Steuerseminare MWST-Seminare MWST-Rechner Eidg. Steuerverwaltung EStV

www.steuerinformationen.ch

Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Immobilienbesteuerung

BE - Regierungsrat will Steuerabzüge für energetische Gebäudesanierungen abschaffen

23.10.2009
Der Regierungsrat des Kantons Bern und die vorberatende Kommission des Grossen Rates stimmen beim neuen kantonalen Energiegesetz in den meisten Punkten überein. Insbesondere befürworten beide eine Sanierungspflicht für schlecht isolierte Gebäude und den obligatorischen Gebäudeenergieausweis. Differenzen bestehen bei der Lenkungsabgabe auf dem Stromverbrauch und den Steuerabzügen für energetische Gebäudesanierungen.

Verabschiedung des Antrages zum neuen Energiegesetz

Die Kantonsregierung hat den gemeinsamen Antrag zum neuen kantonalen Energiegesetz verabschiedet. In den meisten Punkten stimmen der Regierungsrat und die vorberatende Kommission überein. Einig sind sich der Regierungsrat und die Kommission insbesondere bei der Einführung einer Sanierungspflicht für schlecht isolierte Gebäude und des obligatorischen Gebäudeenergieausweises. Dem von der Kommission vorgeschlagenen Kompromissvorschlag für den Gebäudeenergieausweis hat sich der Regierungsrat angeschlossen. Der Ausweis soll nur für Gebäude obligatorisch werden, deren Bau vor dem 1. Januar 1990 bewilligt wurde. Im Weiteren befürworten Regierungsrat und Kommission eine Ausweitung der Gemeindeautonomie im Energiebereich, die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und das Grossverbrauchermodell. Beide sind grundsätzlich für ein Verbot von Elektroheizungen, der Heizungen im Freien und von Objektbeleuchtungen. </p>

Abschaffung Steuerabzug für energetische Gebäudesanierung vs. Lenkungsabgabe

<p>Differenzen bestehen bei der Lenkungsabgabe für Strom und den Steuerabzügen für energetische Gebäudesanierungen. Der Regierungsrat hält an der Abgabe von 3 bis 9 Rappen pro Kilowattstunde fest. Die Kommission lehnt diese Abgabe ab. Im Gegensatz zur Kommission will der Regierungsrat zudem auf die bisherigen Steuerabzüge zur Unterstützung energietechnischer Gebäudesanierungen verzichten. Die damit eingesparten Mittel sollen gezielt zur Finanzierung der vorgesehenen Sanierungsbeiträge verwendet werden. </p><p>Der Grosse Rat wird die Vorlage in der kommenden Novembersession in erster Lesung beraten. <br /></p><p> </p></p> <hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>

Revision StHG

15.07.2009
Die Revision des Steuerharmonisierungsgesetzes StHG über den Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung einer selbstbewohnten Liegenschaft wird einzig vom Mieterverband kritisiert und abgelehnt. Er kritisiert, dass Wohneigentümerinnen und -eigentümer einmal mehr steuerlich besser gestellt werden als Mieterinnen und Mieter. Aus steuersystematischer Sicht gebe es keine guten Gründe, weshalb bei Ersatzbeschaffungen ein Steueraufschub gewährt werden solle, schreibt der Mieterverband in seiner Vernehmlassungsantwort.Ein Steueraufschub diene einzig dazu, Wohneigentümern den Verkauf ihres bisherigen Wohnobjekts, respektive den Kauf eines anderen finanziell zu vergünstigen.Die vorgeschlagene Revision will die Berechnungsmethode bei der Grundstückgewinnsbesteuerung festlegen, da diese im Steuerharmonisierungsgesetz bisher nicht vorgeschrieben war. Es geht darum, die zurzeit angewendete absolute Methode durch eine relative Methode zu ersetzen und dies gesetzlich festzuhalten.Bei der absoluten Methode wird beim Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum und dem Kauf von Neuem nur der reinvestierte Teil des Gewinns aufgeschoben, während der frei verfügbare Gewinn besteuert wird.Bei der relativen Methode wird die Besteuerung des Gewinns im Verhältnis der Reinvestition zum erzielten Erlös aufgeschoben. Dies führt dazu, dass auch ein Teil des frei verfügbaren Grundstückgewinns, welcher nicht reinvestiert wird, dem Steueraufschub unterliegt.

Bürgerliche Parteien begrüssen Revision

FDP, SVP und CVP begrüssen die Revision einhellig, weil damit die berufliche Mobilität gefördert und erleichtert wird. Die FDP begründet ihre Unterstützung damit, dass mit der relativen Methode es sich auch lohnt, teureres Wohneigentum mit günstigerem zu ersetzen. Die CVP moniert zusätzlich, dass "der Methodenwechsel 'nur' die Ausgestaltung des Steueraufschubs betrifft", und keine massie Reduktion der Steuereinnahmen für die Kantone zur Folge hat.

Steuerliche Anreize für Gebäudesanierungen

20.03.2009
Der Bundesrat will das System der Steuerabzüge für energetische Sanierungen privater Liegenschaften verbessern. Der Ständerat hat am Donnerstag im Einverständnis mit Finanzminister Hans-Rudolf Merz eine Kommissionsmotion gutgeheissen.Laut der Motion der Wirtschaftskommission (WAK) sind die Steuerabzüge an minimalen Energiestandards auszurichten. Es gehe dabei insbesondere darum, bei den steuerlichen Anreizen Mitnahmeeffekte zu verhindern, sagte WAK-Sprecherin Simonetta Sommaruga (SP/BE).Heute würden Steuerabzüge für die Kosten von Massnahmen gewährt, die gesetzlich vorgeschrieben sind und auch sonst ausgeführt worden wären. Der grösste Teil der Förderbeträge in Milliardenhöhe werde für Energiesparmassnahmen ausgegeben, die ohnehin gemacht würden, sagte Sommaruga.Quelle: sda