Covid-19-Beiträge und MWST: Keine Vorsteuerkürzung
Die EStV hat die Praxis bekanntgegeben, wie mit Covid-19-Beiträgen der öffentlichen Hand umzugehen ist.
Die EStV hat die Praxis bekanntgegeben, wie mit Covid-19-Beiträgen der öffentlichen Hand umzugehen ist.
Sie finden den Überblick zu den aktuellen Neuerungen im Kanton Baselland unter dem folgenden Link:
In den meisten Fällen sind es die zivilrechtlichen Handänderungen, die bei der Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer eine Steuerpflicht begründen. Steuerbegründend können aber auch die sog. wirtschaftlichen Handänderungen sein, bei denen es zu keiner Übertragung des Eigentums an einem Grundstück und zu keinem Grundbucheintrag kommt. Eine kurze Darstellung der Praxis finden Sie hier.
Das Merkblatt über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für den Unterhalt und die Verwaltung von Liegenschaften und das Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, wurden an die Änderung des Steuergesetzes infolge der Energiestrategie 2050 angepasst. Zudem wurden weitere Erlasse im Zürcher Steuerbuch aktualisiert.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine Vorlage betreffend Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die direkten Steuern. Die Gesetzesrevision betrifft diverse Einzelthemen. Das Schaffhauser Steuergesetz wird an verschiedene Änderungen, welche der Bund beschlossen hat, angepasst.
Die Steuereinnahmen bei den natürlichen Personen und bei den juristischen Personen entwickelten sich 2019 und 2020 positiv. Davon profitieren der Kanton und die Einwohnergemeinden. Im nationalen Ressourcenindex konnte der Kanton Obwalden den 7. Rang halten.
Der Regierungsrat lehnt die so genannte «Gerechtigkeitsinitiative» ab, die stark erhöhte steuerliche Abzüge für die Krankenkassen-Prämien verlangt. Er unterbreitet dem Kantonsrat aber einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative, der die Abzüge in einem für Kanton und Gemeinden finanzpolitisch verkraftbaren Ausmass erhöht und Zürich in eine mit den Nachbarkantonen vergleichbare Position bringt.
Der Bundesrat will den Standort Schweiz für den Fremdkapitalmarkt und für Konzernfinanzierungsaktivitäten aller Branchen stärken. Hierzu hat er an seiner Sitzung vom 14. April 2021 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) verabschiedet. Gleichzeitig eröffnet er die Vernehmlassung zur Ausdehnung des Meldeverfahrens im Konzern bei der Verrechnungssteuer.
Die ESTV hat über materielle Anpassungen in der Publikation "Finanzbereich" zum Mehrwertsteuergesetz informiert. Betroffen sind die Erläuterungen zu den kollektiven Kapitalanlagen, im Einzelnen :
Unselbständig Erwerbende können für das Jahr 2021 wie schon für das Jahr 2020 ihre Berufskosten (Fahrkosten, Mehrkosten der Verpflegung, Pauschalabzüge für übrige Berufskosten und Aus- und Weiterbildung) so geltend machen, wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der Covid 19-Pandemie angefallen wären.