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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Uri – UR

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Uri.

UR - Steuerbelastung in den Kantonshauptorten

22.02.2010
Uri hat die Steuerbelastung im 2009 mit der Einführung der linearen Steuertarife (Flat Rate Tax) und den hohen Sozialabzügen für die natürlichen Personen erheblich reduziert. Dies bestätigt eine Studie der KPMG, welche im August 2009 publiziert wurde. Danach nimmt Uri im schweizweiten Ranking den vierten Platz ein und zählt zur "Swiss Top Group".
Quelle: Medienmitteilung Finanzdirektion Uri

UR - Regierungsrat für Systemwechsel bei Wohneigentumsbesteuerung

17.02.2010
Der Regierungsrat des Kantons Uri hat heute seine Stellungnahme an das Eidgenössische Finanzdepartement zum Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" des Hauseigentümerverbandes Schweiz (HEV) veröffentlicht.Der Regierungsrat anerkennt seiner Antwort, dass der Systemwechsel wesentliche Problembereiche der heutigen Eigenmietwertbesteuerung (Eigenmietwertermittlung, Mitnahmeeffekte, Verschuldungsgrad) beseitige und zudem eine wesentliche Vereinfachung für die Eigenheimbesitzer bei der Steuerdeklaration zur Folge habe.In einer Gesamtbetrachtung überwögen die Vorteile des Systemwechsels, so dass der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats grundsätzlich begrüsst werde.

Vorbehalte

Allerdings erfolgt die Zustimmung zum Systemwechsel seitens der Regierung des Kantons Uri nicht vorbehaltlos. Damit politisch eine mehrheitsfähige Lösung präsentiert werden könne, müssten neue Lösungen gefunden werden, um die Nachteile für die Neuerwerber zu beseitigen und die Steuerausfälle der Zweitliegenschaftskantone angemessen zu kompensieren. Dabei sei das Rechtsgleichheitsgebot zwischen den Mietern und den Wohneigentümern entsprechend zu berücksichtigen.Der Regierungsrat ersucht den Bundesrat den Systemwechsel weiterzuverfolgen, um diesen als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative des HEV zu präsentieren. Allerdings wird eine umfassende Überarbeitung der vorgeschlagenen gesetzlichen Bestimmungen empfohlen, um die Ziele zur Vereinfachung der Steuergesetzgebung und eine politisch mehrheitsfähige Lösung zu erzielen.Zur Vernehmlassungsantwort des Regierungsrates des Kantons Uri zum Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" des Hauseigentümewerbandes Schweiz (HEV).

UR - Aufhebung der «Dumont-Praxis» ab Steuerperiode 2010

22.12.2009
Ab 1. Januar 2010 können die in den ersten fünf Jahren nach Erwerb einer Liegenschaft anfallenden Instandstellungskosten bei den Kantons- und Gemeindesteuern und bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden.Die sogenannte «Dumont-Praxis» wird abgeschafft.  Die «Dumont-Praxis» besagt, dass Instandstellungskosten für eine vernachlässigte Liegenschaft in den ersten fünf Jahren nach dem Erwerb steuerlich nicht abgezogen werden können. Die Hauseigentümer konnten in diesem Zeitraum von fünf Jahren nur einen beschränkten Anteil an Gebäudeunterhaltskosten in Abzug bringen.  Das eidgenössische Parlament hat diese «Dumont-Praxis» bei der direkten Bundessteuer auf den 1. Januar 2010 abgeschafft und den Kantonen eine Übergangsfrist zur Abschaffung von zwei Jahren eingeräumt.

UR - Neuerungen bezüglich Prämienverbilligung

15.12.2009
Für die Urner Bevölkerung stehen auch im kommenden Jahr wiederum 15 Millionen Franken für Prämienverbilligungen zur Verfügung. Dies teilt die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion des Kantons Uri mit. Wer einen Beitrag erhält, wird nach wie vor aufgrund der Steuerdaten ermittelt. Neu wird jedoch nicht mehr das steuerbare Einkommen übernommen, sondern eine eigene Berechnung durchgeführt.

Wieso eine neue Methode?

Diese neue Methode ist aufgrund der Steuergesetzrevision notwendig. Zudem bildet sie die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse der Antragsteller besser ab. Zur Ermittlung der individuellen finanziellen Verhältnisse für die Prämienverbilligung wurde bisher auf das steuerbare Einkommen und Vermögen abgestellt. Ab 2010 wird dies nicht mehr möglich sein. Denn mit den jüngsten kantonalen Steuergesetzrevisionen wird ein grosser Teil der Bevölkerung steuerlich entlastet. Hohe Freibeträge und Sozialabzüge sowie lineare Steuersätze entlasten alle natürlichen Personen, vor allem aber Personen mit niedrigen Einkommen und Familien. Dadurch sinken die steuerbaren Einkommen und Vermögen. Dies hat andererseits zur Folge, dass bei der Prämienverbilligung Anpassungen vorgenommen werden müssen, um in diesem Bereich unerwünschte sozialpolitische und finanzielle Auswirkungen zu verhindern.

