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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Elektronische

SH - Infos zur Steuererklärung 2010

31.01.2011
Im Verlauf dieser Woche erhalten Sie, wenn Sie im Kanton Schaffhausen wohnen die Steuererklärung zugestellt. Wenn Sie im Vorjahr die Steuererklärung mit der Steuer-CD der Kantonalen Steuerverwaltung ausgefüllt haben, erhalten die neue CD ebenfalls automatisch zugestellt. Ab sofort können Sie übrigens die Steuerrechnung im Kanton Schaffhausen per E-Rechnung bezahlen (ist in den meisten modernen E-Banking-Lösungen integriert). Ob das jedoch das Bezahlen tatsächlich viel angenehmer macht, darf zumindest bezweifelt werden (Anmerkung der Redaktion).

Änderungen bei der Kantons- und Gemeindesteuer

Auf das Steuerjahr 2010 hin wird die kalte Progression im Kanton Schaffhausen ausgeglichen.
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Nebst einer Entlastung von rund 5 Prozent bezogen auf den Steuertarif 2009, wurden die Steuerfreibeträge, die vom Reineinkommen in Abzug gebracht werden können, wie folgt erhöht:
  • Kinderabzug um 400 auf 8'400 Franken,
  • Unterstützungsabzug um 100 auf 1'300 Franken sowie
  • Kinderbetreuungsabzug um 400 auf höchstens 9'400 Franken.
Ferner erhöht sich der Entlastungsabzug
  • um maximal 400 Franken für verheiratete bzw.
  • um maximal 200 Franken für alleinstehende Rentenbezüger,
  • resp. je um die Hälfte für alle übrigen Steuerpflichtigen mit einem tiefen Reineinkommen.

Frist zum Einreichen der Steuererklärung 2010

Die Steuererklärung müssen Sie im Kanton Schaffhausen bis zum 31. März 2011 einzureichen. Falls Sie die Frist erstrecken möchten, können Sie dies beim Gemeindesteueramt tun.Für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit beschränkter Steuerpflicht im Kanton Schaffhausen (Liegenschaftsbesitz/Betriebstätte) gilt eine Einreichefrist bis zum 30. September 2011.

SG - Infos zur Steuererklärung 2010

21.01.2011
Wenn Sie im Kanton St. Gallen ansässig sind, werden Sie dieser Tage die Steuererklärung 2010 in der Post haben. Das Steueramt hat in diesem Zusammenhang noch einmal zusammenfassende Informationen zu den relativ zahlreichen Änderungen veröffentlicht.

Änderungen im Kanton St. Gallen auf die Steuererklärung 2010 im Überblick

Höhere Kinder- und Betreuungsabzüge

Mit den um 50 Prozent erhöhten Kinder- und Kinderbetreuungsabzügen werden Familien ab dem Steuerjahr 2010 spürbar finanziell entlastet. Die neuen Kinderabzüge können dieses Jahr erstmals in der Steuererklärung für das vergangene Jahr geltend gemacht werden. Bisher konnte für Kinder im Vorschulalter ein Abzug von Fr. 4'800 beansprucht werden, neu beträgt dieser Fr. 7'200. Für Kinder in Schule und Ausbildung erhöht er sich von Fr. 6'800 auf Fr. 10'200. Zusätzlich zu diesem Abzug kann, wie bereits nach bisherigem Recht, ein Abzug für Ausbildungskosten bis höchstens Fr. 13'000 beansprucht werden. Ebenso kann der Kinderfremdbetreuungsabzug in der Steuererklärung für das vergangene Jahr geltend gemacht werden. Er beträgt neu max. Fr. 7'500 (bisher Fr. 5'000).
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Neuer Einkommenssteuertarif

Der neue Einkommenssteuertarif bewirkt eine durchschnittliche Entlastung der Steuerpflichtigen um fast 7 Prozent. Die steuerfreie Untergrenze wird leicht erhöht, alle Tarifstufen werden herabgesetzt, und der Maximalsatz sinkt von 9,0 Prozent auf 8,5 Prozent einfache Steuer. Bei tiefen Einkommen erreicht die Entlastung gegen 40 Prozent; auf Einkommen ab Fr. 40'000 (bei Verheirateten ab Fr. 80'000) beträgt sie zwischen 3,5 Prozent und 6,0 Prozent. Mit diesem Tarif wird einerseits der in den letzten Jahren eingetretenen teuerungsbedingten Mehrbelastung (der kalten Progression) Rechnung getragen; anderseits enthält er eine darüber hinausgehende reale Entlastung.

