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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

MWST Branchen-Info 01 Urproduktion und nahe stehende Bereiche

03.12.2010
Die ESTV hat die neue Branchen-Info 01 Urproduktion und nahe stehende Bereiche veröffentlicht.Die neue Broschüre soll praxisrelevante Informationen für die Landwirtschaft sowie für ihr nahe stehende Bereiche vermitteln. Sie betrifft naturgemäss primär Bauern, Viehändler, Hirten, Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidbetriebe sowie Milchsammelstellen. Die Broschüre behandelt darüber hinaus aber auch die Tätigkeit von Tierärzten als amtliche Tierärzte oder Kantonstierärzte.Direkt zur MWST Branchen-Info 01 Urproduktion und nahe stehende Bereiche

MWST-Info 08 - Privatanteile

26.11.2010
Die ESTV hat heute die neue MWST-Info 08 - Privatanteile veröffentlicht. Diese neue, von vielen wahrscheinlich sehnlichst erwartete Broschüre gibt Auskunft über den Umfang und die Art der Besteuerung von Privatanteilen, die Bemessungsgrundlage bei Automaten- und Kantinenverpflegung sowie die Abgabe von Geschenken an Dritte.Wie dies zu erwarten war, wird hinsichtlich der meisten Sachverhalte auf den Lohnausweis sowie auf die entsprechenden, die direkten Steuern betreffenden Merkblätter N1/2007,  N2/2007 sowie NL1/2007 abgestellt.Direkt zur neuen MWST-Info 08 - Privatanteile

GR - Zweiter Teil der Revision des StG tritt am 1.1.2011 in Kraft

18.11.2010
Der Regierungsrat des Kantons Graubünden hat den zweiten Teil der im Juni 2009 beschlossenen Revision des kantonalen Steuergesetzes auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Dieser betrifft die Unternehmenssteuerreform II. In der direkten Bundessteuer tritt dieser Bereich ebenfalls am 1. Januar 2011 in Kraft. Damit kann eine Gleichschaltung zwischen Bund und Kanton sichergestellt werden.Bei dieser Steuerreform geht es im Wesentlichen darum, dass die Liquidation einer Personengesellschaft privilegiert besteuert wird, wenn die selbständige Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Altersjahr oder wegen Unfähigkeit zur Erwerbstätigkeit infolge Invalidität aufgegeben wird. Darüber hinaus werden die Steuern bei der Verpachtung eines Unternehmens, bei der Überführung einer Liegenschaft ins Privatvermögen und bei Erbteilungen aufgeschoben.

Zweiter Teil der Teilrevision vom 18. Juni 2009

Der Grosse Rat hatte am 18. Juni 2009 die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes beschlossen. Die Regierung setzte den ersten Teil der Vorlage auf den 1. Januar 2010 in Kraft. Dabei wurden unter anderem die Kinderabzüge erhöht und die Gewinnsteuer juristischer Personen von 7% auf 5.5% reduziert.

Weitere Informationen zum Thema

Geänderte Bestimmungen dieses zweiten Teils der Steuerreform

MWST Branchen-Info 25 Forschung und Entwicklung

18.11.2010
Die ESTV hat heute die neue Branchen-Info 25 Forschung und Entwicklung veröffentlicht. Die neue Broschüre, die rückwirkend ab 1.1.2010 anwendbar ist, enthält im Gegensatz zur früheren Branchenbroschüre nur noch branchenspezifische, Forschung und Entwicklung betreffende Schwerpunkte. Insbesondere äussert sich die Broschüre nicht mehr ausführlich über Fragen wie Steuerpflicht, Entgelt oder Vorsteuerabzug.

Kerninhalt der MWST Branchen-Info 25 Forschung und Entwicklung

  • Begriffe der Forschung, Entwicklung sowie der Analyse
  • Steuerliche Behandlung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen
  • Steuerliche Behandlung von Analyseleistungen
  • Forschung und Entwicklung im Leistungsverhältnis (Fragen wie Verwertungsrechte, Exklusivrechte, Auftragsforschung und Auftragsentwicklung, Beitragsverhältnisse etc.)
  • Bildungskooperationen und Forschungskooperationen
  • Ausländische Institutionen

Praktische Übersichten zu MWST in Forschung und Entwicklung

Die neue Broschüre zu Forschung und Entwicklung beinhaltet in ihrem Anhang einige praktische Schemata und Grafiken zur besseren Übersicht.Direkt zur MWST Branchen-Info 25 Forschung und Entwicklung

DBA Rumänien

15.11.2010
Die Schweiz und Rumänien haben heute ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen und dieses paraphiert. Das neue DBA enthält unter Anderem Bestimmungen zur Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard.

