BE – Verzugszins, Vergütungszins, Vorauzahlungszins
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern hat über die aktuellen Zinssätze für das Jahr 2024 informiert.
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern hat über die aktuellen Zinssätze für das Jahr 2024 informiert.
Ab dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Mehrwertsteuersätze. Der Normalsatz beträgt 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 % und der Sondersatz für Beherbergung 3,8 %. Die MWST-Info 19 «Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024» gibt Auskunft, worauf bei der Rechnungsstellung und bei der Abrechnung der MWST zu achten ist.
Die Vereinfachung der Berufskostenabzüge findet breite Zustimmung. Dies zeigt das Ergebnis der Vernehmlassung über die Vorlage zur Änderung der Berufskostenabzüge von unselbständig Erwerbenden. Zur konkreten Umsetzung gingen die Meinungen hingegen auseinander. Gestützt auf die Vernehmlassung hat der Bundesrat am Freitag die Eckwerte angepasst und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis Ende 2024 eine Botschaft auszuarbeiten.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen mehrwertsteuerpflichtige Personen die Abrechnung oder Korrekturabrechnung online einreichen. Unternehmen, die ihre MWST-Abrechnung an die ESTV heute noch auf Papier erledigen, haben maximal ein Jahr Zeit für die Umstellung. Die EStV hat heute informiert.
Die Teilrevision des Schaffhauser Steuergesetzes tritt auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Die Gesetzesänderung wurde in der Volksabstimmung vom 19. November 2023 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 77,6 % angenommen.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Kreisschreiben KS 50a «Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern» publiziert.
Der Kanton Genf hat über eine Änderung betreffend die Quellenbesteuerung informiert, die ab dem 1.1.2024 gilt. Es geht um die Steuerpflicht für Eltern von Kindern, die über 25 Jahre alt sind. Auch in diesem Fall kann noch eine Steuerpflicht begründet werden.
Die Steuerverwaltung des Kantons Luzern hat über die geltenden Zinssätze ab dem Kalenderjahr 2024 informiert.
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF meldet, dass, wie in der am 10. November 2023 von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Finanzminister Giancarlo Giorgetti unterzeichneten Erklärung vorgesehen, die zuständigen Behörden der Schweiz und Italiens in einer befristeten Verständigungsregelung vereinbart haben, dass zwischen dem 1. Februar 2023 und dem 31. Dezember 2023 Telearbeit bis zu 40 % der Arbeitszeit möglich ist, ohne dass es zu einer internationalen Aufteilung der Steuerrechte oder einer Änderung des Status der Grenzgängerinnen und Grenzgänger kommt.
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF meldet, dass, wie in der am 10. November 2023 von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Finanzminister Giancarlo Giorgetti unterzeichneten Erklärung vorgesehen, die zuständigen Behörden der Schweiz und Italiens in einer befristeten Verständigungsregelung vereinbart haben, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger ab dem 1. Januar 2024 maximal 25 % ihrer unselbstständigen Erwerbstätigkeit als Telearbeit von ihrem Wohnsitz im Wohnsitzstaat aus ausüben können, ohne dass dies zu einer Änderung des Grenzgängerstatus führt.