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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

WEG - Anreize für Gebäudesanierungen

23.03.2009
Wenn Eigentümer Mietwohnungen energetisch erneuern, die im Rahmen des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) erstellt wurden, müssen sie dem Bund noch geschuldete Vorschüsse nicht mehr zurückzahlen. Als Massnahme der zweiten Stufe zur Stabilisierung der Wirtschaft hat das Parlament am 20. März 2009 einer entsprechenden Änderung des WEG zugestimmt. Über den Anwendungsbereich und die Abwicklung des Forderungsverzichts wird Ende April 2009 informiert.Zur Stützung der Konjunktur im Bau- und Ausbaugewerbe will der Bund für geförderte Mietliegenschaften, die mehr als 20 Jahre alt sind, auf die Rückforderung von ursprünglich gewährten Verbilligungsvorschüssen verzichten. Dies unter der Voraussetzung, dass die Liegenschaft in finanziell vergleichbarem Umfang energetisch erneuert wird. Nach der Sanierung muss die Gebäudehülle der Liegenschaft die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) oder den Minergie-Standard erfüllen. Es handelt sich um eine bis Ende 2012 befristete Massnahme. Über ihre Umsetzung wird das Bundesamt für Wohnungswesen bis Ende April 2009 über die Website im Detail informieren (www.bwo.admin.ch> Themen> Wohnraumförderung> Bundeshilfen WEG).Quelle: bwo

SG - Steuervorlagen

20.03.2009
Die St. Galler Regierung legt dem Kantonsrat zwei Steuervorlagen vor, darunter einen Gegenvorschlag zur CVP-Initiative für 50 Prozent höhere Kinderabzüge. Die vorberatende Kommission des Parlaments bevorzugt jedoch die Initiative.Diese sieht eine Erhöhung der Abzüge auf 7200 Franken für Kinder im Vorschulalter und auf 10 200 Franken für schulpflichtige Kinder vor, wie es in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag heisst. Gesamthaft würden Familien ab 2010 jährlich um 65 Millionen Franken entlastet.Davon entfielen 34,5 Millionen auf die Gemeinden. Die Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidenten (VSGP) forderte in einem Communiqué vom Donnerstag eine 50-prozentige Kompensation dieser Ausfälle. Eine Beteiligung des Kantons von 17 Millionen Franken jährlich sei gerechtfertigt, schreibt die VSGP.Eine zweite von der Regierung vorgelegte Steuergesetzrevision sieht den Ausgleich der "kalten Progression" bei der Einkommensssteuer vor. Ein neuer Steuertarif soll ab 2010 die teuerungsbedingte Progression ausgleichen - eine Anpassung, die unbestritten ist.Quelle: sda

Steuerliche Anreize für Gebäudesanierungen

20.03.2009
Der Bundesrat will das System der Steuerabzüge für energetische Sanierungen privater Liegenschaften verbessern. Der Ständerat hat am Donnerstag im Einverständnis mit Finanzminister Hans-Rudolf Merz eine Kommissionsmotion gutgeheissen.Laut der Motion der Wirtschaftskommission (WAK) sind die Steuerabzüge an minimalen Energiestandards auszurichten. Es gehe dabei insbesondere darum, bei den steuerlichen Anreizen Mitnahmeeffekte zu verhindern, sagte WAK-Sprecherin Simonetta Sommaruga (SP/BE).Heute würden Steuerabzüge für die Kosten von Massnahmen gewährt, die gesetzlich vorgeschrieben sind und auch sonst ausgeführt worden wären. Der grösste Teil der Förderbeträge in Milliardenhöhe werde für Energiesparmassnahmen ausgegeben, die ohnehin gemacht würden, sagte Sommaruga.Quelle: sda

