Grossrätliche Kommissionen lehnen Steuerrückvergütung ab
Der Kanton Aargau hat dank Ertragsüberschüssen Schulden abgebaut und eine Ausgleichsreserve von 1,1 Milliarden Franken aufgebaut. Vor diesem Hintergrund schlägt der Regierungsrat des Kantons Aargau im Steuergesetz vor, dem Grossen Rat die rechtliche Grundlage zu schaffen, eine einmalige Steuerrückvergütung in Form einer Senkung des ordentlichen Kantonssteuerfusses zu beschliessen, sofern die im Gesetzentwurf genannten Voraussetzungen erfüllt sind.