DBA Tadschikistan
02.11.2011
02.11.2011: Aktualisierung - Das Abkommen ist am 26.11.2011 in Kraft getretenDie Schweiz und die Republik Tadschikistan haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Das Abkommen enthält – im Gegensatz zu den aktuell verhandelten DBA – noch keine Bestimmung über den Informationsaustausch nach dem OECD-Standard.Das Abkommen folgt weitgehend dem OECD-Musterabkommen. Hier die Eckpunkte:
- Der Quellenstaat ist bei Dividendenzahlungen grundsätzlich berechtigt, eine Steuer von maximal 15 Prozent des Bruttobetrags der Dividenden zu erheben.
- Bei einer Beteiligung von mindestens 20 Prozent am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft reduziert sich diese Steuer auf 5 Prozent des Bruttobetrags der Dividenden.
- Für Zinszahlungen sieht das Abkommen eine generelle Quellensteuer von 10 Prozent mit zahlreichen Ausnahmen vor.
- Für Lizenzgebühren sieht das Abkommen eine generelle Quellensteuer von5 Prozent des Bruttobetrags vor.