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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

ZH - Entwicklung der Steuerkraft nach der Dot-Com-Krise von 2001

24.11.2009
Der als Dot-Com-Krise bezeichnete Konjunktureinbruch von 2001, der Parallelen zum aktuellen Wirtschaftstief aufweist, führte dazu, dass die Steuerkraft in zwei von drei Zürcher Gemeinden einbrach. In den wohlhabenden Gemeinden ging die Steuerkraft überdurchschnittlich stark zurück. Dasselbe gilt für Gemeinden, in denen viele Einwohnerinnen und Einwohner in einer konjunkturell sensitiven Branche arbeiteten.Eine Studie des Statistischen Amts untersucht die Entwicklung der Steuerkraft der Zürcher Gemeinden nach der Dot-Com-Krise von 2001. Als Steuerkraft wird der Steuerertrag bezeichnet, den eine Gemeinde bei einem hypothetischen Steuerfuss von 100 Prozent erzielen würde. Diese Normierung erlaubt es, die finanziellen Ressourcen der Gemeinden miteinander zu vergleichen. Der Konjunktureinbruch von 2001 war geprägt durch einen Rückgang der Wirtschaftsleistung und einen Einbruch der Aktienkurse. In dieser Hinsicht gleicht er der aktuellen Wirtschaftskrise.

Unterschiedliche Entwicklung in den Zürcher Gemeinden

Nachdem 2001 das Wirtschaftswachstum eingebrochen war, ging die Steuerkraft im Kanton Zürich zurück. Dabei betrug die Verzögerung, mit der die Dot-Com-Krise auf die Gemeindefinanzen durchschlug, rund zwei Jahre. Allerdings entwickelte sich die Steuerkraft zwischen 2002 und 2004 in den einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich. In etwa einem Drittel der Gemeinden nahm sie entgegen dem allgemeinen Trend sogar zu. Dies zeigt, dass die Gemeinden hinsichtlich ihrer Steuererträge unterschiedlich stark von der konjunkturellen Entwicklung abhängen.

Wirtschaftsstruktur beeinflusst konjunkturelle Abhängigkeit

Ein Grund für die gegenläufige Entwicklung der Steuerkraft sind die grossen Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur der Zürcher Gemeinden. Arbeiteten viele Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde in Branchen, die starken konjunkturellen Schwankungen unterliegen, so ging die Steuerkraft nach dem Konjunktureinbruch überdurchschnittlich stark zurück. über die Einkommen hat sich Branchenkonjunktur auf die Gemeindefinanzen übertragen. Solche Gemeinden liegen meist nahe an den Städten Zürich und Winterthur. Auch in Zürich selbst ist ein grosser Teil der Bevölkerung in eher konjunkturabhängigen Branchen beschäftigt. Im Gegensatz dazu arbeiten etwa im Zürcher Oberland viele Menschen in konjunkturell resistenteren Wirtschaftsbranchen.

Einkommensstarke Gemeinden reagieren stärker auf Konjunktureinbruch

über den Branchenmix hinaus beeinflussten weitere Faktoren die Entwicklung der Steuerkraft zwischen 2002 und 2004. Eine wichtige Rolle spielte auch, über welche finanziellen Ressourcen eine Gemeinde verfügt. Je höher die Steuerkraft vor der Krise war, desto stärker fiel der Rückgang aus. Ein Grund für diese Beobachtung ist, dass hohe Einkommen relativ stark von der wirtschaftlichen Konjunktur beeinflusst werden. Auch bei diesem Kriterium waren Gemeinden abseits der wirtschaftlichen Brennpunkte tendenziell besser positioniert als zentral gelegene.

