AFC Infos - Janvier 2026
Voici le sommaire de la lettre d'information fiscale de janvier 2026:
Voici le sommaire de la lettre d'information fiscale de janvier 2026:
Die Steuerverwaltung hat einen Abgleich der Daten zusammen mit dem Grundbuchamt und der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) vorgenommen und in ihre Systeme eingepflegt. Es ist daher möglich, dass Ihr aktuelles Liegenschaftsblatt im Vergleich zum Vorjahr leicht veränderte Werte aufzeigt.
Wir werden am 8. März 2026 über die Individualbesteuerung abstimmen.Bei dieser Besteuerungsart unterliegt jede Person, verheiratet oder nicht, einem eigenen Steuerverfahren und muss eine eigene Steuererklärung ausfüllen, ihre eigenen Veranlagungsanzeigen und Abrechnungen prüfen sowie Steuern zahlen.
In den kommenden Tagen werden die Unterlagen für die Steuererklärung 2025 verschickt.Rund 96 Prozent der Steuerpflichtigen erhalten ausschliesslich die Zugangsdaten für eTax sowie ein Rückantwortkuvert. Ein vollständiger Papierversand mit Hauptbogen und zusätzlichen Formularen erfolgt nur noch an rund 4 Prozent der Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung bisher handschriftlich ausgefüllt und keine elektronische Lösung genutzt haben.
Auf eine gedruckte Wegleitung wird vollständig verzichtet. Diese steht neu ausschliesslich online zur Verfügung. Durch diese Massnahmen können jährlich rund eine Million Seiten Papier eingespart und die Druckkosten um rund 40’000 Franken reduziert werden.
Die Steuererklärung ist bis spätestens 31. März 2026 einzureichen. Falls mehr Zeit benötigt wird, kann die Frist kostenlos und unkompliziert online oder per E-Mail bis zum 31. Juli 2026 verlängert werden.
Das Steueramt empfiehlt, nicht nur die Steuererklärung online auszufüllen, sondern auch elektronisch über eTax einzureichen. Der Prozess ist nicht nur sicher, er minimiert auch Übertragungsfehler, da die Daten bereits elektronisch verfügbar sind und nicht zuerst eingescannt werden müssen.
À partir du lundi 4 mai 2026, les horaires d'accueil seront modifiés et resteront valables toute l'année. 
In den kommenden Tagen werden über 40'000 Personen und Unternehmen zur Einreichung der Steuererklärung 2025 aufgefordert. Die Steuererklärung ist ab sofort im Kantonsportal mein.ar.ch verfügbar und kann vollständig digital ausgefüllt und eingereicht werden.
Seit der letzten Mitteilung vom 27. Januar 2025 wurden verschiedene Erlasse neu in das Zürcher Steuerbuch aufgenommen oder geändert.
Für die Steuererklärung 2025, die bis 31. März 2026 eingereicht werden muss, publiziert die Kantonale Steuerverwaltung (KSTV) die wichtigste Neuerungen im Steuerwesen für den Kanton Freiburg.