Abzug Säule 3a 2022
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2022 informiert. Die Höchstabzüge bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Baselland.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2022 informiert. Die Höchstabzüge bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Das Bundesgericht hat mit Urteil 2C_142/2019 vom 18. Mai 2021 eine Beschwerde des Mieterinnen- und Mieterverbands Baselland und Dorneck-Thierstein betreffend den Pauschalabzug für Unterhaltskosten bei privaten Liegenschaften abgewiesen.
Die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen wird für Steuerzwecke administrativ vereinfacht. Neu umfasst die erweiterte Pauschale für die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs auch die Fahrkosten zum Arbeitsort. Diese Neuregelung gilt ab dem Steuerjahr 2022.
Sie finden den Überblick zu den aktuellen Neuerungen im Kanton Baselland unter dem folgenden Link:
Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) setzt diese Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2022 in Kraft.
Die Besteuerung der Grundstückgewinnsteuer wird bekanntlich aufgeschoben bei Veräusserung einer dauernd und ausschliesslich selbstgenutzten Wohnliegenschaft (Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung), soweit der dabei erzielte Erlös innert zweier Jahre zum Erwerb einer gleichgenutzten Ersatzliegenschaft innerhalb der Schweiz verwendet wird (§ 73 lit. k Steuergesetz). Gleiches gilt bei der Handänderungssteuer. Auf deren Erhebung wird unter den gleichen Voraussetzungen verzichtet (§ 82 Abs. 3 Steuergesetz). Gemäss aktueller Praxis der Steuerverwaltung genügt nebst der effektiven Ersatzbeschaffung auch die Geltendmachung einer beabsichtigten Ersatzbeschaffung für einen Steueraufschub resp. eine -befreiung.
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Am 24. November 2019 hat der Baselbieter Souverän der SV17 mit 63,2 Prozent zugestimmt. Somit steht der Inkraftsetzung der Reform per 1. Januar 2020 nichts mehr im Weg.