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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Zürich – ZH

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Zürich.

Index der Steuerausschöpfung 2014 in den Kantonen

11.12.2013
Das EFD hat den neuen Steuerausschöpfungsindex 2014 veröffentlicht. Als Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton zeigt der nunmehr bereits zum fünften Mal publizierte Index, wie stark die Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet werden.

Steuerbelastung in den allermeisten Kantonen konstant oder sogar tiefer

Im Schweizer Durchschnitt werden 26,7% des Ressourcenpotenzials 2014 durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden ausgeschöpft. Dieser Durchschnitt berechnet sich aus der Summe der kantonalen Indizes, gewichtet mit ihrem jeweiligen Anteil am gesamten Ressourcenpotenzial der Schweiz. Die Belastung konnte in 17 Kantonen gesenkt werden, wenn auch der Rückgang in etlichen Kantonen im Vergleich zu früheren Jahren gering war.

Steuerrechner 2013

25.11.2013
Hier finden Sie die von der ESTV veröffentlichten Steuerrechner NP für alle Kantone und die dBSt.
Zürich (2013)Bern (2013)
Luzern (2013)Uri (2013)
Schwyz (2013)Obwalden (2013)
Nidwalden (2013)Glarus (2013)
Zug (2013)Freiburg (2013)
Solothurn (2013)Basel-Stadt (2013)
Basel-Land (2013)Schaffhausen (2013)
Appenzell A.Rh. (2013)Appenzell I.Rh. (2013)
St. Gallen (2013)Graubünden (2013)
Aargau (2013)Thurgau (2013)
Tessin (2013)Waadt (2013)
Wallis (2013)Neuenburg (2013)
Genf (2013)Jura (2013)
Direkte Bundessteuer (2013)
Erklärungen der ESTV zum Vorgehen der Steuerverwaltung und zu den Berechnungen finden Sie hier.
Quelle: EStV

ZH - Steuerrechner Zürich neu aufgelegt

06.11.2013
In letzter Zeit mussten Anwenderinnen und Anwender der beliebten Steuerrechner Zürich des Steueramtes Zürich bisher mit einer Übergangslösung Vorlieb nehmen, die mit einem unschönen Ausdruck verbunden war. Ab sofort stehen nun die endgültigen Steuerrechner zur Verfügung, welche einfach in der Anwendung sein und einen makellosen Ausdruck sicherstellen sollen.

Direkt zu den Steuerrechnern für den Kanton Zürich

Weitere Informationen für die Berechnung von Steuern im Kanton Zürich

Abzug dritte Säule 2014

31.10.2013
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-112-D-2013-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2014 informiert.

Abzug dritte Säule a im Steuerjahr 2014

Der Abzug Säule 3a 2014 ist:
  • Abzug Säule 3a 2014 für Steuerpflichtige mit 2. Säule: Fr. 6'739.-
  • Abzug Säule 3a 2014 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: Fr. 33'696.-
Der Abzug Säule 3a im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge bleibt also für das Steuerjahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Wie immer bilden diese Höchstabzüge gleichzeitig die obere Limite für die Einzahlung, wobei Aufrundungen bei der Einzahlung nicht zulässig sind.
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Vergütungszins / Verzugszins 2014

Weiter informierte die ESTV über die Vergütungs- und Verzugszinssätze bei der direkten Bundessteuer. Auch die Zinssätze bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert:
  • für Vorauszahlungen: 0.25%
  • für den Verzugszins und Rückerstattungszins: 3.0%
Direkt zum Rundschreiben

ZH - Mitarbeiterbeteiligungen: Neues Merkblatt

30.10.2013
Das Steueramt des Kantons Zürich hat das «Merkblatt über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen» überarbeitet. Das Merblatt enthält die im Kanton Zürich ab der Steuerperiode 2013 angewendete Praxis zur Besteuerung von im Kanton Zürich wohnhaften Empfängern von Mitarbeiterbeteiligungen und zur Bescheinigung der Mitarbeiterbeteiligungen durch den Arbeitgeber.Grundlage für das Merkblatt bilden das Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen, die Mitarbeiterbeteiligungsverordnung und das Kreisschreiben Nr. 37 der Eidgenössischen Steuerverwaltung über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen.Die wichtigsten Neuerungen gegenüber der bisherigen Praxis lassen sich wie folgt zusammenfassen:
  • Mitarbeiteroptionen, die frei und an einer Börse handelbar sind, werden im Zeitpunkt der Abgabe besteuert. Alle anderen Mitarbeiteroptionen werden ausnahmslos im Zeitpunkt ihrer Ausübung bzw. ihres Verkaufs besteuert.
  • Im internationalen Verhältnis werden Mitarbeiteroptionen, Anwartschaften auf Mitarbeiteraktien und unechte Mitarbeiterbeteiligungen steuerlich gleich behandelt.
  • Arbeitgeber unterliegen einer erweiterten Bescheinigungspflicht. So muss insbesondere jede Abgabe von Mitarbeiterbeteiligungen bescheinigt werden und zwar ungeachtet dessen, ob in diesem Zeitpunkt eine steuerbare Vorteilszuwendung vorliegt. Bei Mitarbeiterbeteiligungsinstrumenten, die nicht bereits bei der Abgabe besteuert werden, muss zusätzlich auch das später realisierte steuerbare Einkommen bescheinigt werden.

