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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

SZ - Steuerfuss der Gemeinden 2012

19.01.2012
Der Kanton Schwyz hat heute eine Tabelle mit den Steuerfüssen 2012 sämtlicher Gemeinden veröffentlicht.

Details zu den Tabellen der Steuerfüsse 2012 im Kanton Schwyz

Aus den Tabellen ist einerseits der Gesamtsteuerfuss natürlicher Personen mit römisch katholischer sowie evangelisch reformierter Kultussteuer (Kirchensteuer) zu sehen. Weiter auch der Gesamtsteuerfuss für juristische Personen.In einer Detailübersicht sind die Steuerfüsse weiter aufgegliedert und es wird auch eine Aussage über die Gesamtsteuerbelastung der Steuerpflichtigen getroffen.

Weitere Informationen zum Thema

 

ZH - Über 40% der Zürcher können Steuererklärung elektronisch einreichen (mit Kurzkommentar)

12.01.2012
Mehr als 40 Prozent der Bevölkerung des Kantons Zürich können die Steuererklärung dieses Jahr erstmals online ausfüllen und einreichen. Dies betrifft die Steuerpflichtigen in Dietikon, Embrach, Langnau am Albis, Wädenswil, Uster sowie in den grossen Zentren Winterthur und Zürich. Später soll die internetbasierte Steuererklärung auf den ganzen Kanton ausgedehnt werden.Schon heute füllen im Kanton Zürich gegen 60 Prozent der Bevölkerung die Steuererklärung mit der [intlink id="zh-private-tax-2011-bereit-zum-herunterladen" type="post"]Software «Private Tax»[/intlink] am Computer aus. Dies führt zu erheblichen Erleichterungen für die Steuerpflichtigen, da viele Eingaben automatisch erfolgen. Allerdings müssen die Formulare bei Benutzung dieser Software weiterhin ausgedruckt und dem Steueramt physisch eingereicht werden.

Elektronische Steuererklärung voll internetbasiert, Belege müssen aber trotzdem noch eingeschickt werden

Mit der elektronischen Steuererklärung wird dies nicht mehr nötig sein: Sie kann online abgeschickt werden. Die Beilagen und die Freigabequittung müssen allerdings trotzdem noch brieflich eingereicht werden. Für die internetbasierte Steuererklärung muss keine Software mehr installiert werden. Das Ausfüllen wird mit einer Assistenzfunktion unterstützt, welche die Steuerpflichtigen durch die Formulare führt. Der Zeitaufwand für das Ausfüllen für die Steuererklärung soll sich damit nochmals spürbar verringern.

Ausdehnung auf gesamten Kanton ab 2013 geplant

Verläuft das Pilotprojekt erfolgreich, wird die elektronische Steuererklärung ab 2013 im gesamten Kanton angeboten. Als weiteres Ziel sollen mittelfristig auch die Beilagen auf elektronischem Weg übermittelt und die Steuererklärung elektronisch unterzeichnet werden können.

Sicherheit gewährleistet

Bei der Steuererklärung über das Internet ist sichergestellt, dass das Steueramt erst mit dem Übermitteln in den Besitz der Daten gelangt und auch keinen Einblick erhält, wie die Steuerpflichtigen die Formulare ausgefüllt und allenfalls korrigiert haben. Das Projekt ist mit dem Datenschützer des Kantons Zürich abgesprochen.Es wird weiterhin möglich sein, die Steuererklärung auf dem herkömmlichen Weg oder mit der Software «Private Tax» auszufüllen und einzureichen.

Weitere Informationen zur elektronischen Steuererklärung

Kommentar

An sich sind Initiativen der Kantone zur Ermöglichung der elektronischen Einreichung der Steuererklärung zu begrüssen, da dank des Wegfallens von Prozessschritten (die Daten liegen bereits in verarbeitbarer Form vor) natürlich mittelfristig auch Kosten eingespart werden können. Allerdings dürfte es angesichts der Entwicklungskosten fraglich sein, ob der Effekt hier einmal zum Tragen kommt. Aus Kundensicht ist der Nutzen gegenüber der Softwareversion leider doch sehr sehr überschaubar,  da ja weiterhin das Unterschriftenblatt sowie die Belege per Post eingesendet werden müssen.
Kurzkommentar von lic. iur. Peter Bättig

TG - Weisungsänderungen auf 1.1.2012

07.01.2012
Die Steuerverwaltung Kanton Thurgau hat auf 2012 verschiedene Weisungsänderungen publiziert. Zwar handelt es sich teilweise um periodische Aktualisierungen, die zu weniger spektakulären Änderungen Anlass gegeben haben, jedoch sind auch einige Praxisänderungen dabei, etwa zur Besteuerung des Liquidationsgewinnes bei Erben oder hinsichtlich der Stundung von Steuerschulden.

