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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Gesetzgebung

ZH - Steuergesetz-Revision

30.03.2009

Streichung des «13ers» und Erhöhung der Kinderabzüge

Die Steuergesetz-Revision im Kanton Zürich ist unter Dach. Das Parlament beschloss Steuererleichterungen für die am besten Verdienenden im Kanton. Dank einem Kompromiss unter den Bürgerlichen werden Familien stärker entlastet als vorgesehen.In der Schlussabstimmung sprach sich am Montag neben SVP und FDP vor allem auch die CVP für die Revision aus. Diese kam mit 93 zu 82 Stimmen durch. Um die CVP - sie enthielt sich in der ersten Lesung noch ihrer Stimme - auf die Befürworter- Seite zu holen, war ein Kompromiss bei den Kinderabzügen nötig.SVP, FDP und CVP hatten sich letzte Woche auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt. Dieser sieht vor, die Kinderabzüge statt auf 8300 auf 9000 Franken und die Abzüge für die Kosten von Fremdbetreuung statt auf 7500 auf 8000 Franken zu erhöhen. Dieser Kompromiss wurde am Montag mit 133 zu 39 Stimmen gutgeheissen.Die Linke sprach von einer "einseitigen und unausgewogenen" Vorlage, die "vor allem Spitzenverdiener begünstige" und kritisierte den Rechtsrutsch der CVP in Finanzfragen. Der Rat strich mit der Revision die höchste Progressionsstufe, den so genannten "13er". Der Satz wurde neu auf 11 Prozent gesenkt.Profitieren würden davon Gutverdienende mit einem Einkommen von über 250 000 Franken. Dadurch will die Regierung die Position des Kantons im Steuerwettbewerb verbessern. Gerechnet wird mit Steuerausfällen in der Höhe von rund 300 Mio. Franken. Entlastet werden sollen aber auch die tiefsten Einkommen.Das letzte Wort zur Steuergesetz-Revision hat das Volk. SP und GLP hatten bereits vor der Schlussabstimmung das konstruktive Referendum angekündigt. Auch die Grünen wollen das Referendum ergreifen.Quelle: sda

Ablehnung der Mietrechtsrevision: Die Quittung erhalten

28.03.2009
Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz nimmt gemäss eigenen Angaben mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Rechtskommission des Nationalrates die bundesrätliche Vorlage zur Mietrechtsrevision ablehnt. Nachdem die Mieten nicht zu hundert Prozent an den Landesindex der Konsumentenpreise hätten angepasst werden sollen, sei dieser Schritt unabwendbar gewesen und entspreche letztlich den Interessen der Immobilienwirtschaft.Als ärgerlich müsse die lange, zeitaufwendige Vorbereitungsphase für eine Mietrechtsrevision bezeichnet werden, die nun ins Leere läuft. Die Missachtung des zwischen den Sozialpartnern geschlossenen Kompromisses zur Indexierung der Mietkosten sei für dieses Resultat ausschlaggebend. In diesem Sinne stelle der Ablehnungsentscheid der Rechtskommission die Quittung für das nicht nachvollziehbare Vorgehen des zuständigen Bundesamtes und von Volkswirtschaftsvorsteherin Doris Leuthard dar, meint der SVIT.In der Praxis ändert sich für die Immobilienwirtschaft und bei den dem SVIT angehörenden Unternehmen mit der Fortführung des geltenden Mietrechts nichts. Der Mieterfrieden könne, so der SVIT weiter, auch mit den geltenden Regelungen zum Wohle von Mietern und Vermietern fortgesetzt werden.

WEG - Anreize für Gebäudesanierungen

23.03.2009
Wenn Eigentümer Mietwohnungen energetisch erneuern, die im Rahmen des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) erstellt wurden, müssen sie dem Bund noch geschuldete Vorschüsse nicht mehr zurückzahlen. Als Massnahme der zweiten Stufe zur Stabilisierung der Wirtschaft hat das Parlament am 20. März 2009 einer entsprechenden Änderung des WEG zugestimmt. Über den Anwendungsbereich und die Abwicklung des Forderungsverzichts wird Ende April 2009 informiert.Zur Stützung der Konjunktur im Bau- und Ausbaugewerbe will der Bund für geförderte Mietliegenschaften, die mehr als 20 Jahre alt sind, auf die Rückforderung von ursprünglich gewährten Verbilligungsvorschüssen verzichten. Dies unter der Voraussetzung, dass die Liegenschaft in finanziell vergleichbarem Umfang energetisch erneuert wird. Nach der Sanierung muss die Gebäudehülle der Liegenschaft die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) oder den Minergie-Standard erfüllen. Es handelt sich um eine bis Ende 2012 befristete Massnahme. Über ihre Umsetzung wird das Bundesamt für Wohnungswesen bis Ende April 2009 über die Website im Detail informieren (www.bwo.admin.ch> Themen> Wohnraumförderung> Bundeshilfen WEG).Quelle: bwo