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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Steuerstatistiken der natürlichen und juristischen Personen 2018

07.11.2021

Die ESTV hat die Steuerstatistiken 2018 publiziert. Die publizierten Statistiken orientieren über statistische Kennzahlen und Ergebnisse der direkten Bundessteuer der natürlichen und juristischen Personen für das Steuerjahr 2018. Es werden Ergebnisse für die folgenden Ebenen gezeigt: Gemeinde, Kanton und die Schweiz. Zusätzlich werden für die natürlichen Personen die Ergebnisse über die kantonalen und gesamtschweizerischen Vermögensverhältnisse dargestellt. Diagramme und Karten ergänzen die im Excelformat publizierten Resultate.

NE: Taxe pour les véhicules automobiles et les bateaux en 2022: vers une stabilisation et des conditions plus favorables pour les véhicules à hydrogène et les bateaux électriques

05.11.2021

Le Conseil d'État a décidé dans sa séance du 1er novembre trois adaptations de la taxe des véhicules automobiles et des bateaux pour 2022. La perception de la taxe des voitures de tourisme est stabilisée. Les véhicules à hydrogène seront taxés, comme les véhicules électriques, uniquement avec la part fixe de la taxe. Les bateaux à moteur électrique bénéficieront, quant à eux, d'un rabais de 50 % pour des raisons environnementales également.

NE

LU: Privatanteil Geschäftsfahrzeug - Anpassung ab Kalenderjahr (Lohnausweis) 2022

02.11.2021

Die Berufskostenverordnung (Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartementes über den Abzug der Berufskosten unselbständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer, Berufskostenverordnung) wurde geändert und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Gegenüber der bisherigen Regelung werden neu die Kosten für den Arbeitsweg bei der Berechnung der unentgeltlichen privaten Nutzung des Geschäftsfahrzeuges berücksichtigt. Aus diesem Grund steigt der Privatanteil Geschäftsfahrzeug von bisher 0,8% auf neu 0,9% pro Monat. Das Finanzdepartement des Kantons Luzern beschloss, diese Bestimmung auch für die Staats- und Gemeindesteuern zu übernehmen. Die Regelung vereinfacht so für die Arbeitgeberschaft künftig den administrativen Aufwand.

LU

Bundesgesetz über elektronische Verfahren: Gestaffeltes Inkrafttreten ab 1.1.2022

02.11.2021

Der Bundesrat hat beschlossen, das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich gestaffelt in Kraft zu setzen. Das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich ist ein Mantelerlass und regelt das elektronische Verfahren in allen Steuerbereichen. Unter anderem ermächtigt es den Bundesrat, die Unternehmen zum elektronischen Verkehr mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV verpflichten zu können. Zudem verpflichtet es die Kantone, neben dem schriftlichen Verfahren, auch ein elektronisches vorzusehen. Ferner regelt es einheitliche Datenformate bei der Steuererklärung und ermöglicht die Verwendung der AHV-Nummer durch den Versicherer bei der Meldung von Versicherungsleistungen.

Bundesrat: Abschaffung der Stempelabgaben auf nachhaltigen Finanzprodukten bringt nichts

02.11.2021

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. November 2021 den Bericht «Bremsen lösen bei nachhaltigen Finanzprodukten» gutgeheissen. Der Bericht kommt zum Schluss, dass es nicht zielführend ist, die Transformation zu einer klimafreundlicheren Wirtschaft über die Abschaffung der Stempelabgaben für nachhaltige Finanzprodukte fördern zu wollen.

Merkblatt Banken und Wertpapierhäuser – Anpassung

29.10.2021

Das neue Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Besteuerung der Banken und Wertpapierhäuser berücksichtigt einerseits die Empfehlungen der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) zu den steuerlich zulässigen Wertberichtigungen für Ausfallrisiken und andererseits die Grundsätze zur Steuerausscheidung von Banken gemäss dem Kreisschreiben Nr. 5 der SSK.

ZH

ZH: Pauschalierung Berufsauslagen und Weisung KStA Geschäftsfahrzeuge sowie Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge und Versicherung – Anpassungen

29.10.2021

Die Verfügung der Finanzdirektion über die Pauschalierung von Berufsauslagen Unselbstständigerwerbender bei der Steuereinschätzung unter Berücksichtigung des Aus- und Weiterbildungsabzugs und die Weisung des kantonalen Steueramtes über die Ermittlung des Naturaleinkommens aus der Verwendung eines Geschäftsautos für private Fahrten bei Unselbständigerwerbenden und des Privatanteils an den Autokosten bei Selbständigerwerbenden wurden an die geänderte Berufskostenverordnung des Bundes angepasst.

ZH

AG: Regierungsrat überweist Botschaft zur Steuergesetzrevision zur zweiten Beratung an den Grossen Rat

29.10.2021

Die Steuergesetzrevision 2022 soll den Aargau als Wohn- und Wirtschaftskanton stärken und die Standortattraktivität erhöhen. Damit soll der Kanton Aargau im interkantonalen Vergleich wieder ins Mittelfeld rücken. Einerseits sollen dazu die Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen für natürliche Personen deutlich erhöht, anderseits Unternehmensgewinnsteuern für ertragsstarke Unternehmen gestaffelt gesenkt werden. Die Gemeinden sollen für die daraus resultierenden Steuerausfälle mit Kompensationszahlungen durch den Kanton entschädigt werden. Diese Zahlungen an die Gemeinden sollen (dies eine Änderung zur ersten Beratung) um 10 Millionen Franken auf insgesamt 71 Millionen Franken höher ausfallen. So soll verhindert werden, dass die Gemeinden in den kommenden Jahren rückläufige Steuereinnahmen verzeichnen. In seiner Gesamtbetrachtung der Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Gemeinden hält der Regierungsrat fest, dass sich diese über den gesamten Betrachtungszeitraum 2022-2026 positiv entwickeln sollten: Über alle Gemeinden betrachtet nehmen die Steuereinnahmen ab 2023 jedes Jahr zu.

AG