Wir informieren Sie, dass die neue Zirkular Nr. 32 zur Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligungen veröffentlicht wurde.
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Mit der Gesetzesrevision des Schätzungswesens hat der Kanton Aargau die Liegenschaftsbewertung per 1. Januar 2025 auf eine angepasste rechtliche und fachliche Grundlage gestellt. Die Anpassung war notwendig, weil das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau festgestellt hatte, dass zahlreiche Eigenmietwerte unter der bundesrechtlich gebotenen Mindestgrenze von 60 Prozent der Marktmietwerte lagen. Damit bestand ein Widerspruch zu Verfassungs- und Bundesrecht. Gleichzeitig mussten auch die Vermögenssteuerwerte aktualisiert werden, da deren bisherige Wertbasis aus dem Jahr 1998 stammte und weit unter den aktuellen Verkehrswerten lagen, was ebenfalls bundesrechtswidrig war.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Juni 2026 die Botschaft zum Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten verabschiedet. Das Abkommen wird an den revidierten OECD-Standard angepasst und enthält zudem neue Bestimmungen zur Amtshilfe bei der Einziehung von Mehrwertsteuerforderungen. Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden stimmte der Vorlage zu.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 zwei Vernehmlassungen zu administrativen Entlastungen im Steuerbereich eröffnet. Es sollen mehrere steuerliche Vereinfachungen umgesetzt werden.
Aktualisierung und Präzisierung der bisherigen Regelungen, insbesondere zur Abzugsfähigkeit und den steuerlichen Folgen des Erhalts von Partei- und Wahlkampfspenden: Parteispendenabzug für natürliche Personen
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen unterbreitet dem Kantonsrat eine Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die direkten Steuern (StG). Mit der Vorlage sollen insbesondere höhere Versicherungs- und Kinderabzüge eingeführt werden. Damit wird ein parlamentarischer Vorstoss umgesetzt, der zeitgemässe Anpassungen bei den Steuerabzügen fordert.
Der Kanton Tessin erweitert die Fahrzeugkategorien für finanzielle Beihilfen.
Regierungsratssitzung 5. Mai 2026 • Der Regierungsrat des Kantons Glarus beantragt dem Landrat des Kantons Glarus, die FDP‑Motion «Faire Regelung beim Kinderabzug» zu überweisen. Die Motion fordert eine Änderung des kantonalen Steuergesetzes, wonach der Kinderabzug bei gemeinsamer oder abwechselnder Obhut hälftig auf beide Elternteile verteilt werden soll, unabhängig davon, ob sie gemeinsam veranlagt werden oder Unterhalt leisten.
In seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer geplanten Änderung der Verordnung über die Mindestbesteuerung eingeleitet. Die Maßnahme setzt zwei identisch formulierte parlamentarische Motionen um, die fordern, die administrative Leitlinie der OECD mit einem Jahr Verzögerung gegenüber dem internationalen Zeitplan anzuwenden.