Ganze Studie zum Download

Die Entwicklung der Steuerkraft nach der Dot-Com-Krise, Gegenläufige Tendenzen in den Zürcher Gemeinden und Einflussfaktoren. Online verfügbar auf der Website des Statistischen Amts des Kantons Zürich: <a class="navhelp" target="_blank" href="http://www.statistik.zh.ch/statistik.info">www.statistik.zh.ch/statistik.info</a>  <hr><i>Quelle: Medienmitteilung Kanton Zürich</i>

BE - Steuerrechnung als E-Rechnung

23.11.2009
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern führt als erste Steuerverwaltung in der Schweiz die E-Rechnung für die Berner Steuerzahlenden ein.Die Steuerverwaltung des Kantons Bern schafft ein weiteres Angebot für die Online-Benutzer. Ab sofort können sich die steuerpflichtigen, natürlichen Personen im Kanton Bern für die E-Rechnungen registrieren lassen und erhalten dann die provisorischen Rechnungen und Abrechnungen ab 2010 nicht mehr per Post, sondern auf elektronischem Weg. Die notwendigen Informationen zur E-Rechnung und zur Registrierung sind unter <a href="http://www.be.ch/steuern">www.be.ch/steuern</a> und <a href="http://www.e-rechnung.ch">www.e-rechnung.ch</a> abrufbar.</p> <hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>

TG - Neue Vorlage zur Senkung des Steuersatzes

20.11.2009
Nach der Ablehnung eines proportionalen Einheitssteuersatzes («Flat Rate Tax») durch das Stimmvolk hat sich der Regierungsrat des Kantons Thurgau für eine politisch breit abgestützte Doppelstrategie entschieden. Er will den Staatssteuerfuss ab 2010 um zehn Prozent senken und anschliessend mit einer Steuergesetzrevision eine strukturelle Entlastung erreichen. Dem Grossen Rat legt er eine entsprechende Botschaft vor.Mit der Vorlage zieht der Regierungsrat die Schlüsse aus der Volksabstimmung vom 27. September, verfolgt aber weiterhin die eingeschlagene Finanz- und Steuerpolitik. Einleitend weist er in der Botschaft auf den höchst erfreulichen Eigenkapitalbestand von Kanton und Gemeinden hin. So verfügt der Kanton über ein Eigenkapital von rund 260 Mio. Franken und zusätzliche Reserven von 150 Mio. Franken, insgesamt also über 400 Mio. Franken oder rund 95 Steuerprozente.Die Politischen Gemeinden weisen ein Eigenkapital von über 230 Mio. Franken auf und die Schulgemeinden von rund 172 Mio. Franken. Angesichts dieser Reserven erachtet es der Regierungsrat auch nach der gescheiterten Volksabstimmung als notwendig, einen Teil davon den Steuerpflichtigen in Form von nachhaltigen Steuersenkungen zurückzuerstatten.

Stuerfusssenkung bereits für Steuerperiode 2010

Die Steuerfusssenkung von zehn Prozent soll bereits in der Steuerperiode 2010 wirksam werden. Für den Kanton ergeben sich dadurch Mindereinnahmen von 43 Mio. Franken im Jahr. Die nachfolgende Steuergesetzrevision will der Regierungsrat grundsätzlich per 1. Januar 2011 in Kraft setzen. Insbesondere die zwingend umzusetzenden Bundesrechtsvorgaben machen eine rasche Realisierung notwendig. Je nach Entwicklung der wirtschaftlichen Situation und mit Rücksicht auf die Gemeinden behält sich der Regierungsrat allerdings vor, den neuen Einkommenssteuertarif erst auf den 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen.Kernpunkt der Steuergesetzrevision ist eine Straffung der Tarifstufen von bisher elf auf neu sieben. Gleichzeitig soll der Grenzsteuersatz von neun auf acht Prozent gesenkt werden. Neu soll zudem ein Vollsplitting das bisherige Teilsplitting für gemeinsam besteuerte Ehepaare ablösen. Zugleich sollen mit der Vorlage die unbestrittenen Teile der Unternehmenssteuerreform II sowie weitere, zwingend umzusetzende Vorgaben aus dem Bundesrecht in der kantonalen Gesetzgebung verankert werden.Durch die Einkommenssteuertarifanpassung, die insbesondere den Mittelstand entlastet, sowie die Umsetzung von Bundesrecht werden Mindereinnahmen von insgesamt 48,1 Millionen Franken erwartet. Davon entfallen 43,6 Mio. Franken allein auf die Anpassung der Tarifstufen. Für den Kanton ist mit Mindereinnahmen (inkl. Beiträge an die Schulgemeinden) von 28 Mio. Franken zu rechnen, für die Politischen Gemeinden von 9,9 Mio. Franken, für die Schulgemeinden von 7,3 Mio. Franken sowie für die Kirchgemeinden von 2,9 Mio. Franken.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Thurgau

