Mehrwertsteuersatz wird auf 8.1% angehoben – Steuersätze
Update vom 12.12.2022: Die untenstehenden neuen Sätze sind heute in einer Information der EStV bestätigt worden. Sie werden am 1.1.2024 in Kraft treten
Update vom 12.12.2022: Die untenstehenden neuen Sätze sind heute in einer Information der EStV bestätigt worden. Sie werden am 1.1.2024 in Kraft treten
Per 17.09.2022 wurden im Rahmen einer Praxisüberprüfung relativ umfangreiche materielle Änderungen in der Praxisbroschüre der EStV zu den Privatanteilen sowie in den Broschüren «Hotel- und Gastgewerbe», «Finanzbereich» sowie «Rechtsanwälte und Notare» vorgenommen.
Am 26. Juli wurden im Bereich der MWST materielle Änderungen publiziert. Es geht um den Bereich der Anwendung der Branchenbroschüre Luftverkehr auf Luftfahrtunternehmen.
An seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung der Mehrwertsteuerverordnung eröffnet. Das Anmelden und Abrechnen bei der Mehrwertsteuer (MWST) soll zukünftig elektronisch erfolgen. Ein Ausfüllen auf Papier soll nicht mehr möglich sein.
Die Broschüre 14 Finanzbereich hat Änderungen im Zusammenhang mit der mehrwertsteuerlichen Behandlung von Trusts erfahren.
Der Bundesrat setzt die Erhöhung der Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht auf 250 000 Franken für nicht-gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Institutionen auf den 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Staatsrat gibt den Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern (DStG) in die Vernehmlassung. Mit dieser Revision soll das kantonale Recht an die Änderungen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, (StHG; SR 642.14), die die Revision des Aktienrechts betreffen, angepasst werden. Mit dieser Revision werden auch di Motionen Schneuwly/Dafflon 2021-GC-91 und Collomb/Defferrard 2021-GC-128 sowie der Bericht des Staatsrats vom 8. März 2022 zum Ausgleich der Folgender kalten Progression umgesetzt. Sie regelt schliesslich die Aufhebung der Ausgleichszinsen und geht näher auf die Frage der in Nachsteuerverfahren anwendbaren Zinsen ein. Dieser erläuternde Bericht befasst sich auch mit der Frage der von der OECD vorgesehenen Mindeststeuer, vorerst ohne Gesetzesänderungsvorschläge. Die Vernehmlassung läuft bis 17. Juni 2022.
Wir informieren die Steuerpflichtige, dass die KSTV die QR-Rechnung einführen wird.
Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Bereich des Steuerwesens für den Kanton Freiburg für die Steuerperiode 2021 sowie einen Überblick über die Neuerungen für die folgende und frühere Perioden.
Offizielle von der Verwaltung verifizierte Personenidentifikationsdaten – Anpassung der Namen und Vornamen auf den Mitteilungen der Kantonalen Steuerverwaltung