Änderungen von Weisungen des Kantons Thurgau auf den 1.1.2012 im Überblick

Im Folgenden die wesentlichsten Änderungen.
Weisung Nr. Name Grund
34 Nr. 26Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien Präzisierung
34 Nr. 27Allgemeine Abzüge - Ansätze Übersicht inkl. Steuerperiode 2012
36 Nr. 1Sozialabzüge Übersicht inkl. Steuerperiode 2012
38b Nr. 2Liquidationsgewinnbesteuerung bei Erben Praxisänderung
83 Nr. 1Verlustrücktrag bei juristischen Personen neu (aber keine Praxisänderung)
164 Nr. 2Fristwiederherstellung textliche Überarbeitung
179a Nr. 1Revisionsverfahren textliche Überarbeitung
191 Nr. 1Zinsen, Bezugslimiten Übersicht inkl. Steuerperiode 2012
193 Nr. 1Stundung oder Ratenzahlung Praxisänderung
196 Nr. 1Sicherstellung/Arrest textliche Überarbeitung

Quelle: Steuerverwaltung Kanton Thurgau

ZH - Private Tax 2011 - Bereit zum herunterladen

06.01.2012
Der Kanton Zürich teilt mit, dass die Software Private Tax 2011, auf welcher die Steuererklärung für das Jahr 2011 lokal auf dem PC vorgenommen werden kann, bereits zum Downloaden bereit ist.

Private Tax 2011 – Für alle gängigen Betriebssysteme

Die Software steht für alle gängigen Betriebssysteme (Windows, MacOS, Linux) zur Verfügung. Die Daten aus dem Vorjahr können selbstverständlich importiert werden.Die Software enthält eine Online-Wegleitung und die Möglichkeit zur Steuerberechnung. Neu steht ein Eingabeassistent zur Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung zur Verfügung. Ebenfalls ist das Formular für die Pauschale Steueranrechnung (Form DA-1) enthalten. Die meisten Abzüge werden automatisch richtig eingesetzt. Jede Steuererklärung kann separat gespeichert werden. Auch der Druck in ein PDF ist möglich.

Private Tax 2011 – auch als CD-Rom erhältlich

Private Tax 2011 kann zum Preis von CHF 6 bei der KDMZ bestellt werden.

Private Tax 2011 - Weitere Informationen und Download

Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Download-Seite des Steueramtes Zürich 

LU - Änderungen im Steuerbuch per 1.1.2012

06.01.2012
Der Kanton Luzern hat heute über die zahlenmässig relativ umfangreichen Änderungen im Luzerner Steuerbuch per 1.1.2012 informiert. Während vielerorts einfach gewisse periodische Aktualisierungen vorgenommen worden sind, enthalten die Neuerungen auf den 1.1.2012 auch einige Praxisänderungen, inhaltliche Ergänzungen sowie Änderungen der Voraussetzungen für gewisse Abzüge.

