MWST – Materielle Änderungen Juli 2021
Heute wurden materielle Anpassungen zum Mehrwertsteuergesetz im Bereich Gesundheitswesen veröffentlicht.
Heute wurden materielle Anpassungen zum Mehrwertsteuergesetz im Bereich Gesundheitswesen veröffentlicht.
Die EStV hat die Publikation «Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2018» veröffentlicht. In dieser Publikation präsentiert sie statistische Ergebnisse zur Mehrwertsteuer (MWST).
Der Regierungsrat des Kantons Uri will mit einer Teilrevision des Steuergesetzes (StG 2022 – URIEval) die Schätzungsmethode auf den 1. Januar 2024 stark vereinfachen. Die heute angewandte Mischwertmethode ist in der Regel mit einem Augenschein verbunden. Das Verfahren soll nun durch ein einfacheres Schätzungsverfahren abgelöst werden. Neu sollen die Eigenmiet- und Steuerwerte schematisch und formelmässig festgelegt werden. Der Regierungsrat will die neue Schätzungsmethode bezüglich des Einkommenssteuersubstrats möglichst ergebnisneutral einführen. Für die Eigentümerinnen und Eigentümer soll die Schätzungsverfügung transparenter und besser nachvollziehbar sein. Im Vergleich zum heutigen Verfahren sollen Gemeinden und Kanton durch den Verzicht auf den Augenschein rund 3,2 Millionen Franken einsparen können.
Das so genannte Inclusive Framework der OECD mit aktuell 139 Mitgliedländern hat am 1. Juli 2021 Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen veröffentlicht. Die Schweiz schliesst sich diesen im Sinn der Weiterführung der Arbeiten an und hält an ihren Vorbehalten und Bedingungen fest.
Das Bundesgericht hat mit Urteil 2C_142/2019 vom 18. Mai 2021 eine Beschwerde des Mieterinnen- und Mieterverbands Baselland und Dorneck-Thierstein betreffend den Pauschalabzug für Unterhaltskosten bei privaten Liegenschaften abgewiesen.
Jusqu'au 31 décembre 2021, si une personne salariée dispose d'une voiture de service (également appelée voiture de fonction), l'utilisation privée de la voiture de service constitue un élément de salaire (hors trajets entre le domicile et le lieu de travail). Cette part privée s'élève, tous les mois, à 0,8% du prix d'achat du véhicule, ce qui correspond à 9,6% par an. Elle doit être déclarée sous chiffre 2.2 du certificat de salaire.
Die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen wird für Steuerzwecke administrativ vereinfacht. Neu umfasst die erweiterte Pauschale für die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs auch die Fahrkosten zum Arbeitsort. Diese Neuregelung gilt ab dem Steuerjahr 2022.
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) vereinheitlicht Rückerstattungs- und Verzugszinssätze auf Abgaben und Steuern. Ab 1. Januar 2022 beträgt der einheitliche Satz für den Vergütungszins für Rückerstattungen und den Verzugszins 4,0 Prozent. Der Vergütungszinssatz für freiwillige Vorauszahlungen bleibt bei 0,0 Prozent. Fünf Zinsverordnungen werden aufgehoben.
Eine neue Ausgabe der Publikation «Das schweizerische Steuersystem» ist erarbeitet worden. Die Broschüre soll einen Überblick über die von Bund, Kantonen und Gemeinden erhobenen Steuern vermitteln. Sie geht dabei gezielt auf kantonale Eigenheiten ein.
Die Tarife und Abzüge der Einkommens- und Vermögenssteuer werden im Kanton Zürich auch für die nächsten zwei Jahre nicht der Teuerung angepasst. Seit dem letzten Ausgleich der kalten Progression auf Anfang 2012 war die Teuerung negativ. Diese wird gemäss Steuergesetz nicht ausgeglichen.