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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege

14.12.2023

Am 28. November 2021 nahmen die Schweizer Stimmberechtigten die Volksinitiative „Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)“ an. In einer ersten Etappe – der sogenannten Ausbildungsoffensive – soll die Ausbildung von Pflegefachpersonen auf Tertiärstufe gefördert werden. Gestützt auf die Verfassungs­bestimmungen wurde das neue Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege vom 16. Dezember 2022 geschaffen. Die neuen Bestimmungen treten voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Kraft und sind auf eine Dauer von acht Jahren befristet.

OW

Der Preis Salut l’étranger 2023 wird an drei Preisträgerinnen verliehen

14.12.2023

Für die 29. Ausgabe des interkulturellen Neuenburger Preises Salut l’étranger hat der Staatsrat beschlossen, drei Frauen für ihr außergewöhnliches Engagement zu ehren. Während der Zeremonie, die am Donnerstag, den 14. Dezember, im Naturhistorischen Museum von Neuchâtel stattfand, wurden Frau Nancy Escobar, Frau Brigitte Lembwadio-Kanyama und Frau Rose Lièvre Assamoi von der Staatsrätin Florence Nater für ihre persönlichen Werdegänge und ihr vorbildliches Engagement ausgezeichnet. Dieser Preis, der 1995 vom Staatsrat ins Leben gerufen wurde, hat in diesem Jahr eine besondere Bedeutung im Rahmen der Feierlichkeiten zum 75-jährigen Bestehen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

NE

Steuerlicher Abzug von Berufskosten: Ergebnis der Vernehmlassung

07.12.2023

Die Vereinfachung der Berufskostenabzüge findet breite Zustimmung. Dies zeigt das Ergebnis der Vernehmlassung über die Vorlage zur Änderung der Berufskostenabzüge von unselbständig Erwerbenden. Zur konkreten Umsetzung gingen die Meinungen hingegen auseinander. Gestützt auf die Vernehmlassung hat der Bundesrat am Freitag die Eckwerte angepasst und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis Ende 2024 eine Botschaft auszuarbeiten.

MWST - neu auch Korrekturabrechnungen und Jahresabstimmungen elektronisch einreichen

05.12.2023

Ab dem 1. Januar 2024 müssen mehrwertsteuerpflichtige Personen die Abrechnung oder Korrekturabrechnung online einreichen. Unternehmen, die ihre MWST-Abrechnung an die ESTV heute noch auf Papier erledigen, haben maximal ein Jahr Zeit für die Umstellung. Die EStV hat heute informiert.