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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Überarbeitete Broschüren zur Schweizer Steuerordnung und zum Bezugsverfahren

02.10.2012
Die Abteilung Grundlagen der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV hat ihre Publikationen zu den wesentlichen Zügen der schweizerischen Steuerordnung und zum Bezugsverfahren bei den direkten Steuern auf den neuesten Stand gebracht.Die Publikationen aus dem Dossier Steuerinformationen, die heute in aktualisierter Form erschienen sind, berücksichtigen neu den Rechtsstand vom 1.1.2012.

Weitere Informationen zum Thema

Hier können Sie die neuen Broschüren direkt vom Server der ESTV herunterladen:

BS – Vergütungszinssatz und Belastungszinssatz bleiben unverändert

26.09.2012
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat den Vergütungszinssatz und den Belastungszinssatz für das Kalenderjahr 2013 festgelegt. Die Zinssätze, die sowohl für natürliche wie für juristische Personen gelten, bleiben unverändert bei 0.5 (Vergütungszins) und 4 Prozent (Belastungszins).
Quelle: Medienmitteilung Regierungsrat BS vom 25.09.2012

ZH – Merkblatt zu Abzügen für Krankheitskosten, Unfallkosten und behinderungsbedingten Kosten

24.09.2012
Das Steueramt des  Kantons Zürich hat heute ein revidiertes Merkblatt zu den Abzügen für Krankheitskosten, Unfallkosten und behinderungsbedingten Kosten veröffentlicht.Geändert hat sich im neuen Merkblatt gegenüber der Vorversion vom 19.07.2005 lediglich die Präzisierung, dass eine Behinderung bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Altersheimen und Pflegeheimen auch anders nachgewiesen kann als durch die Einstufung nach dem BESA- oder dem RAI/RUG-System.Die neue Version des Merkblattes können Sie unter dem folgenden Link herunterladen:Merkblatt des kantonalen Steueramtes Zürich zu den Abzügen der Krankheits- und Unfallkosten sowie der behinderungsbedingten Kosten
Quelle: Medienmitteilung des kantonalen Steueramtes Zürich vom 24.09.2012

Überblick zum Abstimmungssonntag

24.09.2012
Gerne geben wir Ihnen in folgenden Artikeln einen Überblick über einige wichtige steuerrechtliche Entscheide, die am gestrigen Abstimmungssonntag in den Kantonen gefallen sind:
  • [intlink id="ag-steuergesetz-revision-angenommen" type="post"]AG – Steuergesetzrevision angenommen[/intlink]
  • [intlink id="be-pauschalbesteuerung-wird-nicht-abgeschafft" type="post"]BE – Pauschalbesteuerung wird nicht abgeschafft[/intlink]
  • [intlink id="be-autosteuer-volksvorschlag-im-zweiten-anlauf-deutlich-angenommen-autosteuern-sinken-ab-2013" type="post"]BE – Autosteuer: Volksvorschlag im zweiten Anlauf deutlich angenommen - Autosteuern sinken ab 2013[/intlink]
  • [intlink id="bl-pauschalbesteuerung-wird-wie-auch-in-bs-abgeschafft" type="post"]BL – Pauschalbesteuerung wird abgeschafft[/intlink]
 

BE – Autosteuer: Volksvorschlag im zweiten Anlauf deutlich angenommen - Autosteuern sinken ab 2013

24.09.2012
Nachdem die Abstimmung über den [intlink id="be-autosteuer-volksvorschlag-ist-zustandegekommen" type="post"]Volksvorschlag zur Autosteuer[/intlink] im [intlink id="be-autosteuer-neues-gesetz-soll-wegen-abstimmungswiederholung-erst-2013-in-kraft-treten" type="post"]zweiten Anlauf[/intlink] nun ein deutliches JA für den Volksvorschlag gebracht hat, wird die Autosteuer im Kanton Bern nun auf Anfang 2013 deutlich sinken.Bereits im Februar 2011 hatte das Volk hauchdünn den Volksvorschlag angenommen. Nach Abstimmungsbeschwerden ordnete das kantonale Verwaltungsgericht eine Nachzählung an. Diese scheiterte aber, weil 29 Gemeinden die Originalstimmzettel bereits vernichtet hatten. Der Regierungsrat ordnete daraufhin die Wiederholung der Abstimmung an.