BS - Vernehmlassungsverfahren über die Steuersenkungen bei den juristischen Personen

17.11.2009
Der Regierungsrat des Kantons Basel Stadt hat heute das Vernehmlassungsverfahren zu weiteren Steuersenkungen bei den juristischen Personen eröffnet.Der maximale Gewinnsteuersatz soll gemäss Vorlage sukzessive auf 20% gesenkt werden. Der erste Teilschritt auf 21.5% erfolgt in der Steuerperiode 2011. Weitere Teilsenkungen um jeweils 0,5 % sollen gestaffelt folgen, sofern die reale Wirtschaftentwicklung und Nettoschuldenquote dies erlauben. Mit dieser Massnahme soll die Attraktivität Basels als Firmenstandort weiter gestärkt werden.

BE - Steuerrechnung: dritte Rate 2009 wird fällig

16.11.2009
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern verschickt in diesen Tagen 530'000 Steuerrechnungen für die dritte Rate 2009. Für alle Steuerpflichtigen, die ihre erste und zweite Ratenrechnung vollumfänglich bezahlt haben, macht die dritte Teilrechnung noch 30 Prozent des voraussichtlichen Steuerbetrages für das Steuerjahr 2009 aus. Wo aus den ersten zwei Ratenrechnungen noch Restbeträge zur Zahlung offen sind, werden diese der dritten Ratenrechnung aufgerechnet. Fälligkeitstermin ist der 10. Dezember 2009. Bezahlt werden müssen die Rechnungen bis am 10. Januar 2010.

Verzugszins und Vergütungszins im Kanton Bern

Bei verspäteter Begleichung oder Nichtbezahlen wird ein Verzugszins von 3,5 Prozent verrechnet; der Vergütungszins für zu viel in Rechnung gestellte Beträge beträgt ebenfalls 3,5 Prozent.</p><hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>

LU - Kantonsrätliche Kommission unterstützt LuTax

16.11.2009
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben WAK des Kantonsrates hat die Ergänzungsbotschaft zu einem Dekret über einen Sonderkredit für die Beschaffung, den Aufbau und den Betrieb einer zentralen Steuerlösung (LuTax) sowie eine Änderung des Steuergesetzes vorberaten.Der Kantonsrat hatte die ursprüngliche Vorlage zu LuTax am 6. April 2009 zurückgewiesen. Neu beträgt nun der Sonderkredit insgesamt 23 769 000 Franken und umfasst die einmaligen Investitionskosten für die Beschaffung und den Aufbau einer zentralen Steuerlösung von 11 679 000 Franken und die ordentlichen Betriebskosten der zentralen Steuerlösung, aufgerechnet auf zehn Jahre, von 12 090 000 Franken. Grundsätzlich wird an der ursprünglichen Projektausgestaltung von LuTax und insbesondere am Scanning sämtlicher Steuerakten festgehalten. Neu sollen aber die Kosten für das Scanning sämtlicher Steuerakten unbefristet zu je 50 Prozent von den Gemeinden und vom Kanton getragen werden. In der ersten Fassung der Botschaft war vorgesehen, dass die Gemeinden einen höheren Betrag zu tragen gehabt hätten. An den Anbindungskosten an den zentralen Server sollen sich die Gemeinden neu entsprechend ihrer Anzahl Steuerarbeitsplätze beteiligen. Ferner konnte mit einer einfacheren Lösung mit reduziertem Funktionsumfang für das Anzeigen der gescannten Steuerakten im Dokumentenmanagementsystem erhebliche Kosten eingespart werden, wodurch sich die Kosten pro Dossier von 10 Franken auf 8 Franken senken lassen. Mit der gewählten Scanninglösung können die Verarbeitungsprozesse im Steuerwesen sowohl auf Seiten der Gemeindesteuerämter wie auch auf Seiten der Dienststelle Steuern des Kantons optimiert und die angestrebte Wirtschaftlichkeit des Projektes LuTax von 3 Millionen Franken - dank günstigeren Scanningkosten - sogar noch verbessert werden. LuTax kann auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden. Als separates Projekt wird die Einführung der Internetsteuererklärung konzipiert. Ziel ist es, die Internetsteuererklärung spätestens zwei Jahre nach Abschluss des Projektes LuTax anbieten zu können. Die Kommission stimmte dieser Vorlage grossmehrheitlich zu.<br><br>Der Kantonsrat wird diese Vorlage voraussichtlich an der Session vom 30. November/1.Dezember 2009 beraten.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Luzern</i>

