Zinssätze für die direkte Bundessteuer ab 2025
Zinsen direkte Bundessteuer
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Vergütungszins in % |
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Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wurde für das Steuerjahr 2025 angepasst. Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten.
Die ESTV hat erstmals die Steuerabzüge für Kinderbetreuungskosten bei der direkten Bundessteuer untersucht. Viele Steuerpflichtige nutzen diesen Abzug für kleine Beträge, die weit unter den gewährten Höchstgrenzen liegen. Zwischen den Kantonen bestehen erhebliche Unterschiede: im Tessin machen z.B. nur 9.2% der Steuerpflichtigen mit Kindern diesen Abzug geltend, während es in der Waadt 29.8% sind. Verheiratete Steuerpflichtige mit Kindern reduzieren ihre Steuer im Durchschnitt stärker als Alleinstehende mit Kindern.
Die EStV hat das Dossier «Besteuerung der juristischen Personen» aktualisiert. Dieses Dossier gibt einen Überblick über die Besteuerung der juristischen Personen in Bund und Kantonen.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Kreisschreiben Nr. 3 (W95-003D) «Anzuwendende Prinzipien für die Land- und Forstwirtschaft aufgrund des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG)» aktualisiert.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Kreisschreiben Nr. 26 «Neuerungen bei der selbständigen Erwerbstätigkeit aufgrund der Unternehmenssteuerreform II» aktualisiert.
Die ESTV hat das neue Rundschreiben Anerkannte Zinssätze 2024 für Vorschüsse oder Darlehen in CHF veröffentlicht. Dieses enthält die Zinssätze, die ab 2024 im Rahmen der direkten Bundessteuer und Verrechnungssteuer als genügende Verzinsung anerkannt werden (Richtwerte).
Die Vereinfachung der Berufskostenabzüge findet breite Zustimmung. Dies zeigt das Ergebnis der Vernehmlassung über die Vorlage zur Änderung der Berufskostenabzüge von unselbständig Erwerbenden. Zur konkreten Umsetzung gingen die Meinungen hingegen auseinander. Gestützt auf die Vernehmlassung hat der Bundesrat am Freitag die Eckwerte angepasst und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis Ende 2024 eine Botschaft auszuarbeiten.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Kreisschreiben KS 50a «Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern» publiziert.