Die wichtigsten Meilensteine der Geschichte auf www.steuerinformationen.ch

  • [intlink id="be-autosteuer-volksvorschlag-ist-zustandegekommen" type="post"]07.05.2010 – BE - Volksvorschlag zur Autosteuer zustandegekommen[/intlink]
  • [intlink id="be-autosteuer-kommission-gegen-volksvorschlag" type="post"]18.10.2012 – BE – Autosteuer: Kommission gegen Volksvorschlag[/intlink]
  • [intlink id="be-volksvorschlag-zur-autosteuer-angenommen" type="post"]14.02.2011 – BE – Volksvorschlag zur Autosteuer angenommen[/intlink]
  • [intlink id="be-autosteuer-neues-gesetz-soll-wegen-abstimmungswiederholung-erst-2013-in-kraft-treten" type="post"]03.11.2011 – BE – Autosteuer: Neues Gesetz soll wegen Abstimmungswiederholung erst 2013 in Kraft treten[/intlink]
 

AG – Steuergesetz-Revision angenommen

24.09.2012
Das Aargauer Stimmvolk hat die Revision des Steuergesetzes deutlich gutgeheissen. Entlastet werden mit dem revidierten StG Mittelstand und Familie sowie Besserverdienende und Unternehmen.Der Kanton Aargau hatte die Steuern zuletzt 2007 und 2009 für Unternehmen sowie für niedrige und hohe Einkommen gesenkt. Die bürgerlichen Parteien stützten die erneuten Steuerreduktionen, die über die kommenden Jahre hinweg etappiert in Kraft treten werden. Gegen die Revision kämpften die Linken und die Gewerkschaften.

Kernpunkte der Revision im Überblick*

  • Einkommenssteuertarif: Stärkste Entlastung (um 5-6%) für Verheiratete mit steuerbarem Einkommen zwischen CHF 80'000 und CHF 160'000 resp. Alleinstehende zwischen CHF 40'000 und CHF 80'000. Beglückt mit einer – wenn auch etwas geringerer – Entlastung werdeb auch die höheren Einkommen (Entlastung ca. 2-3%)
  • Vermögensssteuertarif: Entlastung aller Tarifstufen um 0.2%.
  • Kinderabzug:Erhöhung
    • bis zum vollendeten 14. Altersjahr auf CHF 7000.-,
    • zwischen 15. und vollendeten 18. Altersjahr auf CHF 9000.-, und
    • für volljährige Kinder in Ausbildung auf CHF 11'000
  • Kinderbetreuungskostenabzug: Erhöhung auf CHF 10'000 (wie DBG)
  • Kapitalauszahlungen aus Säulen 2/3a:
    • Mindeststeuersatz neu 1%
    • Besteuerung mit neu 30% des Tarifs (bisher 40%)
  • Jährlicher Ausgleich der kalten Progression
  • Gewinnsteuertarif: Anpassung obere Tarifstufe auf 8.5%, untere Tarifstufe auf 5.5%. Anpassung der Tarifschwelle auf CHF 250'000 Gewinn
  • Umsetzung von Bundesrecht (insbes. zu Mitarbeiterbeteiligungen)

 *Quelle: Regierungsrat des Kantons AG

BL – Pauschalbesteuerung wird wie auch in BS abgeschafft

24.09.2012
Man kann sich fragen, ob der kürzliche [intlink id="bs-pauschalbesteuerung-wird-abgeschafft" type="post"]Entscheid des Baselstädtischen Grossen Rates[/intlink] vor einigen Tagen, die Pauschalbesteuerung abzuschaffen, einen Einfluss auf die gestrige Abstimmung im Kanton Basel-Landschaft gehabt haben mag.Jedenfalls hat das Volk die SP-Initiative «Schutz vor Steuerprivilegien», welche die ersatzlose Abschaffung der Pauschalbesteuerung auch im Kanton Basel-Landschaft forderte, mit 61.5% Ja-Stimmenanteil deutlich angenommen.Der Gegenvorschlag des Regierungsrates, der eine blosse Verschärfung der Kriterien vorsah, wurde verworfen. 

