Steuerseminare MWST-Seminare MWST-Rechner Eidg. Steuerverwaltung EStV

www.steuerinformationen.ch

Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Alle Kantone

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern in den Schweizer Kantonen

Revision StHG

15.07.2009
Die Revision des Steuerharmonisierungsgesetzes StHG über den Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung einer selbstbewohnten Liegenschaft wird einzig vom Mieterverband kritisiert und abgelehnt. Er kritisiert, dass Wohneigentümerinnen und -eigentümer einmal mehr steuerlich besser gestellt werden als Mieterinnen und Mieter. Aus steuersystematischer Sicht gebe es keine guten Gründe, weshalb bei Ersatzbeschaffungen ein Steueraufschub gewährt werden solle, schreibt der Mieterverband in seiner Vernehmlassungsantwort.Ein Steueraufschub diene einzig dazu, Wohneigentümern den Verkauf ihres bisherigen Wohnobjekts, respektive den Kauf eines anderen finanziell zu vergünstigen.Die vorgeschlagene Revision will die Berechnungsmethode bei der Grundstückgewinnsbesteuerung festlegen, da diese im Steuerharmonisierungsgesetz bisher nicht vorgeschrieben war. Es geht darum, die zurzeit angewendete absolute Methode durch eine relative Methode zu ersetzen und dies gesetzlich festzuhalten.Bei der absoluten Methode wird beim Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum und dem Kauf von Neuem nur der reinvestierte Teil des Gewinns aufgeschoben, während der frei verfügbare Gewinn besteuert wird.Bei der relativen Methode wird die Besteuerung des Gewinns im Verhältnis der Reinvestition zum erzielten Erlös aufgeschoben. Dies führt dazu, dass auch ein Teil des frei verfügbaren Grundstückgewinns, welcher nicht reinvestiert wird, dem Steueraufschub unterliegt.

Bürgerliche Parteien begrüssen Revision

FDP, SVP und CVP begrüssen die Revision einhellig, weil damit die berufliche Mobilität gefördert und erleichtert wird. Die FDP begründet ihre Unterstützung damit, dass mit der relativen Methode es sich auch lohnt, teureres Wohneigentum mit günstigerem zu ersetzen. Die CVP moniert zusätzlich, dass "der Methodenwechsel 'nur' die Ausgestaltung des Steueraufschubs betrifft", und keine massie Reduktion der Steuereinnahmen für die Kantone zur Folge hat.

SO - Dumont-Praxis wird per 1.1.2010 abgeschafft

30.06.2009
Der Regierungsrat hebt die Dumont-Praxis auf Anfang des nächsten Jahres auf. Damit können auch neue Eigentümer von Liegenschaften, die im Unterhalt vernachlässigt sind, die Kosten für die Instandstellung vom Erwerb an abziehen.Das Steuergesetz lässt die Unterhaltskosten für Liegenschaften zum Abzug zu. Eine jahrzehntelange Gerichts- und Verwaltungspraxis schränkte diesen Abzug jedoch ein. Nach dieser (sogenannten) Dumont-Praxis können Kosten, die in den ersten fünf Jahren seit dem Erwerb für die Instandstellung einer Liegenschaft aufgewendet werden, nicht abgezogen werden, wenn diese im Unterhalt vernachlässigt war.

Abschaffung der Dumont-Praxis gleichzeitig wie bei der direkten Bundessteuer

Die Eidg. Räte haben letztes Jahr die Abschaffung der Dumont-Praxis beschlossen. Für die direkte Bundessteuer tritt die Änderung auf den 1. Januar 2010 in Kraft, während die Kantone bis 2012 Zeit haben, die notwendigen Anpassungen in ihrem Recht vorzunehmen.Der Regierungsrat hat heute mit einer Verordnungsänderung beschlossen, die Dumont-Praxis für die kantonalen Steuern ebenfalls auf den 1. Januar 2010 aufzuheben, weil unterschiedliche Regelungen für die Staats- und die direkte Bundessteuer wenig praktikabel sind. Ab diesem Datum entfällt somit die Fünfjahres-Klausel. Die neuen Eigentümer können die Instandstellungskosten für alle Liegenschaften vom Erwerb an steuerlich abziehen.

Geltung erst für Sanierungen und Instandstellungen im neuen Jahr

Für Instandstellungsarbeiten im Jahr 2009 gilt noch das bisherige Recht.