Das neue Geldspielgesetz BGS ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Es ersetzt die bisherigen Spielbanken- und Lotteriegesetze. Die Anpassungen im VStG zum Meldeverfahren bei Naturalgewinnen (vgl. insbesondere Art. 20a VStG) sind am 5. Februar 2019 rückwirkend per 1. Januar 2019 in Kraft getreten.
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