Verbesserte finanzielle Gerechtigkeit

Gleichzeitig wird mit einer differenzierteren Berechnung versucht, die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse der Antragsteller besser erfassen zu können. Um den administrativen Aufwand auch künftig tief zu halten, werden weiterhin die bereits vorhandenen Steuerdaten verwendet. Insgesamt soll die neue Berechnungsmethode zu einer verbesserten Gerechtigkeit bei der Verteilung der Prämienverbilligungen im Kanton Uri führen.Ab 2010 wird der Anspruch auf Prämienverbilligung aufgrund der anrechenbaren Richtprämien und des Prämienverbilligungs-Einkommens (PV-Einkommen) berechnet. Das PV-Einkommen wird neu aus dem Zwischentotal der Einkünfte (gemäss Ziffer 6 der Steuererklärung) sowie verschiedener Steuerabzüge ermittelt. Das ergibt die massgebenden Nettoeinkünfte, zu denen wie bisher ein Anteil des steuerbaren Vermögens hinzugezählt wird. Mit dem daraus resultierenden Prämienverbilligungseinkommen wird die eigentliche Prämienverbilligung nach dem herkömmlichen Schema berechnet.

Steuerungsgrössen 2010

Der Regierungsrat hat die Steuerungsgrössen für die Prämienverbilligung im Jahr 2010 festgelegt. Dabei hat er aufgrund der steigenden Krankenkassenprämien die anrechenbaren Richtprämien auf das Niveau des günstigsten Versicherers angehoben.
  • Für Erwachsene sind dies 2'800 Franken,
  • für junge Erwachsene bis 25 Jahre 2'150 Franken und
  • für Kinder und Jugendliche 700 Franken.
Der Selbstbehalt für das Jahr 2010 wird von 9 auf 8 Prozent gesenkt. Unverändert bei 15 Prozent bleibt der anrechenbare Anteil des steuerbaren Vermögens. Die Obergrenze des mittleren Prämienverbilligungseinkommens wird von 70'000 Franken auf 100'000 Franken erhöht. Bis zu diesem Betrag werden die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligt.

15 Millionen für Urner Bevölkerung

Auch im kommenden Jahr stehen für die Prämienverbilligung im Kanton Uri 15 Millionen Franken zur Verfügung. Zusätzlich zum Bundesbeitrag muss der Kanton Uri aus eigenen Mitteln die Summe von 6,1 Millionen Franken beitragen. Mit der neuen Berechnungsmethode und den festgelegten Steuerungsgrössen soll erreicht werden, dass mehr Personen im so genannten Mittelstand einen Verbilligungsbeitrag für die Krankenkassenprämien erhalten. Insgesamt lassen die Modellrechnungen der Gesundheitsdirektion erwarten, dass rund 47 Prozent der Urner Bevölkerung einen Beitrag an die Prämien der Krankenpflege-Grundversicherung erhalten werden.

Versand der Formulare Ende Februar

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird das Amt für Gesundheit persönlich adressierte Antragsformulare versenden. Ein solches Formular erhalten alle Steuerpflichtigen, die aufgrund der zur Verfügung stehenden Steuerdaten voraussichtlich einen Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben werden. Der Versand der Antragsformulare erfolgt Ende Februar 2010.

Wozu Prämienverbilligung?

Seit dem 1. Januar 1996 ist das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) in Kraft. Alle Versicherten bezahlen für die Krankenpflege-Grundversicherung eine so genannte "Kopfprämie". Diese Prämie wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen erhoben. Für den sozialpolitischen Ausgleich dieser Kopfprämie sorgt die individuelle Prämienverbilligung des Kantons. Sie soll im Sinne des Bundesrechts an Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen ausgerichtet werden.

Weitere Informationen

Der Kanton uri stellt zum Thema Erläuterende Tabellen zur Verfügung.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Uri

Index der Steuerausschöpfung 2010 in den Kantonen

11.12.2009
Gestützt auf Zahlen des neuen Finanzausgleichs veröffentlicht die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) heute zum ersten Mal den Index der Steuerausschöpfung in den Kantonen. Dieser Index erlaubt es festzustellen, in welchem Ausmass in den einzelnen Kantonen die steuerlich ausschöpfbare Wertschöpfung der Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben belastet wird. Der Steuerausschöpfungsindex soll in Zukunft jährlich publiziert werden.

