Vorsicht vor betrügerischen Mails
Achtung: Einige Steuerpflichtige erhalten per Mail Zahlungs- oder Auskunftsanfragen, die nicht von der kantonalen oder eidgenössischen Steuerverwaltung stammen (Phishing).
Achtung: Einige Steuerpflichtige erhalten per Mail Zahlungs- oder Auskunftsanfragen, die nicht von der kantonalen oder eidgenössischen Steuerverwaltung stammen (Phishing).
Das kantonale Steueramt Zürich passt seine Praxis zur Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit an. Neu steht eine angemessene Entschädigung der Organe einer gemeinnützigen juristischen Person einer Steuerbefreiung nicht mehr entgegen. Zudem werden gemeinnützige Tätigkeiten im Ausland grundsätzlich nach dem gleichen Massstab wie Tätigkeiten im Inland gemessen. Neben diesem Praxishinweis wurden weitere Anpassungen von Erlassen ins Zürcher Steuerbuch aufgenommen.
Im Auftrag des Regierungsrats lädt Sie das Finanzdepartement zur Vernehmlassung zum Nachtrag zum Gesetz über den Finanzausgleich (Finanzausgleichsgesetz, FiAG; GDB 630.1) ein.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Kreisschreiben Nr. 3 (W95-003D) «Anzuwendende Prinzipien für die Land- und Forstwirtschaft aufgrund des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG)» aktualisiert.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Kreisschreiben Nr. 26 «Neuerungen bei der selbständigen Erwerbstätigkeit aufgrund der Unternehmenssteuerreform II» aktualisiert.
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat am 31. Oktober 2023 eine Änderung der Steuerverordnung Nr. 20 beschlossen (RRB Nr. 2023/1786). Damit wurden die Folgen der kalten Progression für die Tarife der Erbschafts- und Schenkungssteuern ausgeglichen. Seit dem letzten Ausgleich beläuft sich die Teuerung am massgebenden Stichtag 31. Dezember 2022 auf 7.8 %. In diesem Ausmass wurden die Tarifstufen gestreckt.
Die ESTV hat das neue Rundschreiben Anerkannte Zinssätze 2024 für Vorschüsse oder Darlehen in CHF veröffentlicht. Dieses enthält die Zinssätze, die ab 2024 im Rahmen der direkten Bundessteuer und Verrechnungssteuer als genügende Verzinsung anerkannt werden (Richtwerte).
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über alle Aktualisierungen, welche per 1.1.2024 im Luzerner Steuerbuch vorgenommen worden sind.
Bei den Staats- und Gemeindesteuern betragen die positiven und negativen Ausgleichszinsen gemäss eines neuen Beschlusses des Regierungsrats des Kantons Thurgau für das Kalenderjahr 2024 1.0%