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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Sozialversicherungsrecht

Freizügigkeitsleistung für ältere Arbeitnehmer

07.10.2009
Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nicht länger zum frühzeitigen Bezug der BVG-Altersrente gezwungen werden. Versicherte, die die Vorsorgeeinrichtung zwischen dem frühestmöglichen Vorbezugsalter und dem ordentlichen reglementarischen Rentenalter verlassen, können die Auszahlung der Freizügigkeitsleistung verlangen, wenn sie weiterhin erwerbstätig sein wollen. Der Bundesrat setzt die entsprechende Gesetzesänderung auf 1. Januar 2010 in Kraft.Im Juni 2009 hat die Bundesversammlung einer Parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer Folge geleistet und eine Änderung des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) beschlossen: Versicherte, die die Vorsorgeeinrichtung zwischen dem frühestmöglichen Vorbezugsalter und dem ordentlichen reglementarischen Rentenalter verlassen, können nach dem neuen Art. 2 Abs. 1bis FZG die Freizügigkeitsleistung beanspruchen, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit weiterführen oder arbeitslos gemeldet sind. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung durften die Vorsorgeeinrichtungen bisher in ihren Reglementen vorsehen, dass Versicherte die Altersrente in jedem Fall beziehen müssen, wenn ihr Arbeitsverhältnis in der Zeitspanne zwischen frühestmöglichem Vorbezugsalter und ordentlichem reglementarischen Rentenalter endet. Ein Anspruch auf die Freizügigkeitsleistung stand den Versicherten selbst dann nicht zu, wenn sie weiterhin erwerbstätig waren. Der frühzeitige Rentenbezug ist oft mit Nachteilen wie der lebenslänglichen Kürzung der Rente verbunden. Die Gesetzesänderung, die auf den 1. Januar 2010 in Kraft tritt, baut somit für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Hindernis im Bereich der sozialen Sicherheit ab und fördert deren längere Arbeitsmarktbeteiligung.
Quelle: EDI

MWST - Befristete Erhöhung ab 2011 angenommen

28.09.2009
Die Schweiz hebt zugunsten der Invalidenversicherung (IV) die Mehrwertsteuer leicht an. Volk und Stände befürworteten am Sonntag die IV- Zusatzfinanzierung, mit der die Schuldenspirale der IV gestoppt werden soll.

MWST-Erhöhung fast am Ständemehr gescheitert

Während das Ja der Stimmberechtigten mit 54,4 Prozent solide ausfiel, erreichte die Verfassungsänderung das Ständemehr nur ganz knapp. Lange Zeit blieb offen, ob die Vorlage diese Hürde nehmen würde. Erst als mit der Waadt 24 der 26 Kantone ausgezählt waren, stand fest, dass das Ständemehr erreicht wurde. Damit wird der Normalsatz der Mehrwertssteuer ab Anfang 2011 für sieben Jahre um 0,4 Prozent auf 8 Prozent angehoben.[werbung_dossier]Jährlich sollen so der IV 1,1 Milliarden Franken zufliessen. Damit wollen Bundesrat und Parlament verhindern, dass der Schuldenberg der IV von 13 Milliarden Franken weiter ansteigt. Die Zeit bis 2017 will die Regierung nutzen, die Versicherung mit einer reinen Sparvorlage wieder auf finanziell gesunde Füsse zu stellen.Dank der Zustimmung soll nun auch die Aushöhlung der AHV gestoppt werden. Bislang war die IV mit der AHV verbunden. Der AHV-Fonds musste die IV-Defizite tragen. Dieses Band wird nun gekappt. Die IV erhölt einen mit 5 Milliarden dotierten autonomen Finanzierungs-Fonds.

Familienzulagenregister

16.03.2009
Mit einem Familienzulagenregister will der Bund dafür sorgen, dass für das gleiche Kind Zulagen nicht mehrfach bezogen werden können und dass der administrative Aufwand bei der Abklärung des Anspruchs auf die Zulagen vermindert wird. Das Register soll am 1. Januar 2011 in Betrieb genommen werden. Das Eidgenössische Departement des Innern hat die Anhörung zur entsprechenden Gesetzesänderung eröffnet. Sie dauert bis zum 8. Mai 2009.Die Schaffung eines zentralen Registers zu den Familienzulagen wurde von breiten Kreisen im Rahmen der Vernehmlassung zur Familienzulagenverordnung im Frühjahr 2007 verlangt und anschliessend vom Parlament mit zwei Motionen gefordert. Der Bundesrat unterstützte diese und beauftragte im September 2008 das EDI, bis im Sommer 2009 eine entsprechende Botschaft zur Änderung des Familienzulagengesetzes vorzulegen.Das Familienzulagenregister soll nicht nur den Mehrfachbezug von Familienzulagen verhindern. Heute ist die Abklärung, ob für ein Kind bereits eine Familienzulage ausgerichtet wird, mit grossem administrativem Aufwand verbunden. Das Familienzulagenregister vermindert diesen erheblich. Die Vorlage umfasst folgende Elemente:
  • Die Zentrale Ausgleichsstelle von AHV und IV führt das Familienzulagenregister.
  • Im Familienzulagenregister werden sämtliche Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz und im Ausland erfasst, für die eine Familienzulage nach schweizerischem Recht ausgerichtet wird.
  • Die Stellen, die mit der Durchführung der Familienzulagen betraut sind (Familienausgleichskassen, AHV-Ausgleichskassen und Arbeitslosenkassen), melden die Daten an die Zentrale Ausgleichsstelle.
  • Der Bundesrat regelt, wer Zugang zu den Daten hat. Vollumfängliche Einsicht ins Familienzulagenregister haben ausschliesslich die Durchführungsstellen.
  • Die Informationen darüber, ob für ein Kind eine Familienzulage bezogen wird und welche Stelle diese ausrichtet, sind dagegen öffentlich zugänglich. Für die Abfrage dieser Informationen müssen allerdings die AHV-Nummer und das Geburtsdatum des Kindes bekannt sein und angegeben werden.
  • Die Kosten für den Aufbau und den Betrieb des Familienzulagenregisters werden von den Durchführungsstellen getragen.
  • Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen zum Familienzulagenregister in Zusammenarbeit mit den Durchführungsstellen.
  • Die Inbetriebnahme des Registers ist auf den 1. Januar 2011 geplant.
Die Kantone, die Durchführungsstellen sowie die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft können bis zum 8. Mai 2009 zur Vorlage Stellung nehmen.Quelle: www.news.admin.ch