Inhalt vorläufig vertraulich

Wie neuerdings Praxis wird auch der Inhalt dieses revidierten Abkommens mit Rumänien vorerst bloss den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden in Form eines Kurzberichts bekannt gegeben, damit sie dazu Stellung nehmen können. Danach wird das Abkommen unterzeichnet und in einem weiteren Schritt dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Hat auch der Partnerstaat das Abkommen genehmigt, so kann es ratifiziert werden und in Kraft treten.Wir werden Sie mit weiteren Informationen zu den Eckpunkten des revidierten Abkommens sowie mit dem Link zum Abkommenstext versorgen, sobald beides verfügbar ist.

Steuermäppchen 2010

10.11.2010
Die ESTV hat heute ihre Publikation «Steuermäppchen» in der Ausgabe 2010 veröffentlicht.Die Publikation, die viele wesentliche Steuertabellen in der jeweils aktuellen Ausgabe zum Steuerrecht enthält, ist in drei Bereiche aufgeteilt:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen PersonenDiese PDF-Datei enthält die Steuertabellen:
    • Abzüge vom Zweitverdienereinkommen
    • Sozialabzüge vom Einkommen
    • Steuerliche Behandlung der Kinderbetreuungskosten in den Kantonen
    • Sozialabzüge vom Vermögen und steuerfreies Minimum
    • Abzüge für Banksparen
    • Kombinierte Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien
    • Besteuerung der AHV/IV-, SUVA-Renten, Arbeitslosenentgeld, Besteuerung der Leibrenten
    • Besteuerung der Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge (2. Säule) und aus gebundener Selbstvorsorge (Säule 3a)
    • Besteuerung der Renten und Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge - Übergangsbestimmungen
    • Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung
    • Altersabzug / Abzug für bescheidene Einkommen
    • Gewinnungskosten für unselbständig Erwerbende
    • Abzug für Krankheitskosten
    • Abzugsmöglichkeiten von Zuwendungen für gemeinnütziger Zwecke
    • Abzüge für Unterhaltskosten von Grundstücken und Gebäuden
    • Indexklauseln
    • Übersicht über die Massnahmen zur Beseitigung der Folgen der kalten Progression
    • Steuerbezug in den Kantonen
    • Steuerfüsse in den Kantonshauptorten 2010, Kantons-, Gemeinde- Kirchensteuerfüsse - Natürliche Personen
  • Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen PersonenDiese PDF-Datei enthält die Steuertabellen:
    • Einfache Ansätze der Gewinnsteuer für juristische Personen
    • Einfache Ansätze der Kapitalsteuer für juristische Personen
    • Steuerfüsse in den Kantonshauptorten 2010, Kantons-, Gemeinde- Kirchensteuerfüsse - Juristische Personen
    • Besteuerung der Holding- und Beteiligungsgesellschaften
    • Besteuerung der Domizil- und Verwaltungsgesellschaften
    • Minimalsteuern der juristischen Personen
    • Liegenschaftssteuern der juristischen und natürlichen Personen
    • Minimalsteuern der natürlichen Personen
  • Handänderungs- und Vermögensgewinnsteuern sowie Erbschafts- und SchenkungssteuernDiese PDF-Datei enthält die Steuertabellen:
    • Handänderungssteuern
    • Besteuerung der Gewinne auf beweglichem Vermögen, der Lotterie- und Totogewinne sowie der Liqudationsgewinne
    • Grundstückgewinnsteuer
    • Erbschafts- und Schenkungssteuern