Straflose Selbstanzeige

Im vergangenen Jahr sind im Kanton St.Gallen 561 Selbstanzeigen eingegangen. Offen gelegt wurde Schwarzgeld in der Grössenordnung von rund 105 Millionen Franken. In etwa der Hälfte aller Fälle konnte die Nachsteuer bereits in Rechnung gestellt werden. Für den Kanton und die Gemeinden ergeben sich daraus Mehreinnahmen von rund 5,5 Millionen Franken und für den Bund rund 1 Million Franken. Die Zahl der Fälle ist im Vergleich mit andern Kantonen erstaunlich hoch.

Vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen

Seit letztem Jahr können Erben, die eine Steuerhinterziehung des Erblassers offen legen, von einer verkürzten Nachsteuer von nur drei Jahren profitieren. Von dieser ausserordentlich günstigen Art der steuerlichen "Weisswäsche" haben die Hinterbliebenen in 48 Fällen Gebrauch gemacht. Vermögenswerte von rund 12,5 Millionen Franken sind dadurch zusätzlich offengelegt worden.

Elektronische Steuererklärung jetzt auch für Unternehmen

Seit 2001 wurden im Kanton St.Gallen mehr als eine halbe Million Steuererklärungen von Privatpersonen elektronisch über Internet eingereicht. Das sind mittlerweile jährlich fast 40 Prozent elektronisch eingereichte und schätzungsweise 75 Prozent mittels «eTaxes» ausgefüllte Steuererklärungen. Es ist das Ziel des Kantonalen Steueramtes, den Anteil der elektronisch eingereichten Steuererklärungen laufend zu erhöhen.Im Zuge der neu realisierten Fachapplikation für Unternehmen bietet das kantonale Steueramt auch für juristische Personen eine elektronische Steuererklärung an. Von diesem Angebot wird rege Gebrauch gemacht: Rund 40 Prozent der Steuererklärungen werden bereits elektronisch ausgefüllt und eingereicht. Die Veranlagungsdaten werden über einen Barcode gescannt und in die Veranlagungsapplikation eingelesen.

SG - Elektronisches Steuerkonto für Steuerpflichtige

19.05.2010
Das Steueramt des Kantons St. Gallen bietet neu im Rahmen seiner eServices elektronischen Dienstleistungspalette mit dem ein so genanntes eKonto an. Mit den so wunderbar vielsagenden neudeutschen Begriffen scheint der Kanton revolutionäre technologische Neuerungen zu versprechen. Und tatsächlich, nicht gerade revolutionär, aber doch vergleichsweise fortschrittlich hört sich die neue Dienstleistung an. Bisher waren im Kanton St. Gallen - wie in anderen Kantonen auch - bloss die elektronische Steuererklärung möglich sowie die Verlängerung der Einreichefrist für die Steuererklärung. Mit eKonto steht nun ein eService zur Verfügung, der den Steuerpflichtigen Auskunft gibt über ihr persönliches Steuerkonto.Insbesondere sollen über das neue System Folgendes möglich sein:
  • Kontoauszug einsehen
  • Einzahlungsscheine bestellen
  • Zahlungsvereinbarung abschliessen
  • Zahlungsabonnemente bestellen
  • Auszahlungskonto verwalten

Zugang auch über SuisseID

Der Zugang auf die eigenen Steuerdaten sowohl mit einem persönlichen Passwort wie auch über die neue SuisseID.
Quelle: Kantonales Steueramt St. Gallen

SG - Informationen der Steuerverwaltung zur Steuererklärung 2009

21.01.2010
Die Steuerverwaltung Kanton St. Gallen versendet in diesen Tagen die Steuererklärung 2009. Heute hat die Steuerverwaltung eine Medienmitteilungen mit den wesentlichsten, im Zusammenhang mit der Steuererklärung 2009 zu beachtenden Neuerungen und weiteren Hinweisen publiziert.Mit dem Einreichen dieser Steuererklärung können erstmals bisher nicht deklarierte Einkünfte und Vermögenswerte angegeben werden, ohne dass diese eine Strafe zur Folge haben (so genannte «Straflose Selbstanzeige». Geschuldet sind einzig die bisher nicht bezahlten Steuern sowie die Zinsen.In Erbfällen ist neu eine vereinfachte Nachbesteuerung bisher nicht versteuerter Vermögen möglich, wenn die Erben kooperieren. In diesen Fällen sind Nachsteuern nur noch für die letzten drei statt wie bisher zehn Steuerjahre geschuldet.Neben der Möglichkeit, hinterzogenes Einkommen und Vermögen straflos offen zu legen und der vereinfachten Nachbesteuerung in Erbfällen enthält die Steuererklärung 2009 keine wesentlichen Änderungen. Die auf 2009 beschlossenen Steuerentlastungen wirken sich aber bei der Ermittlung der geschuldeten Steuern aus. So fällt bei den Einkommenssteuern die frankenmässige Begrenzung der Ermässigung auf dem Eigenmietwert weg und die Vermögenssteuer wird um gut zehn Prozent gesenkt.