Wieso der neue Index der Steuerausschöpfung

Bis zum Steuerjahr 2006 veröffentlichte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den Gesamtindex der Steuerbelastung. Dieser Index wurde im Rahmen des alten Finanzausgleichs für die Berechnung des Finanzkraftindexes verwendet. Er hatte gemäss Aussagen des EFDs zahlreiche methodische Schwächen und wurde mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs überflüssig. Er wird jetzt unter anderem durch den heute zum ersten Mal veröffentlichten Steuerausschöpfungsindex abgelöst.Der neue Index steht in engem Zusammenhang mit den Berechnungen innerhalb des neuen Finanzausgleichs. So zeigt der Steuerausschöpfungsindex 2010 das Verhältnis zwischen den kantonalen Steuereinnahmen (berechnet als Mittelwert der Steuereinnahmen in den Jahren 2004, 2005 und 2006) und dem Ressourcenpotenzial für das Referenzjahr 2010. Das Ressourcenpotenzial der Kantone wird im Zusammenhang mit den Finanzausgleichszahlen festgelegt und widerspiegelt das Steuersubstrat (ebenfalls berechnet als Mittelwert der Jahre 2004, 2005 und 2006), welches die Kantone durch eigene Besteuerung ausschöpfen können.Der Steuerausschöpfungsindex ist somit auch ein Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton. Er zeigt, wie stark die steuerlich ausschöpfbare Wertschöpfung der Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben belastet wird und somit nicht mehr für die private Verwendung zur Verfügung steht. Der Index ist deshalb ähnlich zu interpretieren wie die Fiskal- und Steuerquote, welche in der Schweiz auf nationaler Ebene berechnet wird.

Resultate Index Steuerausschöpfung 2010

Die Abbildung unten zeigt die steuerliche Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials 2010 in den einzelnen Kantonen. Im Schweizer Durchschnitt werden 25,3% des Ressourcenpotenzials durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet. Stark unterdurchschnittlich ist die steuerliche Ausschöpfung in den Zentralschweizer Kantonen Nidwalden, Schwyz und Zug, wobei Zug mit 12,8% den tiefsten Wert aller Kantone aufweist. Aber auch in grösseren Kantonen wie Aargau und Zürich liegt die Steuerausschöpfung unter dem Schweizer Durchschnitt. Am oberen Ende der Skala sind einige Westschweizer Kantone, Graubünden, Bern, Basel-Stadt und St. Gallen zu finden. Dabei schöpft Genf mit 31,7% sein Ressourcenpotenzial am stärksten aus. Auffallend ist dabei, dass sich viele Kantone oberhalb oder in der Nähe des Schweizer Durchschnitts befinden, und dass die Abweichung vom Schweizer Durchschnitt zu Genf mit 6,4 Prozentpunkten nur halb so gross ist wie die Abweichung zu Zug mit 12,6 Prozentpunkten.Steuerliche Ausschoepfung 2010

Mehr Informationen zum Index der Steuerausschöpfung der Kantone 2010

Rohstoff des efd zum Index der Steuerausschöpfung der Kantone 2010
Quelle: efd

UR - Totalrevision der Steuergesetze per 1.1.2011

04.12.2009
Der Regierungsrat des Kantons Uri eröffnet das Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision der Urner Steuergesetze.

Ziel 1: Zusammenführung

Er schlägt das Zusammenführen des Steuergesetzes über die direkten Steuern, des Grundstückgewinnsteuergesetzes sowie des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes zu einem Rechtserlass vor.

Ziel 2: Entlastung

Die Schwerpunkte der Vorlage bilden Steuerentlastungen
  • bei der Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen und
  • bei der Gewinnsteuer für juristische Personen.
Der Regierungsrat schlägt zudem vor, die bisher progressiven Grundstückgewinnsteuertarife sowie Erbschafts- und Schenkungssteuertarife durch proportionale Steuersätze zu ersetzen. Gleichzeitig erfolgt eine Anpassung an die neue Bundesgesetzgebung.Mit dieser Vorlage sieht der Regierungsrat seine bisherige Steuerstrategie konsequent umgesetzt. Nach Berücksichtigung der Steuermehrerträge infolge der allgemeinen Neuschätzung der Grundstücke beträgt der jährliche Steuerausfall für den Kanton, die Einwohnergemeinden und die Landeskirchen bzw. deren Kirchgemeinden nach seiner Berechnung insgesamt rund 2.7 Mio. Franken.
Quelle: Medienmitteilung der Standeskanzlei Uri

Steuerrechner 2009

21.09.2009
Hier finden Sie die von der ESTV veröffentlichten Steuerrechner NP für alle Kantone und die dBSt.
Zürich (2009)Bern (2009)
Luzern (2009)Uri (2009)
Schwyz (2009)Obwalden (2009)
Nidwalden (2009)Glarus (2009)
Zug (2009)Freiburg (2009)
Solothurn (2009)Basel-Stadt (2009)
Basel-Land (2009)Schaffhausen (2009)
Appenzell A.Rh. (2009)Appenzell I.Rh. (2009)
St. Gallen (2009)Graubünden (2009)
Aargau (2009)Thurgau (2009)
Tessin (2009)Waadt (2009)
Wallis (2009)Neuenburg (2009)
Genf (2009)Jura (2009)
Direkte Bundessteuer (2009)
Erklärungen der ESTV zum Vorgehen Steuerverwaltung und zu den Berechnungen finden Sie hier.
Quelle: EStV

Keine Änderungen bezüglich Berufskostenpauschalen und Naturalbezügen im Steuerjahr 2010

10.09.2009
Die ESTV hat ein neues Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die jeweiligen Ansätze gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

1. Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2010

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten für das Steuerjahr 2010 keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer (AS 2008 4077).
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2. Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2010

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter N1/2007 für Selbständigerwerbende, N2/2007 für Arbeitnehmende und NL1/2007 für die Land- und Forstwirtschaft.