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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Zuger Stimmvolk sagt JA zur Steuergesetzrevision

07.03.2021

Die Zugerinnen und Zuger haben sich mit der Annahme der Steuergesetzrevision nicht nur für eine befristete Steuersenkung, sondern insbesondere auch für ein Massnahmenpaket zur Bewältigung der finanziellen Folgen des Coronavirus ausgesprochen. Zusammen mit den anderen Stützungsmassnahmen des Kantons und des Bundes stellt die heute angenommene Gesetzesrevision ein optimales Konjunkturmassnahmenpaket für die Stärkung der Zuger Bevölkerung und Wirtschaft dar.

ZG

COVID-19-Praxis zu den Berufskosten Natürlicher Personen

02.03.2021

Unselbständig Erwerbende können ihre Berufskosten (Fahrkosten, Mehrkosten für auswärtige Verpflegung, übrige Berufskosten) bei COVID-19-bedingtem Homeoffice und Benützung eines privaten Arbeitszimmers so geltend machen, wie wenn sie ohne COVID19-Massnahmen angefallen wären. Im Gegenzug sind Abzüge für Homeoffice–Kosten ausgeschlossen. Insbesondere werden die Berufskosten nicht um die Covid-19-beding

Berufskosten COVID-19-Praxis

GL

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Tonnagesteuer

23.02.2021

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen eröffnet. Die Tonnagesteuer ist ein weit verbreitetes Förderinstrument der internationalen Seeschifffahrt. Eine Einführung im Schweizer Steuerrecht wäre ein gezieltes Mittel, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz im Bereich der Seeschifffahrtsunternehmen sicherzustellen.

ZH

Wie kann ich meine Steuern mit Kryptowährungen bezahlen?

04.02.2021
  1. Sie erhalten die Steuerrechnung wie gewohnt per Post.
  2. Sie teilen der kantonalen Steuerverwaltung per E-Mail mit, dass Sie die Steuerrechnung mit einer angebotenen Kryptowährung bezahlen möchten.
  3. Die Steuerverwaltung sendet Ihnen daraufhin einen Link per E-Mail zu.
  4. Um mit der Zahlung zu beginnen, klicken Sie auf den Link in der E-Mail. Im nächsten Schritt können Sie wählen, mit welcher Kryptowährung (Bitcoin oder Ether) Sie die Zahlung begleichen wollen. Danach wird ein QR-Code generiert und angezeigt. Wir empfehlen Ihnen, den Link nicht auf demjenigen Gerät zu öffnen, auf welchem sich Ihr Wallet mit Kryptowährungen befindet, da Sie den durch Klicken auf den Link generierten QR-Code scannen müssen (z.B. E-Mail auf dem Computer öffnen und Wallet auf dem Mobiltelefon öffnen). Der QR-Code enthält den zu zahlenden Steuerbetrag im aktuellen Kurs der ausgewählten Kryptowährung.
  5. Scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Mobile Wallet
  6. Sie können optional Ihre E-Mailadresse eintragen, wenn Sie eine Quittung für Ihre Zahlung erhalten möchten. Dies wird empfohlen, insbesondere aufgrund von Rechnungslegungspflichten.
  7. Bestätigen Sie die Zahlung durch Doppelklick oder durch Swipen.

Hinweis

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Eingabe vor der Bestätigung genau zu überprüfen. Achten Sie dabei vor allem auf die Blockchain-Adresse und gleichen Sie diese mit der Adresse in Ihrer App ab.
ZG