GE - Steuererleichterungen

20.03.2009
Der Grosse Rat Genf will Steuererleichterungen für Unternehmen einführen. Die bürgerliche Mehrheit im Parlament nahm am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzesvorschlag an."Es gilt extrem vorsichtig zu sein, denn wir stehen angesichts des Drucks aus den USA und Europa vor schwierigen Steuerrevisionen in der ganzen Schweiz", sagte Finanzdirektor David Hiler. Er bat das Parlament um Zeit, bevor die Besteuerung von juristischen Personen geändert werde.Das Parlament schlug seine Warnungen in den Wind. Mit 48 zu 29 Stimmen brachte die bürgerliche Mehrheit die Gesetzesänderung durch den Rat. Unternehmen sollen künftig die Kapitalsteuer um die Gewinnsteuer bis maximal 8500 Franken reduzieren können. Dem Kanton entgingen so 20 Millionen Franken.Die Sozialdemokraten kritisierte die Auswirkungen der Gesetzesänderung als "lächerlich". Das letzte Wort hat die Genfer Stimmbevölkerung, da mit dem Gesetz die Steuerbemessungsgrundlage geändert wird.Quelle: sda

Familienzulagenregister

16.03.2009
Mit einem Familienzulagenregister will der Bund dafür sorgen, dass für das gleiche Kind Zulagen nicht mehrfach bezogen werden können und dass der administrative Aufwand bei der Abklärung des Anspruchs auf die Zulagen vermindert wird. Das Register soll am 1. Januar 2011 in Betrieb genommen werden. Das Eidgenössische Departement des Innern hat die Anhörung zur entsprechenden Gesetzesänderung eröffnet. Sie dauert bis zum 8. Mai 2009.Die Schaffung eines zentralen Registers zu den Familienzulagen wurde von breiten Kreisen im Rahmen der Vernehmlassung zur Familienzulagenverordnung im Frühjahr 2007 verlangt und anschliessend vom Parlament mit zwei Motionen gefordert. Der Bundesrat unterstützte diese und beauftragte im September 2008 das EDI, bis im Sommer 2009 eine entsprechende Botschaft zur Änderung des Familienzulagengesetzes vorzulegen.Das Familienzulagenregister soll nicht nur den Mehrfachbezug von Familienzulagen verhindern. Heute ist die Abklärung, ob für ein Kind bereits eine Familienzulage ausgerichtet wird, mit grossem administrativem Aufwand verbunden. Das Familienzulagenregister vermindert diesen erheblich. Die Vorlage umfasst folgende Elemente:
  • Die Zentrale Ausgleichsstelle von AHV und IV führt das Familienzulagenregister.
  • Im Familienzulagenregister werden sämtliche Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz und im Ausland erfasst, für die eine Familienzulage nach schweizerischem Recht ausgerichtet wird.
  • Die Stellen, die mit der Durchführung der Familienzulagen betraut sind (Familienausgleichskassen, AHV-Ausgleichskassen und Arbeitslosenkassen), melden die Daten an die Zentrale Ausgleichsstelle.
  • Der Bundesrat regelt, wer Zugang zu den Daten hat. Vollumfängliche Einsicht ins Familienzulagenregister haben ausschliesslich die Durchführungsstellen.
  • Die Informationen darüber, ob für ein Kind eine Familienzulage bezogen wird und welche Stelle diese ausrichtet, sind dagegen öffentlich zugänglich. Für die Abfrage dieser Informationen müssen allerdings die AHV-Nummer und das Geburtsdatum des Kindes bekannt sein und angegeben werden.
  • Die Kosten für den Aufbau und den Betrieb des Familienzulagenregisters werden von den Durchführungsstellen getragen.
  • Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen zum Familienzulagenregister in Zusammenarbeit mit den Durchführungsstellen.
  • Die Inbetriebnahme des Registers ist auf den 1. Januar 2011 geplant.
Die Kantone, die Durchführungsstellen sowie die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft können bis zum 8. Mai 2009 zur Vorlage Stellung nehmen.Quelle: www.news.admin.ch