Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Berufsauslagen
Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2020 – erneut keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2018 – erneut keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2017 – keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
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ZH – Berufskosten von Expatriates: Anpassung der Richtlinien
Die Bundesverordnung über den Abzug besonderer Berufskosten bei der direkten Bundessteuer von vorübergehend in der Schweiz tätigen leitenden Angestellten, Spezialistinnen und Spezialisten (Expatriates-Verordnung) wurde auf den 1. Januar 2016 geändert. Die kantonalen Richtlinien werden deshalb auf den 1. Januar 2016 an die geänderte Expatriates-Verordnung angepasst.
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TG – Berufsauslagen: Neue Kilometeransätze ab 2016
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Verordnung über die Pauschalierung der besonderen Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit geändert. Die Ansätze für den Abzug von Auto-Kilometern in der Steuerklärung werden aufgrund der deutlich gesunkenen Kosten angepasst. Sie gelten ab der Steuererklärung 2016.
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Fahrkostenabzug bei Bundessteuer ab 1.1.2016 beschränkt auf 3000 Franken
Unselbstständig Erwerbende dürfen bei der direkten Bundessteuer künftig maximal 3000 Franken für berufsbedingte Fahrkosten vom steuerbaren Einkommen abziehen. Als Folge des neuen Gesetzes zu Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Berufskostenverordnung auf den 1. Januar 2016 entsprechend angepasst.
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Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2015 – keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
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Berufskostenabzug: beschlossene und geplante Änderungen
Die per 1. Januar 2014 geänderte Berufskostenverordnung des Kantons Bern sowie die FABI-Vorlage vom 9. Februar 2014 sehen eine Reduktion der abziehbaren Fahrkosten vor. Dies kann bei Arbeitnehmern zu geringeren Abzügen und damit höheren Steuerbelastungen führen. Nachfolgend werden die Änderungen und deren Auswirkungen erläutert und Möglichkeiten zur Abfederung aufgezeigt.
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