Die Schweiz und Uruguay haben heute in Bern ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Einkommens- und Vermögenssteuern unterzeichnet. Das DBA enthält auch Bestimmungen über den Informationsaustausch, die entsprechend den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt worden sind und dem OECD-Standard entsprechen.Neben dem Informationsaustausch nach OECD-Standard haben die Schweiz und Uruguay vereinbart, dass
Dividenden im Quellenstaat mit 15 Prozent besteuert werden. Sofern Unternehmen mit mehr als
25 Prozent an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt sind, werden die Dividenden im Quellenstaat mit
5 Prozent besteuert.Weiter wurde ausgehandelt, dass das Besteuerungsrecht für
Zinsen grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat liegt und dass der Quellenstaat Zinsen mit
10 Prozent besteuern kann. Zinsen im Zusammenhang mit
Kreditverkäufen werden steuerbefreit sein. Auch auf Zinsen für
langfristige Bankdarlehen werden keine Quellensteuern erhoben.
Lizenzgebühren werden ausschliesslich im Ansässigkeitsstaat des Zahlungsempfängers besteuert, solange die Schweiz auf Lizenzgebühren keine Quellensteuer erhebt.
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