Änderungen im Steuerbuch Luzern auf den 1.1.2012 im Überblick

Im Folgenden die Änderungen im Überblick.
Thema / wesentliche Änderung / Ergänzung Fundstelle / Neuer Text
Ausländische Hypothekargläubigerinnen und Hypothekargläubiger: Aktualisierung Merkblatt DBABand 1 Steuerpflicht:Weisungen StG § 10/110 Nr. 1 Ziff. 7
Subventionen für Energiesparmassnahmen bei der direkten Bundessteuer: PräzisierungBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 23 Nr. 1 Ziff.1
Liste der rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen der Säule 3b: Stand 31. Dezember 2010Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 27 Nr. 1 Ziff. 2
Mietwertansätze 2012Band 1 Einkommenssteuer.Weisungen StG § 28 Nr. 2
Herabsetzung des Mietwertes in Härtefällen: Anpassung der Limiten an die TeuerungBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 28 Nr. 5
Liste der Anbieter von anerkannten Vorsorgeprodukten der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a); Link: Stand 31. Dezember 2010Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 29 Nr. 4 Ziff. 2
Anrechenbare Arbeitstage pro Jahr: PraxisänderungBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 33 Nr. 1 Ziff. 1
Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 33 Nr. 2 Ziff. 1.1
Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 33 Nr. 3 Ziff. 4.3.2
Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt: Praxisänderung Berechnung UnterkunftskostenBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 33 Nr. 2 Ziff. 3
Voraussetzungen Abzug Weiterbildungs- und Umschulungskosten: PräzisierungBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 33 Nr. 4 Ziff. 4
Liegenschaftsunterhalt, Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen: ErgänzungBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 39 Nr. 4 Ziff. 4 und 4.6
Tabelle zur Berechnung der grösstmöglichen 3a-Guthaben: Stand 31. Dezember 2012Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 40 Nr. 4 Anhang
Prämienverbilligung: Aktualisierung Ansätze 2012Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 40 Nr. 6 Ziff. 2
Kosten bei Heimaufenthalt: Anpassung an neue PflegefinanzierungBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 40 Nr. 8 Ziff. 4.4.2
Parteispenden: Ergänzung ParteienBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 40 Nr. 10 Ziff. 1
Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer: Hinweise auf Abzüg 2012Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 40 Nr 10 Ziff. 2
Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 40 Nr. 11 Ziff. 2
Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 42 Nr. 2 Ziff 2
Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 42 Nr. 4 Ziff. 2
Band 1 Einkommmenssteuer:Weisungen StG § 42 Nr. 5 Ziff. 2
Berücksichtigung des Kindervermögens im Zusammenhang mit der Gewährung des Kinderabzugs: PräzisierungBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 42 Nr. 2 Ziff. 1.1
Keine pro rata temporis Gewährungn des Kinderabzugs: Aktualisierung der RechtsprechnungBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 42 Nr. 2 Ziff. 1.1
Kinderbetreuungsabzug: Präzisierung Eigenbetreuungsabzug/FremdbetreuungskostenBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 42 Nr. 4 Ziff. 1
Fremdbetreuungskostenabzug infolge Ausbildung: PräzisierungBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 42 Nr. 4 Ziff. 1.2
Kinderabzug ab Steuerperiode des Mündigkeitseintritts: Hinweis auf RechtsprechungBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 42 Nr. 5 Ziff. 1
Steuerwert von Motorfahrzeugen: Aktualisierung TabelleBand 1 Vermögenssteuer:Weisungen StG § 44 Nr. 1 Ziff. 2
Sanierung: Verweis auf KS EStVBand 2 Unternehmenssteuerrecht:Weisungen StG § 38/80 Nr. 1 Ziff. 2
Kirchgemeinden/Stifte, Klöster/Strassengenossenschaften/Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen: neuer Gewinnsteuersatz ab 2012Band 2 Unternehmenssteuerrecht:Weisungen StG § 70 Nr. 4 Ziff. 4
Band 2 Unternehmenssteuerrecht:Weisungen StG § 70 Nr. 5 Ziff. 5
Band 2 Unternehmenssteuerrecht:Weisungen StG § 77 Nr. 2 Ziff. 3
Band 2 Unternehmenssteuerrecht:Weisungen StG § 79/92/93 Nr. 1 Ziff. 3
Weisungen zur Quellensteuer: AktualisierungBand 2 Quellensteuer:Weisungen StG § 101 - 123
Merkblätter Quellenbesteuerung: AktualisierungBand 2 Quellensteuer:Anhänge 1-6, 8 und 10
Bekanntgabe von Steuerfaktoren: PräzisierungBand 2 Verfahren:Weisungen StG § 134 Nr. 1 Ziff. 3.2
Unterzeichnung der Steuererklärung durch einen Ehegatten: Aktualisierung PublikationsdatenBand 2 Verfahren:Weisungen StG § 138 Nr. 1 Ziff. 3
Steuerausscheidung bei selbständiger ErwerbstätigkeitErgänzung EigenkapitalzinsBand 2 SteuerausscheidungWeisungen StG § 179 Nr. 6 Ziff. 2
Rückerstattung von Vorauszahlungen durch die Bezugsbehörde: Anpassung der LimiteBand 2a Bezug:Weisungen StG § 189 - 198 Nr. 4 Ziff. 4
Vollstreckbarkeitsbescheinigung für Rechtsöffnungsentscheide: Neuregelung aufgrund der neuen Schweizerischen ZivilprozessordnungBand 2a Bezug:Weisungen StG § 189 - 198 Nr. 13 Ziff. 3.2
Sicherung der Steuer; Arrestort: PräzisierungBand 2a Bezug:Weisungen StG § 203 - 206 Nr. 1 Ziff. 2.2
Gesetzliches Grundpfandrecht: Ergänzung aufgrund GesetzesänderungBand 2a Bezug:Weisungen StG §203 - 206 Nr. 1 Ziff. 3.1.1 und 3.1.2
Zinssätze 2012: AktualisierungBand 2a Bezug:Weisungen StG Steuerbezug / Anhang 9
Musterbrief Eintragung gesetzliches Pfandrecht nach § 206 StGBand 2a Bezug:Weisungen StG Steuerbezug / Anhang 13
Entäusserung oder Verzicht auf Einkommen und Vermögen: Hinweis auf RechtsprechungBand 2a Erlass:Weisungen StG § 200 Nr. 1 Ziff. 5.2.4
Bussenverfügung bei gemeinsam steuerpflichtigen Ehegatten: Hinweis auf RechtsprechungBand 2a Steuerstrafrecht:Weisungen StG § 208 Nr. 1 Ziff. 4
Ausserkantonaler Liegenschaftshandel: Anpassung aufgrund SteuergesetzrevisionBand 3 Grundstückgewinnsteuer:Weisungen GGStG § 1 N 19
Grundstückgewinne der SBB: Hinweis auf neue Kreisschreiben der EStV und der SSKBand 3 Grundstückgewinnsteuer:Weisungen GGStG § 5 N 4
Grundsätze Erwerbspreis: Hinweis auf RechtsprechungBand 3 Grundstückgewinnsteuer:Weisungen GGStG § 9 N 1
Regelung Verzinsung bei Nachsteuerveranlagungen der GGSt: (neu)Band 3 Grundstückgewinnsteuer:Weisungen GGStG § 31 N 4a
Band 3 Grundstückgewinnsteuer:Weisungen GGStG § 31 N 7
Band 3 Grundstückgewinnsteuer:Weisungen GGStG § 38a N 1
Pfandrecht GGSt: Ergänzung aufgrund GesetzesänderungBand 3 Grundstückgewinnsteuer:Weisungen GGStG § 32 N 2
Richtlinien zur Abgrenzung zwischen Anlage- und Unterhaltskosten: ErgänzungBand 3 Grundstückgewinnsteuer:Weisungen GGStG Anhang 3 Ziff. 6
Musterentscheid Veranlagungsverfügung: Rechtsspruch betreffend Verzinsung und PfandrechtBand 3 Grundstückgewinnsteuer:Weisungen GGStG Anhang 4
Musterentscheid Akontorechnung: Rechtsspruch betreffend PfandrechtBand 3 Grundstückgewinnsteuer:Weisungen GGStG Anhang 5
Musterbrief Eintragung gesetzliches Pfandrecht für GGSt und HStBand 3 Grundstückgewinnsteuer:Weisungen GGStG Anhang 7
Steuerbezug: Ergänzung gesetzliches PfandrechtBand 3 Handänderungssteuer:Weisungen HStG § 19 - 21 N 3
Handänderungssteuer bei Teilerbteilung: Präzisierung und Ergänzung BeispieleBand 3 Handänderungssteuer:Weisungen HStG § 3 N 8 und 10a
Handänderungswert; Ausnahmen der Mehrwertsteuerpflicht: PräzisierungBand 3 Handänderungssteuer:Weisungen HStG § 7 N 3a
Übersicht Nachkommen-Erbschaftssteuer: AnpassungBand 3 Erbschaftssteuer:Weisungen EStG § 3 f. Nr. 1 Ziff. 2.1
Pfandrecht ESt: Ergänzung aufgrund GesetzesänderungBand 3 Erbstschaftssteuer:Weisungen EStG § 9a f. Nr. 1 Ziff. 2
Muster-Veranlagungsentscheid Erbschaftssteuer: AnpassungBand 3 Erbschaftssteuer:Weisungen EStG Anhang 1
Musterbrief Eintragung gesetzliches Pfandrecht für EStBand 3 Erbschaftssteuer:Weisungen EStG Anhang 2
Schatzungswesen: Verlängerung des laufenden NeuschatzungsbeschlussesBand 4 Schatzungsgesetz:Weisungen SchG I / 6
Schatzungswesen; Anhang/Tabellen: AktualisierungenBand 4 Schatzungsgesetz:Weisungen SchG Anhang/Tabellen
Band 5 Rundschreiben Nr. 7 (Kreiseinteilung) und Nr. 8 (Steuerkommissionen) nicht mehr im Steuerbuch publiziert.neu unter www.steuern.lu.ch / Über uns

