Schaffhausen – SH
Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Schaffhausen.
SH: Änderungen des Steuergesetzes tritt am 1. Januar 2022 in Kraft
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat die Änderungen des Gesetzes über die direkten Steuern rückwirkend auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Die Gesetzesänderungen wurden in der Volksabstimmung vom 13. Februar 2022 angenommen.
SH: Neue bzw. geänderte kantonale Gesetzgebung ab 1. Januar 2022
Die Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen hat über geänderte Bestimmungen der kantonalen Steuergesetzgebung auf den 1.1.2022 informiert. Hier finden Sie einen Überblick
Abzug Säule 3a 2022
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2022 informiert. Die Höchstabzüge bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
SH – Steuerstatistiken der Steuerperiode 2019
Die Steuereinnahmen der Steuerperiode 2019 zeigen ein positives Bild. Die Einkommenssteuern der primär steuerpflichtigen natürlichen Personen sind von 182.3 Mio. Franken im Jahr 2018 um 1.7 % auf rund 185.5 Mio. Franken gestiegen. Dies ist unter Berücksichtigung der Steuerfussreduktion von 111 % im Jahr 2018 auf 110 % im Jahr 2019 (was einer effektiven Reduktion von 0.9% entspricht) ein erfreuliches Resultat. Der Ertrag der Vermögenssteuer hat gegenüber dem Vorjahr um 3.2 % zugenommen, steuerfussbereinigt sogar um gut 4 %. Die Erträge der Quellensteuer sind steuerfussbereinigt im Vergleich zur Vorperiode konstant.
Anpassungen an Bundesrecht im kantonalen Steuergesetz
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine Vorlage betreffend Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die direkten Steuern. Die Gesetzesrevision betrifft diverse Einzelthemen. Das Schaffhauser Steuergesetz wird an verschiedene Änderungen, welche der Bund beschlossen hat, angepasst.
Erweiterte pauschale Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen
Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) setzt diese Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2022 in Kraft.
Abzug Säule 3a 2021
Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2021 - erneut keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2020 - erneut keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr
Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2020
Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2020 (wie auch schon in den vergangenen Jahren) keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2020
Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter- N1/2007 für Selbstständigerwerbende,
- N2/2007 für Arbeitnehmende und
- NL1/2007 für die Land- und Forstwirtschaft.
Kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression im Steuerjahr 2020
Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Beieinem negativen Teuerungsverlauf ist ein Ausgleich ausgeschlossen.Die Folgen der kalten Progression wurden letztmals für das Steuerjahr 2012 angepasst (massgebender Indexstand vom 30. Juni 2011 = 161.9 Punkte, Basis Dez. 1982 = 100). Am 30. Juni 2019 betrug der für den Ausgleich der Folgen der kalten Progression massgebende Indexstand 160.9 Punkte. Da dieser um 1.0 Indexpunkte tiefer ist als beim letzten Ausgleich für das Steuerjahr 2012, erübrigt sich mangels Teuerung eine Anpassung der Tarife und Abzüge für das Steuerjahr 2020.Quelle: Rundschreiben 2-173-D-2019-d der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV vom 07.08.2019.