Steuermäppchen 2021 / Kryptowährungen
Die EStV hat ihre Publikation «Steuermäppchen» in der Ausgabe 2021 veröffentlicht. Daneben wurde im Rahmen des Dossiers Steuerinformationen ein neuer Beitrag «Kryptowährung» veröffentlicht.
Die EStV hat ihre Publikation «Steuermäppchen» in der Ausgabe 2021 veröffentlicht. Daneben wurde im Rahmen des Dossiers Steuerinformationen ein neuer Beitrag «Kryptowährung» veröffentlicht.
Der Ausgleichszins bei den Einkommens- und Vermögenssteuern, den Steuern auf Kapitalleistungen sowie den Gewinn- und Kapitalsteuern wurde zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie per 1. Juli 2020 auf 0 Prozent gesenkt. Mit Blick auf die Pandemieentwicklung und auf die Höhe der Ausgleichszinsen in den umliegenden Kantonen wird der Ausgleichszins per 1. Januar 2022 auf 0.2% angehoben.
In den meisten Fällen sind es die zivilrechtlichen Handänderungen, die bei der Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer eine Steuerpflicht begründen. Steuerbegründend können aber auch die sog. wirtschaftlichen Handänderungen sein, bei denen es zu keiner Übertragung des Eigentums an einem Grundstück und zu keinem Grundbucheintrag kommt. Eine kurze Darstellung der Praxis finden Sie hier.
Die ESTV hat ihre Publikation «Steuermäppchen» in der Ausgabe 2020 veröffentlicht.
Die Besteuerung der Grundstückgewinnsteuer wird bekanntlich aufgeschoben bei Veräusserung einer dauernd und ausschliesslich selbstgenutzten Wohnliegenschaft (Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung), soweit der dabei erzielte Erlös innert zweier Jahre zum Erwerb einer gleichgenutzten Ersatzliegenschaft innerhalb der Schweiz verwendet wird (§ 73 lit. k Steuergesetz). Gleiches gilt bei der Handänderungssteuer. Auf deren Erhebung wird unter den gleichen Voraussetzungen verzichtet (§ 82 Abs. 3 Steuergesetz). Gemäss aktueller Praxis der Steuerverwaltung genügt nebst der effektiven Ersatzbeschaffung auch die Geltendmachung einer beabsichtigten Ersatzbeschaffung für einen Steueraufschub resp. eine -befreiung.
Die kantonale Steuerverwaltung hat Ihre Praxis der Grundstückgewinnsteuer bei Erbgang, Erbvorbezug und Schenkung publiziert
Die Weisung der Finanzdirektion über die Koordination von Einkommens- bzw. Gewinnsteuereinschätzungen und Grundsteuereinschätzungen für Liegenschaften des Geschäftsvermögens und von juristischen Personen wurde an die neuere Rechtsprechung und an den neuen § 224a des Steuergesetzes angepasst.
Die ESTV hat ihre Publikation «Steuermäppchen» in der Ausgabe 2018 veröffentlicht.