Quelle: Steuerbuch Luzern, aktualisierungen, Newsletter der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern vom 06.01.2012.

FRItax 2011 - Elektronisches Ausfüllen der Steuererklärung

04.01.2012
Die Kantonale Steuerverwaltung des Kantons Freiburg stellt eine Software (FRItax) zur Verfügung, mit der die Steuererklärung am Computer ausgefüllt werden kann.Mit FRItax können alle Formulare für die natürlichen Personen (einschliesslich Selbstständigerwerbende) elektronisch ausgefüllt werden. Die erfassten Informationen werden in einem zweidimensionalen Barcode zusammengefasst, und die Daten können so bei der KSTV mit einem optischen Leser rasch und sicher erfasst werden. Die Steuerpflichtigen stellen der KSTV die ausgedruckte Steuererklärung, die Beilagen und den Barcode per Post zu.

Weitere Informationen zu FRItax 2011

Direkt zu FRItax für die Steuererklärung 2011

Liegenschaftssteuer

03.01.2012
Die ESTV hat im Rahmen ihres Dossiers «Steuerinformationen» die aktualisierte Dokumentation zur Liegenschaftssteuer veröffentlicht. Das Dossier befindet sich nun auf dem Gesetzgebungsstand vom 1.1.2012.Die Liegenschaftssteuer ist eine kantonale oder kommunale Steuer. Die Kantone ZH, SZ, GL, ZG, SO und BL verzichten auf die Erhebung einer Liegenschaftssteuer, ebenso der Bund.

Direkt zur Broschüre

Entwicklungen KW 51/52 im Überblick

29.12.2011
Gerne senden wir Ihnen einen kurzen Überblick über die (voraussichtlich) letzten wesentlichen Entwicklungen im Steuerrecht im Jahr 2011. Es erwarten Sie News aus den Bereichen: Internationales Steuerrecht, Direkte Bundessteuer.
  • [intlink id="dba-uruguay-2" type="post"]DBA Uruguay[/intlink]
  • [intlink id="dba-japan-4" type="post"]DBA Japan[/intlink]
  • [intlink id="dba-griechenland-3" type="post"]DBA Griechenland[/intlink]
  • [intlink id="bescheinigungspflichten-bei-mitarbeiterbeteiligung-estv-eroffnet-vernehmlassung" type="post"]Bescheinigungspflichten bei Mitarbeiterbeteiligung[/intlink]
Ich danke Ihnen für Ihre Treue und wünsche Ihnen bereits heute einen guten Rutsch in ein erfolgreiches 2012.Mit besten Neujahrswünschen, Ihr Peter Bättig (lic. iur., Redaktion)

Bescheinigungspflichten bei Mitarbeiterbeteiligung - ESTV eröffnet Vernehmlassung

29.12.2011
Die ESTV hat die Vernehmlassung zur neuen Verordnung über die Bescheinigungspflichten bei Mitarbeiterbeteiligung (Mitarbeitereteiligungsverordnung MBV) eröffnet. Die Verordnung beinhaltet die Umsetzung des mit dem Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen angenommenen Art. 129 Abs. 1 lit. d DBG. Die neue Verordnung richtet sich an die Arbeitgeber, welche ihren Mitarbeitenden echte und unechte Mitarbeiterbeteiligungen einräumen.Zweck der MBV ist es, sowohl für die Arbeitgeber wie auch für die Arbeitnehmer die bisher schon vorhandenen Pflichten zu konkretisieren und in einem übersichtlich gegliederten Verordnungstext aufzuführen.Die Vernehmlassung dauert bis 2.3.2012

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