Steuererklärung SG 2009 - Straflose Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Bisher wurde eine Person, die eine Steuerhinterziehung selbst angezeigt hat, mit einer Busse in der Höhe eines Fünftels der von ihr hinterzogenen Steuern bestraft. Ab 2010 können natürliche und juristische Personen bei der Anzeige einer Steuerhinterziehung vollständig straffrei ausgehen. Einzig die ordentlichen Nachsteuern und die Zinsen bleiben geschuldet.Die Strafe entfällt allerdings nur, wenn die Steuerbehörden noch keine Kenntnis von der Steuerhinterziehung hatten und die steuerpflichtige Person mit den Steuerbehörden vorbehaltlos kooperiert.Diese Regelung gilt ab dem Jahre 2010 auf unbestimmte Zeit. Jede steuerpflichtige Person kann in ihrem Leben nur ein einziges Mal von der Möglichkeit einer straflosen Selbstanzeige Gebrauch machen.

Steuererklärung SG 2009 - Erbschaft und Steuerhinterziehung - vereinfachte Nachbesteuerung

Nach der bisher geltenden Regelung können bei einer Steuerhinterziehung des Erblassers die Nachsteuern bei den Erben für bis zu zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers eingefordert werden. Ab dem Jahr 2010 werden sie neu einschliesslich Zinsen nur noch für die letzten drei vor dem Todesjahr des Erblassers abgelaufenen Steuerjahre nachgefordert. Die Erben kommen aber nur dann in den Genuss der vereinfachten Nachbesteuerung, wenn sie ihre Mitwirkungspflichten erfüllen und die geschuldeten Steuern bezahlen. Die verkürzte Nachbesteuerung wird nur für Einkommen und Vermögen gewährt, von denen die Steuerbehörden keine Kenntnis hatten.

Steuererklärung SG 2009 - Abschaffung der Dumont-Praxis

Neu können bei neuerworbenen Liegenschaften auch anschaffungsnahe Unterhaltskosten vollumfänglich in Abzug gebracht werden, auch wenn diese wirtschaftlich eine Wertsteigerung bedeuten. Die "Dumont-Praxis", die in diesen Fällen unter Umständen eine Beschränkung vorsah, wird damit abgeschafft.

Steuererklärung SG 2009 - Höherer Kinderabzug und Kinderbetreuungsabzug

Im Kanton St. Gallen gelten neu um 50 Prozent erhöhte Kinder- und Kinderbetreuungsabzüge, womit der Kanton St.Gallen gesamtschweizerisch eine der höchsten Entlastungen für Familien kennt.

Steuererklärung SG 2009 - Neuer Tarif bei der Einkommenssteuer bringt Entlastung

Auch kommt ein neuer Einkommenssteuertarif zur Anwendung, der durchschnittliche Entlastungen um fast sieben Prozent bringt. Dieser Tarif wird bei der Ausstellung der vorläufigen Rechnungen für das laufende Jahr bereits berücksichtigt. <

Sonstige Informationen im Zusammenhang mit der Steuererklärung St. Gallen

Steuerverwaltung wirbt für elektronische Steuererklärung

Gemäss Steuerverwaltung machen jedes Jahr deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger von der Möglichkeit Gebrauch, die Steuererklärung elektronisch einzureichen. Da dies wahrscheinlich auch für die Steuerverwaltung Effizienzvorteile bringt, wirbt die Steuerverwaltung recht intensiv für diese Vorgehensweise.

Online-Schalter weiter ausgebaut

Über die elektronische Steuererklärung für Privatpersonen hinaus, werden die Online-Dienstleistungen laufend ausgebaut. So können Fristverlängerungen mit dem persönlichen Passwort der Steuererklärung über das Internet beantragt werden. Der Entscheid, ob das Gesuch bewilligt wird, wird umgehend elektronisch mitgeteilt. Auch die elektronischen Steuerkalkulatoren, mit denen die mutmassliche Steuerbelastung auf einfachem Weg berechnet werden kann, sind erweitert worden.Die Steuererklärungen für die Unternehmen (juristische Personen), die Grundstückgewinnsteuer sowie für die Erbschafts- und Schenkungssteuern stehen ebenfalls als elektronische Formulare zur Verfügung. Zusätzlich können auch die Abrechnungen für Arbeitnehmer, welche Quellensteuern abliefern müssen, sowie der Fragebogen für Gesuche um Erlass der Steuer auf elektronischem Weg bezogen werden.

