Abzug Säule 3a 2024
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2024 informiert.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2024 informiert.
Der Artikel «Kryptowährung» aus dem Dossier Steuerinformationen der EStV ist aktualisiert worden. Der Text erläutert die Funktionsweise einer Blockchain und erklärt das Mining und Staking. Zudem geht er auf die Besteuerung der verschiedenen Kategorien von Token ein. Der Artikel ist mit zwei neuen Kapiteln zu Non-Fungible Token und Airdrops ergänzt worden.
Das kantonale Steueramt hat die Weisung über die Abzugsfähigkeit der Kosten für die Verwaltung von Wertschriften des Privatvermögens aktualisiert. Diese Weisung ist im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht worden.
Bei der anhaltenden Teuerung entsteht wegen Lohnerhöhungen für Steuerpflichtige im Durchschnitt eine Steuererhöhung. Um das zu vermeiden, passt der Regierungsrat die Tarife und Abzüge für die Kantons- und Gemeindesteuern an.
Das Parlament hat die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) im Juni 2023 angenommen. Die Änderungen lassen sich in die Themenblöcke Digitalisierung und Internationalisierung, Vereinfachungen, Steuerreduktionen und Betrugsbekämpfung unterteilen.
Der Regierungsrat des Kantons Aargau will einen Systemwechsel bei Besteuerung von Motorfahrzeugen. So soll bei Fahrzeugen die Steuer auf einer technologieneutralen Grundlage mit einer Kombination von Gewicht und Leistung bemessen werden, statt wie bisher ausschliesslich aufgrund des Hubraums. In seiner nun verabschiedeten Botschaft zuhanden des Grossen Rats zur Revision des Verkehrssteuergesetztes, schlägt der Regierungsrat zudem vor, dass Korrekturfaktoren für die weniger umweltbelastenden Antriebstechnologien eingeführt werden.
Der Regierungsrat gibt einen Nachtrag zum Schätzungs- und Grundpfandgesetz in die Vernehmlassung. Er schlägt darin vor, die Steuerwerte von Liegenschaften und Landwertzonen anzupassen, um einer Gleichbehandlung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen näherzukommen. Die Steuerwerte von Grundstücken sind zurzeit tiefer als ihre effektiven Verkehrswerte.
Der Regierungsrat gibt einen Nachtrag zum Schätzungs- und Grundpfandgesetz in die Vernehmlassung. Er schlägt darin vor, die Steuerwerte von Liegenschaften und Landwertzonen anzupassen, um einer Gleichbehandlung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen näherzukommen. Die Steuerwerte von Grundstücken sind zurzeit tiefer als ihre effektiven Verkehrswerte.
Wie im letzten Jahr passt der Kanton Luzern auf das Steuerjahr 2024 die Einkommenstarife erneut an, ebenfalls werden die in Frankenbeträgen festgesetzten Abzüge angepasst. Grund dafür ist der Ausgleich der Folgen der kalten Progression. Dadurch steigt beispielsweise 2024 der steuerlich zulässige Maximalabzug für Fahrkosten von 6'300 Franken auf 6'400 Franken. Der Kanton ist zu diesen Anpassungen gesetzlich verpflichtet.