Die ESTV hat über materielle Anpassungen in den Publikationen zum Mehrwertsteuergesetz informiert. Betroffen sind die folgenden Broschüren/Ziffern:
MWST
Fristverlängerung für steuerfreie Ausfuhr im Reiseverkehr
Das EFD verlängert die Frist für die steuerfreie Ausfuhr von Waren, die Touristinnen und Touristen in der Schweiz gekauft haben, von 30 Tagen auf 90 Tage. Die Änderung tritt am 1. August 2020 in Kraft.
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MWST – Materielle Änderungen April 2020
Die ESTV hat eine Praxisänderung bezüglich der Anwendung von zwei verschiedenen Saldosteuersätzen publiziert. Es geht um die sprunghafte Zunahme von Nebentätigkeit am steuerbaren Gesamtumsatz.
Elektronische Steuererklärung ohne Unterschrift – Vernehmlassung
Der Bundesrat will auf die Verpflichtung zur Unterzeichnung der elektronisch eingereichten Steuererklärung verzichten. In einzelnen Steuerbereichen möchte er die Unternehmen gar zur elektronischen Einreichung der Unterlagen verpflichten können.
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MWST – Materielle Änderungen in Publikationen
Gestern wurden auf der Webseite der EStV materielle Änderungen in den Informationsbroschüren zur MWST aufgeschaltet.
MWST auf Billag-Gebühren – Bundesrat will CHF 50 pro Haushalt zurückzahlen
50 Franken für jeden Haushalt: Das schlägt der Bundesrat in seinem Entwurf zum neuen Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen vor. Die Gutschrift soll auf einer Rechnung der Erhebungsstelle Serafe erfolgen. Das Bundesgericht hatte in zwei Leiturteilen festgehalten, dass auf den Empfangsgebühren keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf und der Bund die zwischen 2010 und 2015 erhobenen Steuern zurückbezahlen muss. Der Bundesrat hat am 17. April 2019 die Vernehmlassung eröffnet, die interessierten Kreise können bis zum 5. August 2019 zur Vorlage Stellung nehmen.
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MWST – Verordnungsänderung tritt voraussichtlich per 1.4.2019 in Kraft
Das revidierte Heilmittelgesetz (HMG) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Die entsprechende Anpassung des Art. 49 der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) wird voraussichtlich per 1. April 2019 erfolgen.
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MWST – Versandhandelsregelung ab 1.1.2019
Mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes sollen die im Versandhandel tätigen ausländischen Unternehmen den Unternehmen mit Sitz in der Schweiz gleichgestellt werden. Die bisherige Ungleichbehandlung ergibt sich daraus, dass auf Wareneinfuhren aus erhebungswirtschaftlichen Gründen keine Mehrwertsteuer auf der Einfuhr (Einfuhrsteuer) erhoben wird, wenn der Steuerbetrag fünf Franken oder weniger beträgt (sogenannte Kleinsendungen). Zudem unterliegt die Warenlieferung auch nicht der Mehrwertsteuer im Inland (Inlandsteuer)1. Der Käufer der Ware kann somit Kleinsendungen aus dem Ausland ohne Mehrwertsteuerbelastung beziehen, wogegen die gleiche Sendung beim Bezug bei einem inländischen, im MWST-Register eingetragenen Versand- oder Detailhändler der Inlandsteuer unterliegt.
MWST – Materielle Änderungen Dezember 2018
Die ESTV hat materielle Änderungen betreffend die folgenden Publikationen zum Mehrwertsteuergesetz veröffentlicht.