GR - Steuergesetz revidiert

13.11.2009
Im Kanton Graubünden werden die Steuerpflichtigen künftig in verschiedenen Bereichen entlastet. Die Bündner Regierung hat den ersten Teil der Steuergesetzrevision auf Anfang 2010 in Kraft gesetzt. Von den Steuersenkungen profitieren unter anderem Familien und Unternehmen.Der Grosse Rat hat am 18. Juni 2009 die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes beschlossen. Die Referendumsfrist ist am 23. September ungenutzt abgelaufen. Die Regierung hat nun den ersten Teil der Vorlage auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Damit werden die Steuerpflichtigen in unterschiedlichen Bereichen entlastet. Überdies erfolgt eine Anpassung des kantonalen Steuergesetzes an das Bundesrecht.

Graubünden gleicht kalte Progression früher aus

Neu erfolgt der Ausgleich der kalten Progression bereits bei einer Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise von drei Prozent (bisher ab 10 Prozent). Von dieser Massnahme, die sich schon per 1. Januar 2010 auswirkt, profitieren alle Steuerpflichtigen, indem teuerungsbedingt höhere Einkünfte nicht mehr zu einer höheren prozentualen Steuerbelastung führen.

Familien werden entlastet

Durch die Erhöhung des Abzuges für Fremdbetreuung der Kinder auf maximal CHF 10'000.– (bisher CHF 6'000.–) und der Kinderabzüge profitieren Familien von der Revision. Die neuen Kinderabzüge betragen:
  • für Kinder im Vorschulalter CHF 6'000.– (bisher CHF 5'000.–)
  • für ältere Minderjährige und Kinder in Ausbildung CHF 9'000.– (bisher CHF 8'000.–)
  • für Kinder in auswärtiger Ausbildung CHF 18'000.– (bisher CHF 14'000.–)
Weiter führt die Teilrevision zu Entlastungen bei der Vermögenssteuer, indem einerseits die Steuerfreibeträge erhöht und andererseits die Maximalbelastung gesenkt werden.

Gewinnsteuer für Unternehmen wird im Kanton Graubünden auf 5.5 Prozent gesenkt

Mit einer Reduktion der Gewinnsteuer juristischer Personen von 7% auf 5.5% bleibt Graubünden im interkantonalen Vergleich konkurrenzfähig. Mit diesem tiefen Steuersatz gibt der Kanton Graubünden den geltenden progressiven Tarif auf und wechselt zu einem proportionalen Steuersatz, wie ihn auch der Bund und zahlreiche Kantone kennen.Weitere Revisionspunkte betreffen die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen (sogenannte Erbenamnestie) und die straflose Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Und mit der Abschaffung der Dumont-Praxis können Steuerpflichtige, welche eine renovationsbedürftige Liegenschaft erwerben, neu die Instandstellungskosten in Abzug bringen.

Zweiter Teil der Revision tritt erst auf 1.1.2011 in Kraft

Der zweite Teil der Revision betrifft die Unternehmenssteuerreform II; dieser wird zusammen mit den Bestimmungen der direkten Bundessteuer im Jahr 2011 in Kraft treten.
Quelle: Standeskanzlei Graubünden

