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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Luzern

LU - Pauschalbesteuerung

04.05.2011
Der Regierungsrat des Kantons Luzern unterbreitet dem Kantonsrat einen Gegenentwurf als Antwort auf die Gesetzesinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für ausländische Millionärinnen und Millionäre! Abschaffung der Pauschalbesteuerung».Der Gegenentwurf sieht vor, dass das steuerbare Einkommen mindestens dem Siebenfachen des jährlichen Mietzinses oder des Mietwertes entsprechen muss, im Minimum jedoch 600´000 Franken. Das steuerbare Vermögen soll mindestens auf das Zwanzigfache des steuerbaren Einkommens festgelegt werden und neu im Minimum 12 Millionen Franken betragen. Der Kanton Luzern geht damit etwas weiter als die vom Bund vorgesehene Lösung. Dieser geht bei der Reform der Besteuerung nach dem Aufwand von einer minimalen Bemessungsgrundlage für die direkte Bundessteuer von 400´000 Franken aus.

Weitere Informationen zum Thema

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat an den Kantonsrat zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Gesetzesinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für ausländische Millionärinnen und Millionäre! Abschaffung der Pauschalbesteuerung» sowie zur entsprechenden Änderung des Steuergesetzes 

LU - Autosteuer: Begünstigung ökologischer Fahrzeuge ab 2012

21.09.2010
Der Kanton Luzern will Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotoren, welche die Umwelt schonen, bereits ab 2012 steuerlich stärker begünstigen. Der Regierungsrat hat einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Er wird sie nun dem Kantonsrat unterbreiten.

Bemessung nach Hubraum und Motorleistung statt nach Steuer-PS

Die Fahrzeugsteuern sollen umweltgerechter gestaltet werden. Schwerpunkt der Revision ist die Bemessung der Steuer für Personenwagen nach einem Mischtarif von Hubraum und Motorleistung. Damit werden gemäss Ansicht des Regierungsrates Energieeffizienz und Umweltbelastung besser abgebildet als mit der heutigen Bemessung nach Steuer-PS.
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Bei grösseren Fahrzeugen Bemessung nach Gesamtgewicht

Grössere Fahrzeuge wie Kleinbusse, Gesellschaftswagen und schwere Motorwagen sollen künftig nach dem Gesamtgewicht und nicht mehr nach der Zahl der Sitzplätze besteuert werden. Das Gesamtgewicht spielt eine massgebliche Rolle für Treibstoffverbrauch und Schadstoffausstoss.

Steuerbefreiung/Steuererleichterungen für die Umweltfreundlichsten Autos und schweren Motorwagen

Das Bonus-Malus-System bleibt bestehen, wurde aber überarbeitet. Personenwagen, die gemäss Energieetikette des Bundes der besten Kategorie angehören und weniger als 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen, sollen für vier Jahre steuerbefreit werden. Neu soll das Bonus-Malus-System auch für schwere Motorfahrzeuge zur Anwendung kommen. Schwere Motorwagen, die die beste Euro-Norm erfüllen, sollen von einer Steuerreduktion von 50 Prozent profitieren. Der Einnahmenausfall wird kompensiert durch Zuschläge auf Autos und Lastwagen mit starker Umweltbelastung.Motorräder, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit Elektromotoren sowie Landwirtschaftsfahrzeuge mit Partikelfiltern sollen von der Steuer befreit werden.Personenwagen mit Elektro-, Gas-, Wasserstoff-, Brennstoffzellen- oder Hybridantrieb sollen wie bis anhin ebenfalls steuerlich begünstigt werden.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Luzern</i>

