Wichtige Ereignisse und Kennzahlen (KSTV)
Die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Freiburg hat über verschiedene Änderungen informiert, die auf Veranlagungsperiode 2022 in Kraft getreten sind
Die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Freiburg hat über verschiedene Änderungen informiert, die auf Veranlagungsperiode 2022 in Kraft getreten sind
Aufgrund der Erhöhung der Mehrwertsteuersätze ab dem 1. Januar 2024 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Verordnung über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten angepasst. Hier finden Sie die neuen Saldosteuersätze, die ab dem 1.1.2024 gelten.
Die Regelungen zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer werden angepasst. Neu werden im Kanton Luzern die Verrechnungssteuergutschriften periodengerecht verbucht. Daher erfolgen die Gutschriften im Fälligkeitsjahr und sollen damit für die Steuerkundinnen und -kunden verständlicher und besser nachvollziehbar sein.
Auf den 1.1.2023 wurden im Luzerner Steuerbuch verschiedene Änderungen aufgenommen. Die Aktualisierungen sind jetzt online abrufbar.
Im Zürcher Steuerbuch wurden diverse Änderungen aufgenommen. Themen sind etwa die Berufskosten und Corona in der Steuererklärung 2022, die Besteuerung von Vergütungen aus Photovoltaikanlagen oder die Ermittlung des Verkehrswertes von Liegenschaften für die Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Im Steuerjahr 2019 betrugen die Einnahmen aus der einfachen Kantonssteuer 1,52 Milliarden Franken. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber dem Steuerjahr 2018 von 3,7 Prozent. Der Anstieg begründet sich durch das Wachstum des mittleren Reineinkommens um 2,0 Prozent sowie des Reinvermögens um 2,5 Prozent. Zudem nahm die Anzahl der im Aargau steuerpflichtigen natürlichen Personen um 1,3 Prozent zu.
Im Schweizer Durchschnitt schöpfen die Kantone und Gemeinden rund ein Viertel ihres Ressourcenpotenzials durch Fiskalabgaben aus. Der von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) berechnete Steuerausschöpfungsindex ist im Referenzjahr 2023 zum neunten Mal in Folge rückläufig.
Für die Steuererklärung 2022, die bis 31. März 2023 eingereicht werden muss, sind einige Neuerungen zu beachten, so etwa punkto Homeoffie und Besteuerung nicht kotierter Wertpapiere. Weitere Abzüge sind auch für 2023 vorgesehen.
Im Bereich des Steuerrechts sind verschiedene neue Urteile mit Schwyzer Bezug ergangen.
Die EStV hat ein neues Kreisschreiben Nr. 29c zum Kapitaleinlageprinzip veröffentlicht.