BE – Pauschalbesteuerung wird nicht abgeschafft

24.09.2012
Das Berner Stimmvolk hat gestern – anders als die Stimmbürger im Kanton Basel-Landschaft, die [intlink id="be-initiative-%c2%abfaire-steuern-%e2%80%93-fur-familien%c2%bb-gultig-zustande-gekommen" type="post"]Initiative «Faire Steuern - Für Familien»[/intlink] abgelehnt und für die Beibehaltung der Pauschalbesteuerung gestimmt.Der Gegenvorschlag des Kantonsparlaments, der – im Einklang mit den Vorschlägen der Steuerdirektorenkonferenz und der Eidg. Räte – die Untergrenze des steuerbaren Einkommens auf CHF 400'000 anhebt und für die Bemessung den siebenfachen Mietwert vorsieht (bei Wohnen im Hotel gilt der dreifache Pensionspreis). 

BS – Pauschalbesteuerung wird abgeschafft

19.09.2012
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat heute beschlossen, dass die Pauschalbesteuerung mit Wirkung ab 2014 abgeschafft werden soll. Damit beschliesst Basel-Stadt als vierter Kanton nach Zürich, Schaffhausen und Appenzell Ausserrhoden die Abschaffung der Besteuerung nach dem Aufwand.

Abschaffung Pauschalbesteuerung Basel-Stadt  – nur geringe Auswirkungen

Das Geschäft, das auf einen Vorstoss der SP zurückgeht, aber von der Regierung unterstützt worden ist, ging im Rat mit klarer Mehrheit durch. Die Auswirkungen der Abschauffung auf das Steueraufkommen dürfte gering sein, beträgt das von den 19 pauschalbesteuerten Personen geleistete Steueraufkommen doch mit gut 2.3 Mio CHF nur ca. 0.15% des Gesamt-Steueraufkommens aus.
Quelle: NZZ Online

ZH - Praxis zu § 30 StG - Abzug für den Rasenmäher im Rahmen der Unterhaltskosten von Liegenschaften

12.09.2012
Das Steueramt des Kantons Zürich hat im Rahmen ihrer «Hinweise zur Einschätzungspraxis» eine neue Präzisierung zur Praxis veröffentlicht. Demnach sind die Kosten für die erstmalige Anschaffung eines Rasenmähers – im Gegensatz zur Ersatzbeschaffung – im Rahmen des Liegenschaftenunterhalts nicht abziehbar.

Der neue Hinweis zu § 30 StG ZH im Volltext

Gemäss § 30 Abs. 2 StG können bei Liegenschaften im Privatvermögen die Unterhaltskosten, die Kosten der Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften, die Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung durch Dritte abgezogen werden.
Den Unterhaltskosten sind Investitionen gleichgestellt, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, soweit sie bei der direkten Bundessteuer abzugsfähig sind.Aufwendungen für das Rasenmähen werden im Kanton Zürich steuerlich berücksichtigt. Kosten für die erstmalige Anschaffung eines Rasenmähers stellen jedoch sowohl gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts als auch nach der Praxis des kantonalen Steueramts nicht Liegenschaftsunterhaltskosten dar, weil der Auslage ein Vermögenswert in der Form des Rasenmähers gegenübersteht. Abzugsfähig sind nur die Kosten für die Reparatur oder den gleichwertigen Ersatz eines Rasenmähers (BGr, 7.8.2012, 2C_390/2012).Das Merkblatt des kantonalen Steueramts über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für den Unterhalt und die Verwaltung von Liegenschaften vom 13. November 2009 ist insofern ungenau, als es im Abgrenzungskatalog, Ziffer 5.3, Bst. B, nur das Stichwort „Rasenmäher“ aufführt. Es kann deshalb in dem Sinn missverstanden werden, dass auch die erstmalige Anschaffung eines Rasenmähers abzugsfähig ist. Zwecks Klarstellung wird im Katalog deshalb neu ausdrücklich „Reparatur oder gleichwertiger Ersatz des Rasenmähers“ erwähnt. Damit gibt das Merkblatt die Praxis des kantonalen Steueramts unmissverständlich wieder und stimmt mit den Vorgaben des Bundesgerichts überein.Da es sich nur um eine Präzisierung, nicht aber um eine Praxisänderung handelt, gilt diese Präzisierung für alle offenen Verfahren.
Hinweis: Hervorhebungen durch die RedaktionQuelle: Mitteilung des Steueramtes Zürich vom 12.09.2012