LU - Kantonsrätliche Kommission unterstützt LuTax

16.11.2009
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben WAK des Kantonsrates hat die Ergänzungsbotschaft zu einem Dekret über einen Sonderkredit für die Beschaffung, den Aufbau und den Betrieb einer zentralen Steuerlösung (LuTax) sowie eine Änderung des Steuergesetzes vorberaten.Der Kantonsrat hatte die ursprüngliche Vorlage zu LuTax am 6. April 2009 zurückgewiesen. Neu beträgt nun der Sonderkredit insgesamt 23 769 000 Franken und umfasst die einmaligen Investitionskosten für die Beschaffung und den Aufbau einer zentralen Steuerlösung von 11 679 000 Franken und die ordentlichen Betriebskosten der zentralen Steuerlösung, aufgerechnet auf zehn Jahre, von 12 090 000 Franken. Grundsätzlich wird an der ursprünglichen Projektausgestaltung von LuTax und insbesondere am Scanning sämtlicher Steuerakten festgehalten. Neu sollen aber die Kosten für das Scanning sämtlicher Steuerakten unbefristet zu je 50 Prozent von den Gemeinden und vom Kanton getragen werden. In der ersten Fassung der Botschaft war vorgesehen, dass die Gemeinden einen höheren Betrag zu tragen gehabt hätten. An den Anbindungskosten an den zentralen Server sollen sich die Gemeinden neu entsprechend ihrer Anzahl Steuerarbeitsplätze beteiligen. Ferner konnte mit einer einfacheren Lösung mit reduziertem Funktionsumfang für das Anzeigen der gescannten Steuerakten im Dokumentenmanagementsystem erhebliche Kosten eingespart werden, wodurch sich die Kosten pro Dossier von 10 Franken auf 8 Franken senken lassen. Mit der gewählten Scanninglösung können die Verarbeitungsprozesse im Steuerwesen sowohl auf Seiten der Gemeindesteuerämter wie auch auf Seiten der Dienststelle Steuern des Kantons optimiert und die angestrebte Wirtschaftlichkeit des Projektes LuTax von 3 Millionen Franken - dank günstigeren Scanningkosten - sogar noch verbessert werden. LuTax kann auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden. Als separates Projekt wird die Einführung der Internetsteuererklärung konzipiert. Ziel ist es, die Internetsteuererklärung spätestens zwei Jahre nach Abschluss des Projektes LuTax anbieten zu können. Die Kommission stimmte dieser Vorlage grossmehrheitlich zu.<br><br>Der Kantonsrat wird diese Vorlage voraussichtlich an der Session vom 30. November/1.Dezember 2009 beraten.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Luzern</i>

LU - Steuerpaket angenommen

28.09.2009
Im Kanton Luzern sinkt erneut die Steuerbelastung. Die Stimmberechtigten haben das Steuerpaket 2011 mit 64'121 zu 30'448 Stimmen gutgeheissen. Entlastet werden der Mittelstand, Gutverdienende, Familien und Unternehmen.Abgestimmt wurde, weil die Linke gegen die Vorlage das Referendum ergriffen hatte. Auch Gemeindebehörden standen der Vorlage skeptisch gegenüber, weil diese ihr Steueraufkommen mindert. Die Stimmbeteiligung betrug 38,9 Prozent.Im Zentrum des Abstimmungskampfes stand die Unternehmensgewinnssteuer. Diese wird bereits per 2010 von 4 auf 3 Prozent gesenkt. Weil andere Kantone die Gewinne ebenfalls schwächer besteuern wollen, wird der Satz nun sogar auf 1,5 Prozent halbiert. Um die Gemeinden zu besänftigen, wurde diese Senkung von 2011 auf 2012 verschoben. Die anderen, weniger umstrittenen Steuergeschenke werden dagegen bereits ab 2011 verteilt.Mit ihrem Votum blieben die Stimmberechtigten dem vor einigen Jahren eingeschlagenen Steuersenkungskurs treu. Das gesamte Steuerpaket dürfte ab 2012 dem Kanton Ausfälle von 67 Millionen und den Gemeinden von 87 Millionen Franken bringen.

LU - Steuervorlage zurückgewiesen

06.04.2009
Der Luzerner Kantonsrat hat am Montag die Vorlage zur technischen Erneuerung des Steuerwesens an den Regierungsrat mit den Stimmen von CVP und SVP zurückgewiesen. Im Zentrum der Kritik standen die Kosten.Die Vorlage sah vor, dass die Steuern auf einem einzigen Informatiksystem veranlagt werden. Das gesamte Steuerwesen sollte mit dem 24,76 Millionen Franken teuren Vorhaben einfacher und effizienter werden. Es geht dabei sowohl um die Veranlagung wie auch den Bezug der Gemeinde-, Staats- und Bundessteuer.