Weitere Informationen zum Thema

ZH - Praxis zu § 5 StG - Internationale Steuerausscheidung von Sozialversicherungsbeiträgen

28.08.2013

Das Steueramt des Kantons Zürich hat im Rahmen ihrer «Hinweise zur Einschätzungspraxis» eine neue Präzisierung zur Praxis veröffentlicht. Dabei geht es um die internationale Steuerausscheidung von Beiträgen an die AHV/IV/EO (1. Säule), die berufliche Vorsorge (2. Säule) und an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a).

Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2014 - keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr

26.08.2013
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2014

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2014 (wie auch schon in den vergangenen Jahren) keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.

Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2014

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter

Kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression im Steuerjahr 2014

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Bei einem negativen Teuerungsverlauf ist ein Ausgleich ausgeschlossen. Dies war bereits für das Steu-erjahr 2013 der Fall. Massgebend bleibt somit der Indexstand vom 30. Juni 2011 = 161.9 Punkte (Basis Dez. 1982 = 100). Der Indexstand per 30. Juni 2013 beträgt 160.0 Punkte, was einem Rückgang von 1.2 Prozent entspricht.Aufgrund der negativen Teuerung erfolgt somit für das Steuerjahr 2014 kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression.

Steuerbelastung 2012 in den Hauptorten der Kantone

15.08.2013
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat kürzlich die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2012 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2012 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in Form von Steuerbelastungstabellen in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder
Die unterschiedliche Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern wird in ihrer ganzen Vielfalt ausgewiesen, also für:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
  • Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
  • Motorfahrzeugsteuern
  • Erbschaftssteuern
 

Zu den Steuerbelastungstabellen

ZH - Kalte Progression: Kein Ausgleich für 2014 und 2015

19.06.2013
Die Tarife und Abzüge der Einkommens- und Vermögenssteuer erfahren im Kanton Zürich für die nächsten zwei Jahre keine teuerungsbedingte Anpassung. Seit dem letzten Ausgleich der kalten Progression auf Anfang 2012 weist der massgebende Landesindex der Konsumentenpreise eine negative Teuerung aus. Diese wird nicht ausgeglichen.Seit Anfang 2013 gelten für den Ausgleich der kalten Progression im Steuergesetz neue Bestimmungen. Die Finanzdirektion gleicht die Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise bei den Abzügen und Tarifen der Einkommens- und Vermögenssteuern jeweils auf den Beginn der zweijährigen Steuerfussperiode aus, das nächste Mal also auf den 1. Januar 2014. Massgebend ist dabei jeweils der Indexstand im Mai des Vorjahres, wobei eine negative Teuerung nicht zu einer Anpassung führt. Ein Ausgleich erfolgt in einem solchen Fall erst wieder, nachdem die negative Teuerung aufgeholt und effektiv eine Teuerung eingetreten ist.Kein Ausgleich aufgrund negativer TeuerungFür die erste Anwendung der neuen Bestimmungen gilt zudem der Stand, bis zu dem letztmals die Teuerung ausgeglichen wurde. Beim letzten Ausgleich auf den 1. Januar 2012 wurde der Index per Dezember 2011 auf 162,7 Punkte geschätzt. Da der Index für den Mai 2013 nun 159,9 Punkte ausweist, liegt eine negative Teuerung vor, so dass auf Anfang 2014 kein Ausgleich erfolgt.

ZH - Steuern auf Nutzniessung, Wohnrecht, Dienstbarkeit, Grundlast, vorgemerkte persönliche Rechte

24.05.2013
Das kantonale Steueramt des Kantons Zürich hat ein neues Merkblatt veröffentlicht mit einer Zusammenstellung der Praxis der Steuern auf Nutzniessungen, Wohnrechten, Dienstbarkeiten, Grundlasten und vorgemerkten persönlichen Rechten (wie Vorkaufsrecht Kaufsrecht oder Rückkaufsrechte) bei den Staats- und Gemeindesteuern, bei der direkten Bundessteuer, bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie der Grundstückgewinnsteuer. Stand der Publikation ist der 1. Januar 2013.Das neue Merkblatt, das im Zürcher Steuerbuch die Nummer ZStB Nr. 15/800 trägt, beinhaltet insbesondere Informationen zur Praxis der Steuerbehörden zu folgenden Themen:
  • Nutzniessung
    • Einräumung einer Nutzniessung
    • Ausübung der Nutzniessung
    • Beendigung / Übertragung der Nutzniessung
  • Wohnrecht
    • Einräumung, Ausübung und Beendigung eines Wohnrechts
  • Baurecht
    • Einräumung eines Baurechts an einem unüberbauten Grundstück
    • Einräumung eines Baurechts an einem überbauten Grundstück
    • Ausübung des Baurechts während der Baurechtsdauer
    • Ablösung des Baurechts
  • Grunddienstbarkeiten
    • Errichtung, Ausübung und Ablösung einer Grunddienstbarkeit
  • Andere Personaldienstbarkeiten
    • Errichtung, Ausübung und Ablösung einer Personaldienstbarkeit
  • Grundlasten
    • Errichtung, Ausübung und Ablösung einer Grundlast
  • Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht: Vorgemerkte persönliche Rechte
    • Vorkaufsrecht
    • Kaufs- und Rückkaufsrecht

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