MWST Branchen-Info 21 - Gesundheitswesen

10.11.2010
Die ESTV hat heute die MWST Branchenbroschüre 21 Gesundheitswesen publiziert. Die neue Broschüre, die rückwirkend ab 1.1.2010 anwendbar ist, enthält, wie der Name schon sagt, Informationen über spezifische MWST-Sachverhalte, Steuerbare Leistungen und ausgenommene Leistungen in der Gesundheits-Branche, also für
  • Ärzte,
  • Apotheker,
  • Zahnprothetiker,
  • Psychotherapeuten,
  • Chiropraktoren,
  • Physiotherapeuten,
  • Ergotherapeuten,
  • Naturärzte, Heilpraktiker und Naturheilpraktiker
  • Hebammen
  • Pflegepersonal
  • Medizinische Masseure
  • Logopäden
  • Ernährungsberater
  • Podologen
  • Dentalhygieniker
  • sonstige Berufskategorien in der Gesundheitsbranche
sowie für Organisationen wie:
  • Spitex
  • Altersheime, Pflegeheime, Wohnheime
  • Zentren für ärztliche Heilbehandlungen
  • Spitäler
  • Diagnostikzentren (Röntgeninstitute oder Labors)
Daneben werden verschiedene Leistungen näher thematisiert wie:
  • Dienstleistungen von Praxisgemeinschaften,
  • Lieferung von Blut und Organen
  • Krankentransporte
  • Abgabe von Prothesen
  • Erstellung von Gutachten
  • Abgabe von Arzneimitteln / Medikamenten
Direkt zur Branchen-Info 21 Gesundheitswesen

Unternehmens-Identifikationsnummer UID ersetzt MWST-Nummer

08.11.2010
Der Bundesrat hat entschieden, das UID-Gesetz per 1.1.2011 in Kraft zu setzen. Mit dem neuen Gesetz wird jedes Unternehmen eine individuelle Identifikationsnummer erhalten, welche unter Anderem auch die bisherige MWST-Nummer ersetzt.Ab dem 1. Januar 2011 gilt eine Übergangsfrist von 3 Jahren, in der alle Schweizer Unternehmen wahlweise die alte 6-stellige MWST-Nummer oder die neue UID-Nummer benutzen können. Ab dem 1. Januar 2014 darf dann nur noch die neue UID-Nummer verwendet werden. Dies gilt nicht nur für den Verkehr mit der Hauptabteilung MWST, sondern für den gesamten Geschäftsverkehr.
Die UID hat das Format CHE-123.456.789 und die darauf basierende MWST-Nummer setzt sich zusammen aus der UID mit dem Zusatz «MWST»  CHE-123.456.789 MWST
Informationen über die zugeteilte UID-Nummer erhalten die Unternehmen im Frühjahr 2011. Dann wird die Hauptabteilung MWST ausserdem ein ausführliches Orientierungsschreiben zu den Anpassungen im Mehrwertsteuerregister zustellen.

Weitere Informationen zur Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer UID

Weitere Informationen zur UID sollen gemäss Informationen auf der Webseite des BFS unter folgendem Link erhältlich gemacht werden: www.uid.ch. Der Link scheint allerdings momentan noch nicht zu funktionieren, so dass für weitere Informationen auf den Link http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/00/09.html verwiesen wird.

AG - Regierung eröffnet Anhörungsverfahren für Steuergesetzrevision 2013

08.11.2010
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat betreffend die von ihm geplante Steuergesetzrevision 2013 eine Anhörung eröffnet. Der Regierungsrat plant, mit der Revision des Steuergesetztes eine steuerliche Entlastung des Mittelstandes zu erreichen.Mit der neuen Revision sollen unter Anderem auch der Kinderabzug und der Kinderbetreuungskostenabzug erhöht, die Vermögenssteuer moderat gesenkt sowie der Tarif für Kapitalzahlungen aus der beruflichen Vorsorge reduziert werden. Der Ausgleich der kalten Progression, das heisst die Anpassung der Tarife und Abzüge an die Teuerung, soll künftig jährlich erfolgen.Daneben sind einige Bestimmungen aufgrund von geändertem Bundesrecht, neueren Gerichtsentscheiden oder aufgrund von in der Praxis erkanntem Verbesserungspotenzial zu modifizieren.Die Anhörung des Regierungsrates dauert bis Ende Januar 2011. Die Inkraftsetzung des geänderten Steuergesetzes ist auf den 1. Januar 2013 geplant.