Ab Mai 2010 Zugang zum eigenen Steuerkonto für alle

Ab Mai 2010 wird den Bürgerinnen und Bürgern neu der Zugang zum eigenen Steuerkonto ermöglicht. Über einen gesicherten Zugang soll Privatpersonen Einblick in die offenen und bezahlten Steuerrechnungen gewährt werden. Online können Zahlungstermine und Stundungen vereinbart und entsprechende Einzahlungsscheine bestellt werden, die per Post zugestellt werden. Der elektronische Zugang zum eigenen Steuerkonto wird auf Antrag gewährt. Das Kantonale Steueramt wird rechtzeitig über die konkrete Einführung informieren.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung Steuerverwaltung des Kantons St. Gallen</i>

ZG - Versand der Steuererklärungen / elektronische Steuererklärung eTax.zug

12.01.2010
Kanton Zug informiert über den Versand der Steuererklärungen für die Steuerperiode 2009Natürliche Personen: Der Versand der Steuererklärungen für die Steuerperiode 2009 erfolgt ab 22. Februar 2010.Juristische Personen: Die Steuererklärungen für die Steuerperiode 2009 werden ab 5. Februar 2010 verschickt.Da die Steuererklärungen erst im Januar und Februar 2010 gedruckt und dann zentral von einem Versandzentrum aus verschickt werden, können vor dem offiziellen Versandtermin keine Steuererklärungen abgeben werden, wie die Steuerverwaltung mitteilt.Zeitgleich mit dem Versand wird auch die neue Version der elektronischen Steuererklärung Zug eTax.zug aufgeschaltet.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Zug

BE - Online-Dienstleistungen für Steuererklärung und Steuerbegleichung

11.01.2010
In diesen Tagen werden im Kanton Bern die Steuererklärungen 2009 verschickt. Bis zum Einreichetermin werden rund 95 Prozent der letztjährigen Steuererklärungen definitiv verarbeitet sein. Die Zahlungsmoral der Berner Bevölkerung beim Begleichen der Steuerrechnungen ist gemäss Information der Steuerverwaltung weiterhin erfreulich. Der Trend hin zu Online-Dienstleistungen hält an.<table border="1px" ><tbody><tr><td id=""><br /></td><td valign="top"><br /></td><td> <b>2008</b></td><td> </td><td><b>2007</b><br /></td></tr><tr><td>Papier<br /></td><td valign="top">183'471<br /></td><td>32%<br /></td><td>192'754<br /></td><td>(34%)<br /></td></tr><tr><td>TaxMe-CD </td><td valign="top">160'779<br /></td><td>28%<br /></td><td>169'473<br /></td><td>(30%)<br /></td></tr><tr><td>TaxMe-Online </td><td valign="top">149'761<br /></td><td>26%<br /></td><td>124'366<br /></td><td>(22%)<br /></td></tr><tr><td>Andere (Dr. Tax, PEBE etc.) </td><td valign="top"> 82'213<br /></td><td>14%<br /></td><td id=""> 83'951</td><td>(14%)<br /></td></tr></tbody></table></p>Eine Demoversion von TaxMe-Online steht unter <a target="" href="http://www.taxme.ch">www.taxme.ch</a> zur Verfügung.Die TaxMe-CD ist kostenlos bei den Steuerbüros der Gemeinden, an den Schaltern der Steuerverwaltung und bei der Berner Kantonalbank BEKB erhältlich. Zudem kann die aktuelle Version 2009 auch im Internet heruntergeladen werden.TaxMe für Windows herunterladenTaxMe für Mac OS herunterladenTaxMe für Linux herunterladen

E-Rechnung

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern bietet als erster Kanton an, dass die drei Ratenrechnungen der Gemeinde- und Kantonssteuern sowie auch die provisorische Abrechnung der direkten Bundessteuer neu als E-Rechnung empfangen und mit wenigen Klicks bezahlt werden können. Ziel ist es nicht nur, eine moderne Zahlungsmethode für die Steuerrechnungen anzubieten, sondern auch aus ökologischer Sicht - wie bei der Steuererklärung mit TaxMe-Online - Papier einzusparen. Um die E-Rechnung nutzen zu können, ist ein E-Bankingvertrag bei der Bank oder bei Postfinance notwendig.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>

ZH - Online-Steuererklärungen schon bald möglich?

10.12.2009
Steuerzahlende und Treuhänder sollen die Möglichkeit erhalten, die Steuererklärungen elektronisch zu erstellen und einzureichen. Der Regierungsrat hat für das E-Government-Teilprojekt 7,86 Millionen Franken bewilligt.Unter dem Namen«ZüriPrimo» wird seit fünfeinhalb Jahren in mehreren Schritten die Informatik im kantonalen Steueramt modernisiert und ein Gesamtsystem realisiert, das eine ganzheitliche Ausrichtung des Prozesses «Steuern erheben» vorsieht und bis im Jahre 2015 eingeführt sein soll.
Quelle: Pressemitteilung des Kantons Zürich