Postulat zur Digitalisierung soll überwiesen werden
Regierungsratssitzung 7. April 2026 • Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat «Förderung der Digitalisierung in der Steuerverwaltung» zu überweisen.
Regierungsratssitzung 7. April 2026 • Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat «Förderung der Digitalisierung in der Steuerverwaltung» zu überweisen.
Der Kanton Schaffhausen schliesst das Jahr 2025 mit einem Überschuss von 14.9 Mio. CHF ab. Im Vergleich zum budgetierten Defizit von 49 Mio. CHF entspricht dies einer Verbesserung um 63.8 Mio. CHF. Der Überschuss resultiert vorwiegend aus ausserordentlich hohen Gewinnausschüttungen. Gleichzeitig weisen die Ausgaben für Bildung, Gesundheit und Soziale Sicherheit ein Wachstum auf, während die Investitionen hinter den Planungen zurückbleiben.
Die Steuergesetzrevision 2027 wurde in zweiter Lesung vom Grossen Rat verabschiedet. Damit ist der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen. Nun läuft die Referendumsfrist. Herzstück der Revision ist die Umsetzung der Steuerstrategie: insbesondere werden kleine bis mittlere Einkommen entlastet.
Das Bundesgesetz zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung sieht die Abschaffung des Eigenmietwerts vor. Gleichzeitig werden bestimmte Abzüge, beispielsweise für Unterhaltskosten von Liegenschaften, auf Bundes‑, Kantons‑ und Gemeindeebene gestrichen. Auch die Abzüge für Energiespar‑ und Umweltschutzmassnahmen bei der direkten Bundessteuer entfallen. Der kantonale Gesetzgeber kann jedoch entscheiden, diese Kosten weiterhin abzugsfähig zu lassen. In der vorliegenden Gesetzesrevision beabsichtigt der Regierungsrat des Kantons Aargau, den Abzug für Energiespar‑ und Umweltschutzmassnahmen beizubehalten. Die Vorlage enthält zudem diverse Bereinigungen.
Das kantonale Steueramt hat die folgenden Praxishinweise und ein Arbeitspapier in das Zürcher Steuerbuch aufgenommen:
An seiner Sitzung vom 1. April 2026 hat der Bundesrat beschlossen, die Reform der Wohneigentumsbesteuerung auf den 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. Damit entfällt auf selbstgenutztem Wohneigentum die Besteuerung des Eigenmietwerts. Gleichzeitig können die Kantone zur finanziellen Kompensation eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einführen.
Wie sind Einkünfte aus Influencer-Tätigkeiten auf Social-Media-Kanälen oder Gewinne aus dem Verkauf von Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen über Online-Marktplätze zu versteuern? Eine Praxisdarstellung.
Der Regierungsrat hat die Steuerkraft 2025 der Ausserrhoder Gemeinden zur Kenntnis genommen. Im Mittel aller Ausserrhoder Gemeinden beträgt die Steuerkraft 1‘184 Franken. Sie hat gegenüber dem Vorjahr um 2,4 Prozent zugenommen. Diese Zunahme hat ihren Grund in leicht höheren Steuererträgen bei den natürlichen Personen und bei den Grundstückgewinnsteuern.
Voici le sommaire de la lettre d'information fiscale de mars 2026: