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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Graubünden

GR - Steuergesetz revidiert

13.11.2009
Im Kanton Graubünden werden die Steuerpflichtigen künftig in verschiedenen Bereichen entlastet. Die Bündner Regierung hat den ersten Teil der Steuergesetzrevision auf Anfang 2010 in Kraft gesetzt. Von den Steuersenkungen profitieren unter anderem Familien und Unternehmen.Der Grosse Rat hat am 18. Juni 2009 die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes beschlossen. Die Referendumsfrist ist am 23. September ungenutzt abgelaufen. Die Regierung hat nun den ersten Teil der Vorlage auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Damit werden die Steuerpflichtigen in unterschiedlichen Bereichen entlastet. Überdies erfolgt eine Anpassung des kantonalen Steuergesetzes an das Bundesrecht.

Graubünden gleicht kalte Progression früher aus

Neu erfolgt der Ausgleich der kalten Progression bereits bei einer Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise von drei Prozent (bisher ab 10 Prozent). Von dieser Massnahme, die sich schon per 1. Januar 2010 auswirkt, profitieren alle Steuerpflichtigen, indem teuerungsbedingt höhere Einkünfte nicht mehr zu einer höheren prozentualen Steuerbelastung führen.

Familien werden entlastet

Durch die Erhöhung des Abzuges für Fremdbetreuung der Kinder auf maximal CHF 10'000.– (bisher CHF 6'000.–) und der Kinderabzüge profitieren Familien von der Revision. Die neuen Kinderabzüge betragen:
  • für Kinder im Vorschulalter CHF 6'000.– (bisher CHF 5'000.–)
  • für ältere Minderjährige und Kinder in Ausbildung CHF 9'000.– (bisher CHF 8'000.–)
  • für Kinder in auswärtiger Ausbildung CHF 18'000.– (bisher CHF 14'000.–)
Weiter führt die Teilrevision zu Entlastungen bei der Vermögenssteuer, indem einerseits die Steuerfreibeträge erhöht und andererseits die Maximalbelastung gesenkt werden.

Gewinnsteuer für Unternehmen wird im Kanton Graubünden auf 5.5 Prozent gesenkt

Mit einer Reduktion der Gewinnsteuer juristischer Personen von 7% auf 5.5% bleibt Graubünden im interkantonalen Vergleich konkurrenzfähig. Mit diesem tiefen Steuersatz gibt der Kanton Graubünden den geltenden progressiven Tarif auf und wechselt zu einem proportionalen Steuersatz, wie ihn auch der Bund und zahlreiche Kantone kennen.Weitere Revisionspunkte betreffen die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen (sogenannte Erbenamnestie) und die straflose Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Und mit der Abschaffung der Dumont-Praxis können Steuerpflichtige, welche eine renovationsbedürftige Liegenschaft erwerben, neu die Instandstellungskosten in Abzug bringen.

Zweiter Teil der Revision tritt erst auf 1.1.2011 in Kraft

Der zweite Teil der Revision betrifft die Unternehmenssteuerreform II; dieser wird zusammen mit den Bestimmungen der direkten Bundessteuer im Jahr 2011 in Kraft treten.
Quelle: Standeskanzlei Graubünden

GR - Steuersenkungen

03.04.2009
Die Bündner Regierung will die serbelnde Konjunktur mit Steuersenkungen stützen. Das am Freitag präsentierte Paket sieht Ausfälle von insgesamt 78 Millionen Franken vor; die eine Hälfte geht zu Lasten des Kantons, die andere der Gemeinden.Die grössten Ausfälle verursachen Entlastungen bei der Vermögenssteuer, die Reduktion der Gewinnsteuer für Unternehmen sowie der Ausgleich der kalten Progression, wie Finanzdirektor Martin Schmid in Chur bekanntgab. Weniger ins Gewicht fallen der höhere Steuerabzug für die externe Kinderbetreuung und Anpassungen an das Bundesrecht.Finanzieren will der Kanton die Ausfälle über das Eigenkapital. Auch die Gemeinden sollten die Mindereinnahmen verkraften können. Deren finanzielle Lage hat sich deutlich verbessert. Ende 2007 verzeichneten sie einen Überschuss von durchschnittlich 22 Franken pro Kopf. Für 2008 liegen die Zahlen noch nicht vor, aber es sieht für die Gemeinden noch besser aus.

Schon 2010 profitieren

Bereits nächstes Jahr sollen alle Steuerpflichtigen von Ausgleich der kalten Progression profitieren. Zudem werden bei der Vermögenssteuer die Freibeiträge erhöht und die Maximalbelastung gesenkt. Graubünden als Wohnsitzkanton soll dadurch für gut betuchte Steuerpflichtige attraktiver werden.Die Unternehmen sollen durch eine Reduktion der Gewinnsteuer von 7 auf 5,5 Prozent entlastet werden. Gleichzeitig wird der progressive Tarif abgeschafft und durch einen proportionalen Steuersatz, eine Flat Rate, ersetzt.Vom aufgegleisten Paket verspricht sich die Kantonsregierung eine Ankurbelung des Konsums und eine Entlastung der Exportwirtschaft, die am stärksten unter der Wirtschaftskrise leidet. Der Grosse Rat behandelt die Steuergesetzrevision im Juni. Mit den Anpassungen ist der finanzielle Handlungsspielraum laut Schmid ausgeschöpft. Weitere Senkungen lägen derzeit nicht drin.Quelle: sda