;