NW - Weitere Steuerentlastungen

13.11.2009

Steuergesetzrevision soll 2011 in Kraft treten

Mit der Steuergesetzrevision 2011 will Nidwalden Familien mitKindern sowie juristische Personen entlasten. In der Vernehmlassung sei dieRevision von den Gemeinden und den bürgerlichen Parteien sehr positivaufgenommen worden, teilte die Standeskanzlei am Donnerstag mit.Mit der Revision will Nidwalden seine Position in der Gruppe dersteuerattraktivsten Standorte weiter stärken. Die guten Rahmenbedingungen fürnatürliche wie juristische Personen soll erhalten und weiter ausgebaut. DerLandrat behandelt die Revision im Frühling 2010. Auf 2011 soll sie in Krafttreten.Zur Entlastung der Familien ist ein Eigenbetreuungsabzug von 3000 Franken proKind vorgesehen. Mit dem vorzeitigen Ausgleich der kalten Progression soll dieKaufkraft gestärkt werden. Zudem soll die kalte Progression bei einer Erhöhungdes Indexes der Konsumentenpreise automatisch, jedoch mindestens alle dreiJahre erhöht werden.Weiter will Nidwalden bei Unternehmensnachfolge auf die Erbschafts- undSchenkungssteuer verzichten. Damit verbunden ist auch eine Steuerbefreiung fürZuwendungen bzw. Einbringungen in Unternehmensstiftungen.

Mit günstigsten Kantonen gleichziehen

Bei den juristischen Personen ist eine Senkung der festen Gewinnsteuersätze von9 auf 6 Prozent vorgesehen. Damit zieht Nidwalden mit den steuergünstigstenKantonen gleich. Die feste Kapitalsteuer soll auf 0,1 Promille reduziertwerden, was praktisch einer Abschaffung gleichkommt.Auch bei der Senkung des Maximalsteuersatzes von 3,0 auf 2,75 Prozent strebtdie Regierung eine Anpassung an die steuergünstigsten Schweizer Standorte an.Der Maximalsteuersatz soll bereits bei 155'800 Franken Einkommen angewendetwerden. Das sei eine echte Alternative zur "Flat Rate Tax", findet dieRegierung.Die Mindereinnahmen durch die Revision könnten durch Mehrerträge und denEinsatz von Eigenkapital kompensiert werden, heisst es in der Medienmitteilung.Zur Abfederung der Ausfälle in den Gemeinden sind für die Jahre 2011 bis 2013Ausgleichszahlungen durch den Kanton vorgesehen.

BS - Regierungsrat äussert sich zu Steuerinitiativen

13.11.2009
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat,
  • die kantonale Initiative „Milderung der Vermögenssteuer (Entlastung von Mittelstand und Gewerbe bei der Vermögenssteuer)“ dem Regierungsrat zur Berichterstattung zu überweisen. Die Volksinitiative verlangt eine Verdoppelung der Freibeträge bei der Vermögenssteuer. Die von der Initiative geforderten Steuerentlastungen wirken sich aber nur für den kleineren Teil der Steuerpflichtigen aus, da heute rund 70 Prozent der Steuerpflichtigen infolge fehlenden Vermögens bzw. darüber liegender Steuerfreibeträge keine Vermögenssteuer entrichten. Eine Annahme der Initiative hätte Steuerausfälle von jährlich 12 Millionen Franken zur Folge. Die Senkung der Vermögenssteuer hat nach Auffassung des Regierungsrates keine hohe Priorität. Weit vordringlicher sind Steuersenkungen bei den juristischen Personen.
  • die kantonale Volksinitiative „Konkurrenzfähige Einkommenssteuern für den Mittelstand im Vergleich zu Baselland (Mittelstandsinitiative)“ dem Regierungsrat zur Berichterstattung zu überweisen. Die Annahme der Initiative hätte Steuerausfälle in der Höhe von jährlich 115 Millionen Franken zur Folge, was für den Kanton nicht tragbar wäre. Diese Steuerausfälle müssten infolge der Schuldenbremse durch entsprechende Ausgabenkürzungen kompensiert werden, was zu einem entsprechenden Leistungsabbau führen würde. Grundsätzlich ist der Regierungsrat der Meinung, dass die Prioritäten für Steuerentlastungen bei den juristischen Personen zu setzen sind. Eine Annahme der Mittelstandsinitiative würde die Umsetzung einer solchen Vorlage verunmöglichen. Der Regierungsrat ist jedoch bereit, weniger weit gehende Steuerentlastungsmassnahmen zu prüfen und gegebenenfalls einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.